ich bleibe dabei, du willst irgendwas drehen, was nicht legal ist. 10000 € borgen und am nächsten Tag wieder zurück zahlen, klar auch. Schulden(ausser Hypotheken) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Sei also vorsichtig und lass dich nicht erwischen!
Beiträge von lacki
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wieso darf man denn nur 15 %des H4-Einkommen sparen?
Und wenn plötzlich 10000 € auf dem Konto sind, dann muss man schon eine gute Ausrede haben. Auch die Frage der Rückzahlung wird dann in die Bewertung der Jobcentermitarbeiter einfliessen. Also, wenn du krumme Dinger machen willst, dann alles per Bargeld oder über Konten von Dritten Nichthilfebedürftigen. -
wenn der Anspruch auf H4 höher ist, dann gibt es auch H4. und mal ehrlich, du willst jemanden verhornballern, dass du, scheinbar 24 Jahre alt, mit 450 plus 94 € Wohngeld deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Die ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an. Es liegt die Vermutung nahe, dass es noch andere nicht deklarierte Einnahmen gibt.
Tja, ich verstehe schon, wenn man auf Geld vom Jobcenter verzichten will: da muss man sich ja um Arbeit bemühen und hat Mitwirkungspflichten! -
ich verstehe die Frage nicht. Jeder Arbeitslose/Hartz4-Empfänger kann Schulden machen wie er will. Es wird sein Problem bleiben, wie er die Schulden wieder los wird.
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ich hab dir mal eine PN geschickt!
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wenn es vom Arbeitgeber kommt und arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden ist, ist mit keinen Sanktionen zurechnen.
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ich habe 38 Jahre geklebt! Bei dir sehe ich nur eins: wie, wo, was kann ich am besten Kohle vom Staat abzocken ohne auch nur einen Finger krumm zumachen.
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die Witwenrente zählt als Einkommen und nicht als Versicherung.
DieseVersicherungspauschale in Höhe von 30 Euro ist ohne jeden Nachweis und von jedem erzielten Einkommen abzuziehen (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 19. September 2009 - B 14 AS 56/07 R, RdNr 14 mwN und daran anschließend BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 39/08 R).
Immerhin bleibt bei der Anrechnung der Witwenrente aufs ALG II die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 EUR/Monat anrechnungsfrei - sofern diese im jeweiligen Anrechnungsmonat nicht schon bei der Anrechnung anderweitigen Einkommens aufs ALG II berücksichtigt wird.
Ansonsten ratte ich dir, hier nicht so viel Zeit mit Fagen zuverbringen, sondern dir mal einfach eine Arbeit suchen! -
da liegst du falsch, denn deine Wohnung ist nun mal für eine Person zu teuer. Darum wird dir nach 6 Monaten das Hartz4-Geld gekürzt!
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kein Mensch kann und wird dich zwingen aus deiner vertrauten Wohnung zuziehen.
ZitatWenn ich die Kosten für die Whg selber trage, habe ich dann Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt?
nein! Du bekommst ja schon 280 €. Und der Zuschuß für Umzug beträgt ca. 120 €, also Einmalkosten und Kaution, wenn überhaupt, gibt es als Darlehen.
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entweder musst du jeden Monat deine Lohnabrechnung einreichen und jeden Monat wird von denen einzeln berechnet oder die nehmen einen zu erwartenden Durchschnitt und rechnen dann nach 6 Monaten gegen.
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Einspruch erheben kann man immer, aber wenn die Kosten der Unterkunft zu hoch sind, scheint bei dir ja der Fall zu sein, dann musst du die Kosten senken, durch Umzug z.B. oder eine billigere Wohnung suchen. Du kannst aber auch wohnen bleiben, musst aber den überschüssigen Anteil dann selbst aufbringen.
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na wenn das Arbeitsamt sagt, sie soll sich noch einen Teilzeitjob für 6 Monate suchen, dann wurde das schon überprüft. Da bleibt dann ehedem nur das beantragen von Hartz4, sofern überhaupt ein Anspruch besteht.
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naja, die bei der Wohngeldstelle haben anderes zutun, als prophylaktische Beratung. Hier gehts zum selbstmachen:
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wenn das Amt dein höheres Einkommen sieht, werden die dich automatisch auffordern Wohngeld zu beantragen. Aber denk dran, du musst dann GEZ zahlen und evt. fallen die Vergünstigungen im ÖPNV und andere Vorteile weg.
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Aufstocher sind Leute die arbeiten gehen und vom Amt noch was dazu bekommen, weil sie nicht genug verdienen.
Zitatich habe doch geschrieben, dass du zum 30.04. noch einmal das normale Hartz4-Geld bekommst, was du in den letzten Monaten bekommen hast.
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also wirst du Aufstocker sein. Dann werden die dir für den nächsten Bewilligungszeitraum, normalerweise 6 Monate, einen festen dir zustehenden Betrag bewilligen und nach 6 Monaten wird abgerechnet, ob du nun evt. zuviel oder zuwenig bekommen hast. Das wird sich dann für die darauffolgenden 6 Monate wiederholen.
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du bekommt zum 30. April das, was du immer bekommst. Das wiederum wird dann später mit dem Gehalt verrechnet.
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ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft, daher alle! Ja das Grundstück ist Vermögen und muss verwertet werden.
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Zitat
Nur ist dieser eine übrige Sparbrief privat verkauft worden und läuft eben noch auf meinen Namen. Daher die Frage ob und inwiefern das berücksichtigt wird
wenns auf deinen Namen ist, wird es dir auch ohne wenn und aber zugeordnet. ist halt alles wenig transparent. wenn ich nun von deinem Nick auf dein Alter schlussfolgere, bist du 25 Jahre alt. also 25 mal 150 € sind 3750 plus 750 € macht einen Vermögensfreibetrag von 4500 €. So groß ist das Problen nun doch wieder nicht, es sei denn, du hast noch mehr. Private Schulden werden nicht anerkannt.