natürlich müssen die euch nach 6 Monaten genau ausrechen, ob und wie viel im Bewilligungszeitraum zuviel oder zuwenig bezahlt worden ist. das wird normalerweise auch so gemacht und dann mit den neuen Zahlungen verrechnet. Warte mal ab, da kommt bestimmt noch was von der Leistungsabteilung.
Beiträge von lacki
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ja, du kannst mit deiner Mutter und dem Stiefvater zusammen als Bedarfsgemeinschaft Hartz4 beantragen. Aber besser wird sein, du suchst dir Arbeit.
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wenn du ohne Arbeit/Schule und Einkommen bist, dann haste eigentlich Anspruch auf H4(egal wie lang oder kurz), wobei natürlich zu prüfen wäre, ob du die Bedürftigkeit nicht selbst fahrlässig verursacht hast. Wie viel H4 es gibt, hängt von der Höhe eurer Miete ab. Du musst ja als U25jähriger zusammen mit deiner Mutter H4 beantragen.
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meiner Meinung nach zusammen mit der Mutter als Bedarfsgemeinschaft einen auf Hartz4 machen!
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also erstmal sparst du die Hälfte der Miete und Nebenkosten, sofern du kein Hartz4 beziehen solltest. Eigentlich wäre eurem Modell nichts entgegenzusetzen, aber irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass ihr was im Schilde führt,z.b. ein Scheinmietvertrag und die Schwester wohnt beim Freund, bei dem sie auf Grund seiner Einkommensverhältnisse keinen Anspruch auf H4 hätte. Jedenfalls ist da irgendwas im Busch!
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egal, die Schulden bleiben, trotz einer vermutlichen psychischen Erkrankung!
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da in eurem Fall (3) Kinder mit in der Wohnung wohnen würden, wird man euch gleich als Bedarfsgemeinschaft einstufen. Und wie du schon ahnst, wirst du als Freiberufler wahrscheinlich ehedem nicht genug verdienen, damit Miete fürs Haus und den Lebensunterhalt für eine 5köpfige Familie ausreicht. Also könnt ihr gleich alle Fünfe Hartz4 beantragen. Aber schön zu lesen, das sich die künftigen Hartz4er gleich ein Haus vom Steuerzahler bezahlen lassen wollen. Ihr lebt scheinbar frei nach Wilhelm Busch:
ZitatBescheidenheit ist eine Zier, doch besser lebt man ohne ihr.
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also wenn dir das ALG1 für drei Monate gesperrt wurde, dann gilt das natürlich auch für's ALG2. Das hat man scheinbar beim Jobcenter übersehen. Tja, nun musst du mit dem Jobcenter eine Ratenrückzahlung vereinbaren, so etwa 30 bis 40 Euro im Monat.
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naja, für ein Jahr könntest du einen Untermietvertrag machen. Es sei denn , ihr habt Kinder im Haus, dann seid ihr gleich eine Bedarfsgemeinschaft.
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wie lange wohnst du denn schon bei deinem Freund? wenns mehr als ein Jahr ist, dann werdet ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft gewertet und nicht nur die Wohnverhältnisse, sondern auch das Einkommen wird mit angerechnet.
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egal, der Wagen ist auf dich angemeldet. das zählt fürs Jobcenter!
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wenn du zwingend in der privaten KK bleiben willst, kannste das in der Tat auch machen. Aber dann bekommst du vom Jobcenter nur 125 € Krankenkasse und 15 € Pflegeversicherung als Zuschuss. Übrigens ist man bei den Ärzten als Basistarifversicherter schlecht angesehen. Denn da ist in der Regel nicht viel zuholen. Aber was solls, als 25jähr. haste in einer Woche einen neuen Job, dynamisch wie du nun mal bist!
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da du als unter 55jäh. die Möglichkeit hast in die gesetzliche zu wechseln, wird das Jobcenter darauf bestehen, denn das ist billiger als der Basistarif von 174 €. deine Zusatzversicherungen werden ehedem nicht bezahlt.
Zum PKW. ist natürlich Unsinn, dass der Fahrzeugbriefinhaber auch der Eigentümer ist. Ihr legt euch die Sache so aus, wie es am vorteilhaftesten ist. Eigentümer ist der, unter dessen Namen das Fahrzeug beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg gemeldet ist. Und das bist ja nun du,oder? Der Wert des Fahrzeuges wird im wesentlichen durch die Mitarbeiter des Jobcenters festgelegt, indem die hier http://www.schwacke.de/ die Daten eingeben.
Anlaufstellen zu Fragen sind z.b. die Caritas, die Arbeitslosenberatung in den Großstädten. -
erste Frage: ja, du musst die Beitragslücken auffüllen, andernfalls brauchen die die nicht aufnehmen, gilt auch für jede andere Krankenkasse. Wir haben in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Wenn man obdach-und einkommenslos ist, sollte man schon darüber nachdenken, wie das mit der Krankenversicherung ist!
wenn du die Beiträge dann nachgezahlt hast, müssten die dir aber wieder einen Studententarif anbieten. Nee, müssen sie nicht, denn der gilt nur bis zum 30. Lebensjahr!
Wie das dann mit der Härtefallregelung ist, kann ich nun leider nicht genau sagen.nur mal so: tolle Lebensleistung, wenn man mit 31 Jahren anfängt zustudieren. Andere haben in dem Alter schon ihren Doktortitel gemacht. Zudem dachte ich immer, Bafög gibt es nur bis zum 30. Lebensjahr.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studieren-mit-30.php
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/10.php
Mit einem Krankenkassen- Basistarif von 140 €, wird das nichts mit dem Zahnersatz. Aus meiner Sicht befindest du dich gerade auf einem Himmelfahrtskommando!
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wieso soll er denn eine nennenswerte Lücke im Versicherungsverlauf haben? Einfach die Private kündigen und in eine Gesetzliche gehen,mit der Kündigungsbestätigung. Bis zum 55. Lebensjahr geht das. :http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/versicherung/id_48565668/so-wechseln-sie-in-die-gesetzliche-krankenversicherung.html
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anspruch auf hartz4 hast du sofort, sofern du unter Existenzminimum verdienst, nicht mehr als 4500 € auf dem Konto hast und dein Auto nicht den Wert von 8000 € übersteigt.
Du musst dann auch deine private Krankenkasse kündigen und dir eine gesetzliche suchen. -
transparent muss vor allen dingen sein, was du mit dem geld machen willst
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bei einer transparenten Gestaltung der Kreditaufnahme und nachvollziehbaren Geldbewegungen, also kein Bargeldfluss,kannste Millionen Euro an Krediten aufnehmen. Aber schnell mal 10000 hier und dann wieder da, das weckt den Argwohn der Jobcentermitarbeiter!
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http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php
also Einkommen des Lebenspartners wird angerechnet, sein eigenes Bafög wohl nicht!
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ja, da das Kosten der Unterkunft sind! Werden aber nur übernommen, sofern angemessen im Rahmen dessen, was in deiner Stadt/Landkreis als angemessen gilt!