da kann dir sicher keiner einen brauchbaren rat geben. leider geht es vielen so. allein in berlin sollen es derzeit 70000 bedarfsgemeinschaften geben, die eine aufforderung vom amt haben, sich eine günstigere wohnung zu suchen. und das bei permanent steigenden mieten. völlig aussichtslos anbetracht des wohnungsmarktes. da ist eine entscheidung der politik gefragt. aber die haben weder geld noch bezahlbaren wohnraum in der hinterhand.
Beiträge von lacki
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man kann sich auch 1 bis 2 tage nach arbeitsaufnahme beim Arbeitsamt melden. die rechnen das dann schon zurück.
ein arbeitsversprechen ist rechtlich bindend, wie auch ein mündlich geschlossener arbeitsvertrag. dazu bräuchte man allerdings zeugen. aber man kann auch am ersten arbeitstag im rahmen der Probezeit gekündigt werden. somit ist ein arbeitsversprechen und/oder arbeitsvertrag nicht viel wert. -
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habe wie gesagt 680 bis 700 Euro auf den Konto
na mach dir mal wegen der paar pfifferlinge keine sorgen. als 22jäh. hast du einen vermögensfreibetrag von 3300 euro plus einmalig 750 € für notfälle.
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ALG2 werde ich noch rund 2,5 Jahre beziehen, da ich eine Umschulung mache.
junge, junge junge, das sind lebensplanungen, und das mit mitte dreißig!

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denn ist es kein wunder das soviele Menschen nix anderes übrig bleibt als Kriminell zu werden ...
den satz hättest du dir schon mal sparen können. es sind ja immer die anderen schuld, nicht wahr!!!

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lacki, ich weiß. Die KK bei der ich mal war, will 5000,--Außenstände nachgezahlt haben, um mich wieder aufzunehmen....
da steht -um mich wieder aufzunehmen-. der hat ein problem, wie es größer nicht sein kann. ich habe ja gefragt, ob es ein mahnverfahren gegeben hat, od die barmer ihn gekündigt hat(was sie eigentlich nicht darf), wovon er die letzten drei jahre gelebt hat. fakt ist, die barmer macht keinen finger krumm! egal was das SGB V auch schreiben möchte!
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wie wäre es also aml mit einer Abstimmung zur grundsätzlichen Abschaffung der 400€ Jobs in diesem Forum !? Dann wäre mal ein Anfang gemacht !
ach Gruni, so richtig interessiert sich hier doch niemand für dieses thema. zudem gibt es laut Hanelsblatt planungen seitens der bundesregierung, die ganze scheese auf 450 € zuerweitern. und wenn man als arbeitnehmer will, kann man sich mit ein paar euro rentenversichern. ich finde es gut.
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tja, da könnt ihr nur maximal ein jahr auf probe machen. dananch ist pumpe. es gibt keinen grund weiter hartz4 zu beziehen. zur krankenversicherung, da hillft dann nur heiraten. und zur GEZ, die musst du ehedem sofort bezahlen, da du nicht bedürftig bist.
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ja, aber die krankenkassen sind nun mal keine gemeinnützigen organisationen. sie werden ihn, und das ist nun mal gängige praxis, auflaufen lassen. 1. es fehlen denen 5000 € und 2. wer will schon einen61 jäh. als kunde.
wie ich schon vorher schrieb, das muss er mit hilfe eines anwaltes durchbringen. zudem, ist ja nun auch selbstverschuldet! -
maximal einen notfallschutz kann er von der Barmer erwarten, bis zu dem zeitpunkt, an dem die schulden abgetragen sind.
wobei mich allerdings interessiert, ob die barmer kein mahnverfahren eingeleitet hat. wenn er freiwillig bei der barmer versichert war, wurde sicher bereits eine kündigung ausgesprochen. als gesetzlich versicherter ist eine kündigung nicht statthaft.
meine empfehlung daher, eine ratenzahlung vereinbaren und hoffen, dass die KK, sofern die raten pünktlich gezahlt werdrn, den vollen krankenschutz gewährt. -
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Die GKV muss ihn ungeachtet der Beitragsrückstände wieder aufnehmen
ja aber nur im basistarif, nicht als normaler Hartz4-empfänger, denn er ist schon Ü55. wäre ja auch kein problem, denn das jobcenter müsste den vollen beitrag übernehmen. aber realistisch betrachtet wird er sich wohl in deine krankenkasse einklagen müssen.
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Ansprüche hast du gar nicht oder?
klar hat er ansprüche:
Zitatfühle mich bei 21 Grad auch am wohlsten .
was aber, wenn ich sinnlos heizen würde?eine warme wohung und ohne jemals die heizung zudrosseln.
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hatte ich eine Chance, mich mit einemr Grundversorgung privat zu versichern? Laß irgendwo, das würde
das Jobcenter dann zahlen.hartz4-leistungen werden grundsätzlich nicht für die vergangenheit bezahlt, sondern erst ab antragstellung. also keine chance. du hat nämlich einen gesetzesverstoß begangen. es gibt in Deutschland eine pflicht zur krankenversicherung. zudem wirft sich ja für jeden klar denkenden die frage auf, wovon du die letzten drei jahre gelebt hast?
5000 € für drei jahre, damit kannst du zufrieden sein. aber mal ehrlich, keine krankenkasse nimmt die freiwillig wider auf in deinem alter. die summe von 5000 € soll auch abschreckend sein. -
drei jahre nicht krankenversichert!? aua! nur wenn du die letzten drei jahre entsprechende beiträge nachzahlst, hast du überhaupt eine chance jemals in eine krankenkasse aufgenommen zu werden. du musst dich wirklich warm anziehen!
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mach doch einfach schluss, Turtle1972, dem kann man doch nicht helfen, der hat ja nun überhaupt keine ahnung.
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fühle mich bei 21 Grad auch am wohlsten .
wie Turtle1972 schon an anderer stelle schrieb, paradies war gestern, nun kommt hartz4, also das gegenteil.
wenn deine Kosten der unterkunft durch hohe Heizkosten unangemessen sein sollten, bibt es eine aufforderung zum umzug in eine billigere wohnung, oder halt selber zahlen, von den 374 € regelsatz. man kann sich aber auch meinen pullover überziehen und die heizung mal runter drehen. -
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sind die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet, einen aufzunehmen?
die gesetzlichen krankenkassen sind vom gesetzgeber davon befreit, einen über 55jährigen aufzunehmen. denn gerade im alter, wenn die beiträge deutlich steigen, würden viele privatversicherte zurück in die gesetzliche wechseln. hier die derzeitige sachlage:
ZitatAlles anzeigenAlternative Basistarif der privaten Krankenversicherung
Immer noch haben viele Versicherungsnehmer Angst, dass sich ihre Lebensumstände im Alter ändern, sie ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können und dann in der privaten Krankenversicherung hohe Beiträge zahlen müssen. Das lässt sich jedoch nicht pauschalisieren.
Private Versicherungsgesellschaften müssen seit dem Jahr 2009 einen Basistarif anbieten, durch den Leistungen abgedeckt werden, die mit denen der GKV vergleichbar sind. Selbst der Standardtarif im Alter ist oft noch günstiger als die hohen Beiträge der gesetzlichen Versicherung und bietet dabei bessere medizinische Leistungen, von welchen ältere Menschen profitieren können. Der Basistarif und der Standardtarif stellen gute Alternativen zur Rückkehr in die gesetzliche Versicherung dar.
Grundsätzlich ist der Wechsel in die GKV somit nicht mehr nötig und sollte immer gut überlegt sein. Denn mit diesem Wechsel können die Altersrückstellungen, die die private Versicherung für Sie gebildet hat, verloren gehen.
Beim PKV Basistarif darf die monatliche Prämie den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. 2012 beträgt dieser 592,88 Euro. Wenn Sie gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig sind und einen hohen PKV Beitrag zahlen müssen, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden. Dies besagt ein aktueller richterlicher Entscheid.
leider ist es ja so, dass keine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, sich nicht darum reißen wird, einen 61jährigen, wie auch immer, zu versichern.
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Wenn Du Hartz IV bekommst, dann bist Du damit auch gesetzlich krankenversichert.
na ganz so ist es nicht. mit 61 Jahren nimmt ihn keine gesetzliche Kasse auf. das heisst also, er muss eine Krankenkasse finden, die ihm zum grundtarif versichert und dann bekommt er es von der arge erstattet. aber es wird sehr schwer in dem alter sowas zu finden.
und wenn er 20 euro extra an eine Kabelgesellschaft zahlt, wird das wohl leider nicht bestandteil des mietvertrages sein. hier rate ich zu einer kündigung.
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ich wurde da mit reingezogen!
davon bin ich überzeugt!:D
du brauchst ja als freigänger eigentlich nichts machen. ist so als ob du lediglich woanders schläfst. kannst an maßnahmen des jobcenters teilnehmen und gegebenenfalls auch eine arbeit in normalschicht annehmen. nur einen job, wo man ein polizeiliches führungdzeugnis braucht, solltest du dir nicht suchen.
aber trotzdem wäre der vorgang beim jobcenter meldepflichtig.
