hallo gawain,lieber kollege, du kennst die regel, dass wenn kinder im haushalt versorgt werden, dann ist es sofort eine bedarfsgemeinschaft!!! ich will es jetzt nicht zitieren!
Beiträge von lacki
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na wenn es gesundheitliche gründe sind, dann braucht er einen ärztlichen Attest.
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ich tippe mal das die psychische belastung zu geoß ist. vom bau zur altenpflege, das ist schon ein weiter weg. aber, leider wird es eine dreimonatige sperre geben. da hilft eigentlich nur ein psychologisches gutachten. ich selbst kann es verstehen.
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du brauchst ein sozial-psychologisches gutachten, dass ein zusammenwohnen mit deiner mutter unzumutbar ist.
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also wenn festgestellt wird, dass du unter diese rubrik:
Zitatdie Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,".
fällst, dann hast du unabhängig vom einkommen anspruch auf hartz4, es sei denn, du fängst eine ausbldung an und stehst somit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. dann wäre bafög für dich das richtige.
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genau, also ab sozialversicherungspflichtig, dass heisst ab einem einkommen von 400,01 €.
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ganz klar einen anspruch auf hartz4, da U25!
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Zitat
Denn kurz bevor ich H4 beziehen mußte, sollte das gesamte Haus meinem ältesten Sohn übertragen werden.
das stinkt natürlich nach verschleiern von vermögen und klappt nicht. da das haus derzeit nicht verwertet werden kann, brauchst du auch nichts zu befürchten, zumal es ja wahrscheinlich auch keine mieteinaehmen gibt. die haben sich nur für den fall schlau gemacht, falls deine mutter stirbt. dann wirst du deinen anteil, an wen auch immer, verwerten müssen und davon deinen lebensunterhalt bestreiten.
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dann ist es insofern richtig, da du am 30.09. geld für den monat oktober bekommen hast, aber gleichzeitig am 20. oktober dein erstes gehalt. das nennt man zuflussprinzip.
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schön zu wissen, dass hartz4-empfänger, die dazu noch in einem wohnheim leben, ihre kinder ins ausland zur schule schicken können. wirklich arm ist man mit hartz4 wohl nicht, wie es immer in den medien dargestellt wird. es geht uns gut, wir wissen es bloß nicht!
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Zitat
Es riecht nun vieles nach Schikane, z.B. dass sich Arbeitslose nun 1x im Monat persönlich melden müssen
also wer nur 100 euro im monat, offiziell, verdient, weil ja 100 euro anrechnungsfrei sind, der müsste sich ernn es nach mir geht, jaden tag bei der arge melden. aber da hat die politik selbst dran schuld. die haben ja derart skurrile gesetze gemacht.
es entspricht ja den tatsachen, dass es erst seit einführung der hartz4-gesetze diese 100 euro-jobs gibt. sie sind praktisch über nacht aus dem boden geschossen. ob ursular von der weiß nicht viel je daran was ändern wird? -
es gibt pro bedarfsgemeinschaft einen pkw-freibetrag von 7500 euro. also wenn beide autos nicht mehr als 7500 € wert sind sollte eskeine probleme geben. da eine wirtschaftsgemeinschaft unterstellt wird, ist es egal auf wen die autos gemeldet sind.
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ja, die anrechnung deines einkommen abzüglich einen freibetrages ist richtig und keineswegs ein unding! kindergeld zählt als einkommen in eurer bedarfsgemeinschaft(Mutter, schwester und du)
du kannst auszienhen und dann mit deinem geld machen was du willst. ein anspruch auf hartz4-leistungen besteht dann nicht. evt. wohngeld mit deinem freund zusammen. zudem könnte es sein, dass die wohnung für deine mutter und schwestern dann zu groß/teuer ist und sie sich innerhalb eines halben jahres eine billigere wohnung suchen muss. -
ja, aber das ist wieder so ein kann, könnte und nuss aber nicht sein §§
ZitatBei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
also hängt das von dem guten willen eines sachbearbeiters ab. ein fallmanager ist ja hier noch nicht vorhanden. das wird ein langer kampf.
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17100 an geld bis zu 7500 fürs auto.
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ich verstehe schon, aber du bist derzeit nicht alg2-berechtigt. darum gibt es auch nichts, was mit der baldigen geburt des kindes zusammen hängt.
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ok. aber dann hast du ja keine oder nur weing kosten der unterkunft und sofesehen reicht das geld, nun halt 441 euro durchaus zum lebensunterhalt aus. erst nach der geburt des kindes ergeben sich ansprüche auf Hartz4. wenn du also derzeit keinen hartz4-anspruch hast, dann gibt es auch keinen anspruch auf Einmalbeihilfen für Schwangernkleidung, Babyerstausstattung und Kinderzimmer. ist nun mal so.
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dass müsst inr dann bei der arge angeben, da man die allein eine 2 bis 3 zimmer-Wohung nicht genehmigt. ich geh mal dann davon aus, dass die arge euch als Bedarfsgemeinschaft einstuft und euch auch in diesem fall das einkommen anrechnet. bei einem jahr auf probe zusammenleben werden sie dir den umzug ganz sicher nicht gestatten, denn wenn es nicht klappt, wärest du mit der größeren wohnung finanziell überfordert.
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275 alg1 plus 184 kindergeld macht 459 euro. kann es sein, dass du noch bei den eltern lebst?