na eben mit anwalt und klage drohen.
Beiträge von lacki
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anwalt nehmen.
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Zitat
haben sie für 15 Tage mal schnell 1380€ eingefordert. Ist das rechtens???
nicht für 15 tage, sondern im rahmen des zeitpunkt des zuflusses, also wahrscheinlich Novenber wurde die lohnnachzahlung mit euren leistungen verrechnet. aber da ist ja noch die andere sache mit den mietschulden und lebensmittelmarken. ich tippe mal, dass ihr beträchtliche schulden bei der arge habt.
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na wenn die auch den regelbedarf an den vermieter überweisen, dann sieht es schon schlimm aus bei euch. da ist doch dann schon eine räumungsklage in ammarsch. und lebensmittelgutscheine, irgendetwas stimmt nicht!
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lass dich doch kündigen. das muss der arbeitgeber ehedem machen, wenn du nicht mehr in schichten arbeiten kannst.
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das werden 120 qm sein, die man euch lassen muss. der keller tut nichts zur sache. das die tochter wieder zur <BG gehört, obwohl wirtschaftlich selbstständig ist einspruchsfähig. ihr müsst aber dann einen untermietvertrag mit ihr machen, zu örtsüblichen konditionen. die miete von ihr wäre dann einkommen für euch.
Zitatjetzt da wir H4 bekommen will sich das jobcenter ins grundbuch eintragen lassen
das ist abwegig was du da schreibst und juristisch nicht möglich. mir scheint, das haus ist zu groß für euch eltern und den rest der kinder/kind.
also müsstet ihr ein teil verwerten, sei es vermietung oder teilverkauf. -
aus allen 4 antworten lese ich folgendes heraus:
hier will sich einer mit brachialer gewalt gegen arbeit schützen!
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Märchenstunde!!°
das sehe ich kritisch, denn wenn sich der vater da sich dann polizeilich nicht anmeldet, dann wird evt. vermutet, dass ihr lediglich eine permanente finanzielle unterstützung erhaltet. ( so ist es wahrscheinlich auch) man wird euch das also als einkommen anrechnen. denn mit diesem satz ist eigentlich alles gesagt:
Zitatdass wir das Zimmer in seiner Abwesenheit nutzen dürfen?
so blöde sind die von der arge ja nun auch nicht. ich glaube daher kaum, dann man euch die wohnung genehmigen wird.
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bis 23 jahren, denn:
ZitatBei Kindern gibt es neben der Verdienstgrenze noch zu beachten, dass das Kind, wenn es nicht mehr 18 Jahre alt ist nur bis maximal 25 Jahre beitragsfrei mitversichert sein kann. Und im Zeitraum von 23 bis 25 Jahre ist es nötig, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.
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Hab ich das richtig verstanden? Eine alleinerziehende Frau kann sich keinen Untermieter nehmen, weil das sofort als Bedarfsgemeinschaft zählt????
an deiner sozialromantik-einstellung musst du schon noch arbeiten. es wird schon genug beschissen in diesem unserem land. schau dir doch deine ex-chefin an. die haut sich auch ungeniert die taschen auf kosten der steuerzahler die taschen voll.
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na mit der sperre vom alg1 wird doch der verdienst ganz sicher höher sein als das gesperrte alg1. ich habe hier so den eindruck, dass der freund keine lust hat. aber ist ja nicht so schlimm, ihr seit millionen, die nicht arbeiten wollen.
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Zitat
Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.
eben, das mit untermiete getrennten hausrat, sachen, essen im kühlschrank, das ist doch alles mumpitz.
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naja
ZitatLetzte Aktivität: 23.11.2011 21:58
hier wurden schon Fragen beantwortet, die schon mal 2 bis 3 jahre alt waren. du hast es wenigstens bemerkt! -
Zitat
Wenn du zum Anwalt gehst lacht er dich aus.
quatsch, ein Anwalt geht in Ermanglung an Aufträgen bis vor dem europäischen Gerichtshof oder gar vor die UN-Menschenrechtskommission. schließlich zahlt der Steuerzahler sein Honorar!! Also immer rein in die Vollen, das sichert auch Arbeitsplätze! Wir haben es doch!
tausende von Sozialanwälten wären ohne das SGB2 da selbst Hartz4-empfänger!
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es läuft zunächst mal unter: nichts anderes gefunden, du versager!!!
hier nun die antwort:
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
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Zitat
Probier's doch mal mit einem Anwalt
so einen quatsch kannste vergessen.
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tja, da habe ich leider keinen rat für dich! du musst es hinnehmen und runterschlucken. die zeit heilt alle wunden.
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du bist doch sowieso ohne Chance. selbst wenn sie dich fest einstellen würde könnte sie dich während der 6monatigen Probezeit innerhalb von 2 Wochen kündigen. da nützen auch keine Zeugen was!
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hier erstmal eine erklärung, was diese Schule bedeutet: http://de.wikipedia.org/wiki/Montessorip%C3%A4dagogik
nun zu deiinem problem: du hast keinen arbeitsvertrag, sondern ganz offensichtlich nur ein mündliches arbeitsversprechen. damit hast du null chancen vor einem arbeitsgericht. das ist halt pech.
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Zitat
Wer Kindergeld beantragt bzw. erhält, ist verpflichtet der Familienkasse alle Änderungen in den Verhältnissen, die für den Bezug von Kindergeld erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Kindergeldfestsetzung wird dann mit Wirkung zum Zeitpunkt der Veränderung aufgehoben bzw. geändert.
also ist deine ex am zug. wenn sie nicht will, dann kann dir wohl nur ein anwalt helfen.
