Beiträge von lacki

    die vorgaben kommen nicht vom jobcenter, sondern von den zuständigen politischen intutionen, also von den sozialvewaltungen, wohnungsbehörden u.s.w.


    hier mal ein bundesweiter überblick:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    das leben ist kein wunschkonzert, besanders dann nicht, wenn mal auf kosten der allgemeinheit lebt. wie ist das denn nun mit der schauspiel-ausbildung mit deinem freund ausgegangen? war wohl ein flop? :-)

    na denn is ja allet jut, sagen wir berliner. da du ja 44 jahre alt bist und deine eltern dann eigentlich so um die 70 jahre alt sein müssten, ist es für mich schwer vorstellbar, dass man in diesem alter sich noch ein baufälliges haus zulegt und noch umzugspläne hat. im gegenteil, da muss man schon jetzt daran denken, wie man die erbschaftsangelegenheiten im vorfeld klärt, wenn man ein kind hat, dass für den rest des lebens auf sozialtransfers angewiesen ist, ohne dass der staat später auf dieses erbe zugriff hat. daher ist es richtig, wenn du jetzt in einem angemessenen haus wohnst, dass du dann später mal erben wirst. da kann der staat nicht ran, an bargeld oder einem zu großen haus schon.
    für diese verfahrensweise habe ich übrigens vollstes verständnis.

    naja, eigentlich sollte es keine probleme geben, obwohl, ein ganzes haus zur alleinigen miete, das kann man schon als geldwerten vorteil sehr kritisch betrachten. zudem: da du hier diese frage stellst, zeigt mir, dass ihr irgendetwas bei eurer geplanten aktion im schilde führt. das könnte z.b. eine verdeckte erbschaft im vorfeld sein, so zumindest mein eindruck.
    aber egal, denn eigentlich musst du doch nur zum sachbearbeiter gehen und dir diesen umzug genehmigen lassen.

    als wenn es dann ein abstellraum ist.der dann von den 142qm wohnfläche abgezogen werden könne.denn mit den zwei abstellräumen die wir auch brauchen und nutzen seit 10 jahren wären es knapp unter 130qm nutzfläche ganz einfach.

    Zitat


    das ist natürlich völliger unsinn! so doof sind die vom amt ja nun auch nicht!

    was mich absolut wundert ist, dass der ehemann trotz gemeinsamen kindes und ein haishalt angeblich nicht zur bedarfsgemeinschaft gehören soll. die eu-rente müsste als einkommen der bg gewertet werden. ein derartiger fall ist mir bisher noch nicht zu den ohren gekommen. könntest du dass bitte nochmals verifizieren!
    aber erst wieder ab montag!

    Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz, das die prinzipielle Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers eingrenzt, auch bei geringfügig Beschäftigten in so genannten "Minijobs". Das Gesetz macht in seinem Anwendungsbereich keine Ausnahme hinsichtlich der Art des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz auf den jeweiligen Betrieb anwendbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beziehungsweise mehr als fünf Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2003 eingestellt wurden, beschäftigt sind; Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte werden dabei, je nach Grad der Beschäftigung, der sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit bemisst, als ½- oder ¾- Kraft gezählt.


    Ist dies der Fall, das Kündigungsschutzgesetz also dem Grunde nach anwendbar, sind die gleichen Regeln wie bei "normalen" Beschäftigungsverhältnissen anwendbar. Daneben greift außerdem der so genannte besondere Kündigungsschutz, beispielsweise durch das Mutterschutzgesetz.


    (

    also wenn die frau arbeitsunfähig ist, dann muss sie erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.
    und bei einem brutto von 1100 euro und steuerklasse 3 gibt es nicht 1000 euro netto, sondern ca. 870 € netto, es sei denn, er bekommt steuerfreie schichtzulagen.

    man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. wie lange er in diesem fall ohne hartz4 dastehen würde, hängt vom verkehrswert des grundstückes ab. evt. unterstützungen für den onkel kann man nicht von der steuer absetzen. zudem würde diese unterstützung als einkommen des onkels gewertet, womit sich die aussetzung von hartz4-leistungen verlängern würde. und an was ihr dabei überhaupt nicht gedacht habt, ist die krankenversicherung. der onkel müsste sich privat krankenversichern und würde, falls über 55 jahre alt, nicht mehr in die gesetzliche zurück kommen.


    und mit günstig abkaufen läuft da auch nichts. bei verdacht auf verschleierung durch einen zu niedrigen preis, zählt wie schon oben erwähnt der verkehrswert. ihr sein nicht die ersten, die auf so einen trichter kommen. so doof sind die von der arge ja nun auch nicht mehr.

    h4 gibt es nur für leute, die ihren wohnsitz in deutschland haben. wäre ja noch schöner, du nach österreich, der nächste nach spanien und dann gehts in die usa, thailand, mongolei u.s.w. später dann auf den mars!


    die arge in hamburg hat mal auswanderern denn umzug ins ausland bezahlt. da die meisten aber nach 12 bis 24 monaten wieder zurück waren, wurde dieser unfug dann auch gestrichen.

    1. du hast anspruch auf hartz4(inkl. angemessener miete), deine eltern brauchen nichts mehr abdrücken.


    2. bei einem einkommen von 400-600 € gibt es dann nur noch aufstockendes hartz4. wohngld oder sonstiges fällt weg.


    3. solange du auch nur einen pfennig hartz4 bekommst, bist du über das jobcenter bei einer gesetzlichen krankenkasse deiner wahl versichert.


    bei einem weiteren bildungsweg würde hartz4 wegfallen, da du dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stehst. da es eine zweitausbildung/studium ist, stehen die chancen auf bafög schlecht. bleibt also weiter jobben, wohngeld, ein paar euros von den eltern und hier eine krankenversicherung:


    http://www.barmenia.de/aktionen/private_krankenversicherung_fuer_studenten.asp?p0=934067&zanpid=1586147059395015680


    p.s. als fast akademiker hättest du dir das eigentlich alles selber googlen können! ;-l)

    Die Rechtsnorm



    wie schon gesagt, wer lebensmittelgutscheine erhält, weil die miete plus regelleistung an den vermieter geht, da stimmt was nicht. dann würde ja der vermieter neben der ihm zustehenden miete auch noch eine art weihnachtsgeld für lau bekommen. du erzählst und hier doch ein weihnachtsmärchen!;)