ja da geht weiterhin hartz4.
Beiträge von lacki
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wenn du über 25 Jahe alt bist, ja!
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was willste denn wissen? einfach hier fragen, wir kriegen dass schon hin!
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ich denke, dass du da alles neu beantragen musst.
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kein bafög, aber hartz4. abhängig von den unterhaltszahlungen der väter
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ob nun 20 bewerbungen im monat, ist eigentlich zu viel, aber grundsätzlich ist das in der form richtig so. üblich wären eigentlich 5 bewerbungen pro monat.
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na wenn es keiner merkt(von der arge), dann kann er glücklich sein und die kohle schnellst möglich beiseite schaffen, aber nicht ausgeben. kann ja sein, dass die irgendwann noch darauf kommen. sei es durch automatisierte abfrage oder aber durch anonyme anzeige!
es ist in auf jedenfall eine straftat. -
also hartz4 gibt es weiterhin ohne ende. irgendwann wird die arge aber kommen und nachfragen, ob man denn nicht eine berufsunfähigkeitsrente beantragen könnte.
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Zitateuro restschulden von irgendeiner sache und eben 100 euro noch für ein darlehen bett
na ich tippe mal, dass es nur einen schuldigen für die misere gibt: das bist du!
übrigens sollte alles im leistungsbescheid stehen, was, wieso und warum!
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darf er nicht! er muss es in angemessener zeit verbrauchen.
habe ich aber schon in meiner ersten antwort so geschrieben!
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ja, wie ich schon in meinem letzten beitrag vorab um des lieben friedenswillen schrieb: du hast auf jeden fall recht! bitte kein replay mehr!
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ich glaube dass du nicht richtig lesen kannst.
ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat.
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ja, macht einen vertrag, dass ihr mietfrei bei der oma wohnt und nur die nebenkosten( bitte genau e angeben über höhe und art maxhen) zahlen müsst.
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ist aus meiner sicht richtig so. die erbschaft. egal ob bargeld oder sachwerte, muss in angemessener zeit verbraucht werden. die sacherte müssten dann halt verkauft werden.
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Zitat
dass man ein Erbe behalten darf und dem Staat davon nichts geben muss
natürlich kannst du das erbe behalten und musst dem staat außer gegebenenfalls einer erbschaftssteuer nichts abgeben.
Zitatsondern im Gegenteil der Staat einen noch mit Hartz4 unterstützt?
ein single der 50000 erbt muss das geld in angemesserner zeit verbrauchen, ehe er wieder hartz4 beziehen darf. so ca. 1000 euro im monat. dabei ist der beitrag zur privaten krankenversicherung schon einberechnet. allerdings beibt da noch das schonvermögen von 150 euro pro lebensjahr, dass die arge berücksichtigen muss.
ZitatIrgendwie kann ich mir das nicht vorstellen das dass rechtens ist.
es ist also alles rechtens!
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nein, alg2- bezügen mussen beim finanzamz nicht deklariert werden. bei alg1 ware die antwort ja.
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ihr seit eine bedarfsgemeinschaft. alle einkünfte werden zusammen veranlagt.
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Danke für den tipp mit der neuen regelung bezüglich der 10 euro monatlich. Da habe ich hier folgendes gefunden:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/aktuelle-aenderungen.html
Zitat10 Euro Grenze
Einnahmen, die 10 Euro innerhalb eines Kalendermonats 10 nicht übersteigen, sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo nicht anzurechnen. Bisher wurden Beträge von 50 Euro pro Jahr nicht angerechnet.
Also erhöht sich der jährliche Zinsfreibetrag bei monatlicher Auszahlung von 50 auf 120 euro.
Aber es bleibt dabei, zinsen sind sonstige einkünfte:
Dazu steht hier folgendes:
http://www.aufenthaltstitel.de/alg2vo.html
Zitat§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
(1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,also wenn du es jetzt immernoch nicht verstehen solltest, dann gebe ich dir in allen punkten recht.:D
ich bin mit meinenkräften am ende!:p
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du machst das, was viele fragesteller hier machen. von den mitunter unterschiedschiedlichen antworten die es gelegentlich gibt, wird sich diejenige genommen, die einem am besten passt. schließlich sagen die dort auch, dass es lediglich 50 euro sind.
du gagegen rechnest dich reich, indem du dir einen gesamtzinsfreibetrag (mit angeblich neuer reglung) von 530 euro in die tasche phantasierst. übrigens: wenn ich drei prozent zinsen unterstelle, würde ich bei 530 euro zinseinnehmen auf 17700 euro vermögen kommen., bei zwei prozent wären es gar 26400!
die arge wird dir schon zeigen, wo der hammer hängt. nicht ohne grund hast du ja de anhörung bekommen. einen schönen sonntag noch!:D