Beiträge von lacki

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    So was wüurde ich höchstens gegen gute Bezahlung machen.


    mit verlaub gesagt: du bist seit Jahren Hartz4-empfänger und wirst es auch bis zum schluss bleiben.:o
    wer mit 47 jahren noch immer im elternhaus wohnt: na da erspare ich mir mal lieber den kommentar!:rolleyes:



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    Die von mir z. B. aufgeführten Durchführungshinweise erreicht man durch 3x klicken,das dauert mit
    Windows 7 und i3-Processor insgesamt vielleicht 15 Sekunden.
    Also, ich kann es nicht fassen!


    na warum krepelst du denn hier nun schon ein halbes jahr rum und nervst, wenn du die antwort durch 3x klicken hast?:(

    na wenn du meinst, dass du im recht bist, dann ist doch alles banane!:D


    Gawain


    es ist doch immer so, dass fragesteller sich ärgern, wenn sie nicht die antwort bekommen, die nach ihrer ansicht richtig und gerecht sei. bei verschiedenen antworten nehmen sie sich ja grundsätzlich die, welche besser passt. du hättest ihn also in seiner ansicht bestärken sollen, also hoffnung geben.

    den ganzen vorgang habe ich mit ihm im september schon einmal genauso erörtert. mittlerweile muss ja die arge eiine entscheidung getroffen haben. sicherlich zu seinem ungunsten, sonst würde er ja nicht wieder damit anfangen. ich bleibe dabei, er sollte einen anwalt konsultieren.

    private schulden werden nicht berücksichtigt, dass heisst, dir werden die vollen 6600 euro als vermögen angerechnet. was du mit dem geld machst, bleibt natürlich dir überlassen.
    odb die 3000 euro steuerschulden berücksichtigt werden, muss der einzelfall entscheiden.

    ich habe dir eine wesentliche antwort gegeben:


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    da nehme dir mal lieber einen rechtsanwalt


    ich weiss was ich dir geantwortet habe. und da du jetzt die selben fragen nochmals stellst, zeigt mir, dass du in den letzten 6 monaten nicht einen zentimeter weiter gekommen bist.


    es bleibt dabei, du kannst das haus natürlich behalten, aber hartz4 wird dir natürlich gestrichen. also vor einer enteignung brauchst du keine angst zu haben.

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    Außerdem kann das Jobcenter wohl kaum verlangen,dass ich auf das Wohnungsrecht verzichte


    aber genau das werden die von der arge tun. da nehme dir mal lieber einen rechtsanwalt. fakt ist nun mal, dass eine erbschaft, sei es geld, gold, immobilien, wertpapier grundsätzlich verwertet werden müssen und in einem angemessenem zeitraum verbraucht werden. wäre ja eigentlich ungerecht, wenn einer 200000 euro bar erbt und davon leben muss, aber der andere ein haus behalten kann. wenn du zum zeitpunkt der eintretenden bedürftigkeit, also hartz4bezugsbeginn, schon besitzer des hauses gewesen wärst. dann hättest du es bei 90 qm ganz sicher behalten können.
    mir ist kein grundsatzurteil eines sozialgerichtes bekannt, in dem bei einem derartigen fall ein hartz4-bezieher recht bekommen hätte.

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    Und was ist wenn man keine Aufenthaltserlabnis hat?


    na wenn du so ein mist als deutscher hier reinschreibst, dann brauchst du dich nicht zu wundern, dass man dir keine vernünftige antwort geben kann. aber vielleicht ist dein intellekt auch einfach nur überschaubar und bescheiden.

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    Fakt ist, die Arge hat von Februar bis August nichts gezahlt


    na was sollen sie auch bezahlen, wenn nichts beantragt wird. du könntest es mit einem einspruch gegen den bescheid versuchen.

    na denn träume mal weiter von einer aufenthaltserlaubnis. bevor du dich um einreise der familie kümmerst, solltest du erstmal sehen, dass du selbst einen aufenthaltstitel bekommst. es gibt keinen mindestlohn oder regelsätze für so was.


    ausländische fachkräfte, die von deutschen firmen angeworben werden, müssen ein bruttojahreseinkommen von 69000 Euro erhalten. das dürfte für dich aber nicht zutreffen.

    es ist in der tat so, dass man hartz4-leistungen nicht rückwirkend beantragen kann. wie ich sehe, hast du bei deinem antrag bei den kosten der unterkunft nur die kaltmiete angegeben, also ohne heizkostenvorschuss.
    und warum nur bis august? bist du seit september raus aus hartz4? wer hat denn ab august 2010 die heizkosten bezahlt?

    da du wohl noch im arbeitsfähigen alter bist, nehme ich mal an, und mehr als 3 stunden am tag arbeiten kannst, solltet ihr weiter hartz4 bekommen. sollte das nicht der fall sein, müsst ihr zum grundsicherungsamt gehen. nicht zum sozialamt.