Beiträge von lacki

    im Rahmen der Niederlassungsfreiheit kannst du hinziehen wo du willst, ohne dass auch nur eines der beteiligten Jobcenter zustimmen muss. Erstausstattung eigentlich nicht, da du scheinbar über einen Haushalt verfügt hast. Kaution ist auch nur eine Kannbestimmung und wird als Darlehen gewährt. Also so gesehen ist alles korrekt bei dir. Mehr als Hartz4 und eine angemessene Miete braucht dir das neue Jobcenter nicht zahlen.

    wieder so ein Taugenichts, der nun schon seit mindestens 5 Jahren in den Seilen hängt. Fürchterlich! Aber:


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    84euro riesterente 45euro bauspar


    dafür reicht's noch! Weiter denken, dafür reicht's nicht!

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    Ich kann den Kredit in Raten von ca. 150,- bis 200,- Euro im Monat abbezahlen


    womit ich mich wieder bestätigt sehe, dass die Hartz4-Sätze zu hoch sind!
    Die Frage war ja nach einem Privatkredit. Da musst du dir einen Idioten suchen, der das Risiko eingeht, dir 5000 € gibt. Ob du mit einer Qualifikation die vom Arbeitsamt gefördert wurde, eine reelle Chance auf dem Arbeitsmarkt hast, wage ich zu bezweifeln. Es gibt genug arbeitslose Informatiker, die sich auch ohne Hilfe der Sozialbehörden beruflich qualifizieren konnten.

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    Ich bin noch kein Rentner. Ich bin Hartz IV Empfänger und möchte mit der Riester Rente mir die Rente aufbessern - in 20 Jahren.


    na ich sehe schon, trotz mehrfacher Hinweise bekommst du das Hauptproblem nicht geschnallt. Daher empfehle ich dir sofort zum Abschluss einer Riesterrente. In 20 Jahren wirst auch du begreifen was da falsch gelaufen ist. Aber genau auf solche Ahnungslosen warten ja Staat und die Finanzbranche!

    @Ernie


    also die banken und Versicherungen verdienen sie mit kapitalgedeckten Anlageproduckten immer eine goldene Nase, sei es Riester, eine klassische LV, eine Fondssparvertrag o.ä. Zudem besteht auf Grund der nach wie vor bestehenden Finanzkrise ein großes Risiko, dass der Euro über den Jordan geschickt wird. Man kann also unter Umständen nach vielen Jahren mit nichts dastehen.

    D

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    er TE wünsche ich, dass sie unter die Mindestlohnregelung fällt und dann ggf. raus aus dem ALG 2 Bezug kommt. Es ist nämlich menschenunwürdig, für einen Lohn zu arbeiten, der einen nicht in die Lage versetzt, allein davon leben zu können, obwohl man ordentlich malocht.


    wobei 8,50 € wohl nur einen Singlehaushalt (in Vollzeit) unabhängig von Transferleistungen machen. Alleinerziehende oder Alleinverdiener mit Familie wird weiterhin Anspruch auf H4 oder mindestens Wohngeld haben.

    also bei der KV muss er sich bei der Frau familienversichern. Wenn es nix mehr an Geld vom Arbeitsamt oder Jobcenter gibt, erfolgt meiner Meinung nach auch keine Anrechnung bei der Rente. Wobei ich folgendes gefunden habe:


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    Gleichwohl besteht versicherungsrechtlich weiterhin der Anspruch, da die Bezieher von Alg II nunmehr "nur" eine Anrechunungszeit wegen Arbeitslosigkeit zurücklegen. Diese Anrechnungszeit verlängert den Fünf-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit. ABER ACHTUNG: Eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit liegt nur dann vor, wenn Arbeitslosengeld bzw. Alg II bezogen wurde. Wurde Alg II nicht bezogen kommt es darauf an, warum Alg II nicht bezogen wurde: Ist der Grund für den Nicht-Bezug die fehlende Bedürftigkeitkeit (Einkommen des Ehegatten, Vermögen), liegt weiterhin eine Anrechnungszeit vor. Ist der Grund für den Nichtbezug die fehlende (Rück-)Meldung bei der ARGE oder der fehlende Antrag (nach dem Motto "Ich krieg ja eh nichts, warum soll ich dann den Antrag stellen?"), liegt keine Anrechnungszeit vor.
    Tipp: Unbedingt persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (www.deutsche-rentenversicherung.de). In der Praxis zeigt sich nämlich - entgegen anders lautender Lippenbekenntnisse - dass den Mitarbeiter der ARGE / der Agentur für Arbeit die Rechtsfolgen bei Nicht-Bezug in der Rentenversicherung so ziemlich sch... egal sind. Hauptsache kein Strich mehr in der Statistik.
    NOTFALLS können in Einzelfällen freiwillige Beiträge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes im Fall der Erwerbsminderung gezahlt werden (z. Zt. 79,60 € im Monat). Voraussetzung ist, dass man am 31. Dezember 1983 bereits die Allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt UND ab dem 1. Januar 1984 jeden Monat l ü c k e n l o s mit "Anwartschafterhaltungszeiten" (u.a. Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Berücksichtigungszeiten, etc.) belegt hat. Die freiwillige Beitragszahlung ist aber nur für das laufende Kalenderjahr und bis zum 31. März eines jeden Jahres auch noch für das abgelaufende Kalenderjahr möglich. Weiter zurückliegende Monate können dann nicht mehr mit freiwilligen Beiträgen belegt werden.


    Mittlerweile ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung auf 85 € gestiegen.

    Heizkosten sind Kosten der Unterkunft und somit auf Hartz4 umlagefähig. sofern diese Kosten als angemessen gelten, werden sie auch übernommen.

    Einkommens- und Vermögensanrechnung


    Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Darunter zählen u.a. Arbeitseinkommen auch aus geringfügiger Beschäftigung, Renten (auch aus privater oder betrieblicher Vorsorge), Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
    Nicht zum Einkommen gehören z.B. die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen mit Entschädigungscharakter sowie Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1921 geboren sind. Bei der Verwertung von Vermögen sind kleinere Barbeträge bis zu einer Vermögensfreigrenze von 2.600 Euro ausgenommen.