Berechnung Einkommen alg ii

  • Viel Ahnung vom SGB II hast du nicht, oder?


    Turtle


    Wer hat das behauptet?


    Zitat

    Ein Partner gehört aber IMMER zur BG,


    Nein. Zumindest sehen das die ARGEn oooooops, sorry, die Jobcenter :D anders.


    Zitat

    ... eigentlich gar keinen Diskussionsstoff.


    wie gesagt, ich wollte nie über BGs diskutieren. Verstehe auch nicht, warum du so ausflippst. Weil nicht alle die Gesetze so auslegen wie du? Komm mal wieder runter und bleib mal ein bisschen gelassen.
    `


    Zitat

    Er ist - wie jeder andere z. B. Erwerbstätige - in dem Umfang hilfebedürftig, wie er nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt seiner Familie zu decken.


    Wieso er? Ihr Einkommen ist viel höher, sie deckt hauptsächlich den Lebensunterhalt der Familie.


    Bist du Choleriker?

  • Hast du keine anderen Probleme? Ich fahre wöchentlich zu Gericht, ich steht mit Sachbearbeitern in ganz Deutschland in Verbindung. Nicht einer käme auf die Idee, einen Partner-Azubi aus der BG rauszurechnen. Er taucht nicht im Bescheid auf - korrekt. Weil er vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist. Das ist aber auch alles.


    Deine Frage war, was das sonstige Einkommen sein könnte. Das habe ich dir erläutert, nämlich, dass es u. U. übertragbares Einkommen des Azubis ist. Hier bestreitest du jedoch, dass das ginge. Und ich sage dir: natürlich geht das. Was du eindeutig auch den oben zitierten fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit entnehmen kannst.


    Ich zitiere Urteile, ich zitiere fachliche Hinweisen und von dir kommt nur "bla"... Wo sind deine Urteile? Es muss sie ja geben, wenn der angesprochene Anwalt ach so erfolgreich dabei ist, einen PARTNER-Azubi nicht mehr zur BG rechnen zu lassen.... Stell doch mal so eine Entscheidung ein oder verlinke sie. Damit wir mal auf gleicher Augenhöhe diskutieren. Denn, wie ich schon schrieb: es langweilt langsam.


    Turtle

  • Also, genau gesagt, habe ich zur Zeit überhaupt keine Probleme.


    Aber: Langsam erweckt diese „Diskussion“, wie du das nennst, eine ernsthafte Besorgnis in mir.


    Anscheinend bist du der Meinung, man dürfe sich an dieses Forum nur wenden, wenn man Fachmann/-frau auf dem Gebiet AGL II ist. Nur, bitte, verrate mir, warum sollte ich mich dann an dieses Forum wenden? Darf man hier nur Fragen stellen, wenn man schon alles weiß? Warum sollte ich dann Fragen stellen? Völlig irre. Wie Manfred Lütz schon schrieb, wir behandeln offensichtlich tatsächlich die Falschen.


    Für mich grenzt das hier allmählich an Idiotie.


    Habe ich gesagt, dass ich Entscheidungen habe? Oder Urteile? Ich habe von Seminarunterlagen gesprochen. Und du hast dich darauf gestürzt wie ein Geier auf Aas. Habe ich gesagt, ich will auf Augenhöhe diskutieren? Oder angedeutet, ich könnte das? Und falls das so aussah, sag mir bitte, warum sollte ich dann hier Fragen stellen? Ich hatte nie die Absicht, zu diskutieren, aber du scheinst ja immer in Kampfbereitschaft zu sein. Kannst du dich eigentlich jemals entspannen?


    Ich wusste nicht, dass man hier nur Fragen stellen darf, wenn man sich schon auskennt. Scheint mir etwas abstrus, wenn nicht gar krank. Der Anlass (sich nicht auszukennen) wird zur Bedingung (sich auszukennen)? Hääää?


    Die Kommunikation mit dir erinnert mich ganz stark an die Kommunikation mit schwer gestörten Persönlichkeiten. Und ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die „Diskussion“ lediglich ein Dialog mit einer Person ist, die mit der Keule auf alles eindrischt, was nicht sofort mit einer (nämlich deiner) Antwort vom Tisch gefegt ist.


    Auch ich bin wöchentlich bei Gericht, nur eben in einem völlig anderen Fachgebiet beheimatet. Ich käme aber nie auf die Idee, Leute ein einem Forum in einer Art anzuschnauzen, die nicht nur von verzweifelten Selbstbehauptungsversuchen und Bedürfnis nach Anerkennung und Bewunderung zeugt sondern auch von einem schwer gekränkten Ego. Liebe Schildkröte, ist das SGB II dein Schild?


    Ich wünsche dir gute Besserung und kann selbstverständlich - hilfsbereit, wie ich immer bin - Adressen für Kommunikationstraining oder therapeutische Behandlung vermitteln.