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Außerdem kann das Jobcenter wohl kaum verlangen,dass ich auf das Wohnungsrecht verzichte
aber genau das werden die von der arge tun. da nehme dir mal lieber einen rechtsanwalt. fakt ist nun mal, dass eine erbschaft, sei es geld, gold, immobilien, wertpapier grundsätzlich verwertet werden müssen und in einem angemessenem zeitraum verbraucht werden. wäre ja eigentlich ungerecht, wenn einer 200000 euro bar erbt und davon leben muss, aber der andere ein haus behalten kann. wenn du zum zeitpunkt der eintretenden bedürftigkeit, also hartz4bezugsbeginn, schon besitzer des hauses gewesen wärst. dann hättest du es bei 90 qm ganz sicher behalten können.
mir ist kein grundsatzurteil eines sozialgerichtes bekannt, in dem bei einem derartigen fall ein hartz4-bezieher recht bekommen hätte.