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Genau, aber müsste dieser Wert nicht schon bei Ermittlung seines Vermögens festgestellt worden sein?
nicht zwingend, denn bei beantragung von hartz4 ist die wohnfläche der entscheidende faktor. also grundbuchauszug reicht da aus.
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ich lebe in einer dörflichen Region der ehemaligen DDR, bei uns im Dorfteil stehen nur eine handvoll Häuser. Selbst wenn ich lange suchen würde, finde ich wahrscheinlich Niemanden, der für das Haus viel mehr bezahlen würde, weil hier einfach Niemand wohnen möchte. Hinzu kommt, dass das Haus total heruntergekommen ist und in einen DDR-Zustand verblieben ist. Das heißt, es sind noch DDR-Fenster, Ofenheizung usw. vorhanden. Weiter ist das Haus nicht nur sanierungsbedürftig, sonder es regnet überall durch und die Schimmelbildung hat bereits seit längerer Zeit eingesetzt.
Um es kurz zu machen....
na dann brauchst du dir doch keine sorgen zu machen.
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ob das Job Center solche Reperaturkosten übernehmen muss, eventuell sogar mit einer gesetzlichen Grundlage oder bereits gefällte Gerichtsentscheidungen.
nun sei aber mal nicht sauer, aber für das geld gehen andere arbeiten. wäre zwar ein schönes konjunturprogramm, wenn sich alle hartz4-empfänger ihre immobulien auf staatskosten aufpimpen lassen würden, aber dann doch bar jeder realität.