Beiträge von lacki

    ob nun 20 bewerbungen im monat, ist eigentlich zu viel, aber grundsätzlich ist das in der form richtig so. üblich wären eigentlich 5 bewerbungen pro monat.

    na wenn es keiner merkt(von der arge), dann kann er glücklich sein und die kohle schnellst möglich beiseite schaffen, aber nicht ausgeben. kann ja sein, dass die irgendwann noch darauf kommen. sei es durch automatisierte abfrage oder aber durch anonyme anzeige!
    es ist in auf jedenfall eine straftat.

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    Zitat

    euro restschulden von irgendeiner sache und eben 100 euro noch für ein darlehen bett



    na ich tippe mal, dass es nur einen schuldigen für die misere gibt: das bist du!


    übrigens sollte alles im leistungsbescheid stehen, was, wieso und warum!

    ich glaube dass du nicht richtig lesen kannst.


    ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat.

    Zitat

    dass man ein Erbe behalten darf und dem Staat davon nichts geben muss


    natürlich kannst du das erbe behalten und musst dem staat außer gegebenenfalls einer erbschaftssteuer nichts abgeben.


    Zitat

    sondern im Gegenteil der Staat einen noch mit Hartz4 unterstützt?


    ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat. dabei ist der beitrag zur privaten krankenversicherung schon einberechnet. allerdings beibt da noch das schonvermögen von 150 euro pro lebensjahr, dass die arge berücksichtigen muss.


    Zitat

    Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das dass rechtens ist.


    es ist also alles rechtens!

    Danke für den tipp mit der neuen regelung bezüglich der 10 euro monatlich. Da habe ich hier folgendes gefunden:


    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/aktuelle-aenderungen.html



    Zitat

    10 Euro Grenze


    Einnahmen, die 10 Euro innerhalb eines Kalendermonats 10 nicht übersteigen, sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo nicht anzurechnen. Bisher wurden Beträge von 50 Euro pro Jahr nicht angerechnet.


    Also erhöht sich der jährliche Zinsfreibetrag bei monatlicher Auszahlung von 50 auf 120 euro.


    Aber es bleibt dabei, zinsen sind sonstige einkünfte:


    Dazu steht hier folgendes:


    http://www.aufenthaltstitel.de/alg2vo.html


    Zitat

    § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
    (1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,


    also wenn du es jetzt immernoch nicht verstehen solltest, dann gebe ich dir in allen punkten recht.:D
    ich bin mit meinenkräften am ende!:mad: :p ;)

    du machst das, was viele fragesteller hier machen. von den mitunter unterschiedschiedlichen antworten die es gelegentlich gibt, wird sich diejenige genommen, die einem am besten passt. schließlich sagen die dort auch, dass es lediglich 50 euro sind.
    du gagegen rechnest dich reich, indem du dir einen gesamtzinsfreibetrag (mit angeblich neuer reglung) von 530 euro in die tasche phantasierst. übrigens: wenn ich drei prozent zinsen unterstelle, würde ich bei 530 euro zinseinnehmen auf 17700 euro vermögen kommen., bei zwei prozent wären es gar 26400!
    die arge wird dir schon zeigen, wo der hammer hängt. nicht ohne grund hast du ja de anhörung bekommen. einen schönen sonntag noch!:D