so oder so, auch bei Hartz4 wirst du genauso sanktioniert. danach könntest du in der Tat bis zum 1.August eine Hartz4-Apanage erhalten.
Beiträge von lacki
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das wird natürlich keinen im Jobcenter interessieren, zumal es sich alles sehr dubios und wenig transparent anhört. Aber man hat doch als Hartz4-Empfänger neben 150 EUro pro Lebensjahr zudem noch 750 € für einmalige Anschaffungen als Vermögensfreibetrag. Wie alt bist du denn?
Naja, wie dem auch sei, mit deiner hanebüchenen Geschichte wirst du jedenfalls beim Jobcenter eine Bauchlandung machen! -
lieber Harald! Es ist nicht zwingend hilfreich, wenn man Anfragen beantwortet, die nun schon fast 4 Jahre alt sind. Zudem war die Fragestellerin Christiane
ZitatRegistriert seit 10.03.2009
Letzte Aktivität 03.08.2011 13:24mittlerweile seit drei Jahren hier nicht mehr online. Wie ich aber aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren konnte, wohnt und lebt die gute Christiane im Schloss Neuschwanstein! Es soll ihr soweit auch recht gut gehen!
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Naja Stylewolf, genau so ist es. Ich lese immer gern die vorherigen Fragen der User, wegen evt. Widersprüche. Aber halt Lacki und nicht Turtle!
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also dass hat mit 80 qm nur zweitrangig was zutun. wenn euch in eurem Landkreis scheinbar nur 379 € für zwei Personen üblich sind, kann man wohl nichts machen. Scheinbar ist durch den Auszug eurer Tochter die Miete nicht mehr angemessen. Daher werden vom Jobcenter nur noch für 6 Monate die alten Mietkosten übernommen. Genaueres könnt ihr hier entnehmen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Auch ob es Ausnahmereglungen für Ältere und Kranke gibt. Allgemeingültige Urteile sollte es dazu nicht geben, da hier wohl jeer Fall individuell betrachtet werden muss. -
private Schulden sind nun wirklich nicht relevant! Dann hätte ja jeder H4er Schulden.
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Zitat
Ich suche schon seit langem in Google aber nie was richtig gefunden
komisch, ich habe weniger als eine Minute gebraucht um das hier zufinden:
http://www.123recht.net/Kosten-des-Umgangsrechts-und-Hartz-IV-__a139200.html
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Zitat
Hat man nicht noch eine andere Möglichkeit den Umzug genehmigt zu bekommen?
nee, wir Deutschen sind doch kein fahrendes Volk, die aus lauter Jux und Dallerei mal eben Umziehen!Und nochmals, man braucht keine Genehmigung vom Jobcenter, wenn man Umziehen will!
ZitatGlaube ich nicht denn dann hat man ja wieder Arbeit.
Ähh ja, um die Stelle anzutreten, muss man aber vorher umziehen! Nur mal so, zum Nachdenken!
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auch für Hartz4er gilt die Niederlassungsfreiheit. Da berufliche Gründe für einen Umzug nicht vorliegen, ist die Ablehnung des Jobcenters folgerichtig. Ihr könnt also umziehen, aber bekommt keinen Zuschuss für die Umzugskosten und die Miete wird nur in der Höhe übernommen, wie sie jetzt in der alten Wohnung ist.
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also wenn man nur ein e-Book verkauft, interessiert das keinen Menschen. Aber du schreibst:
Zitatmonatlich über die erlaubten 100 Euro kommt.
das hört sich so an, als ob du das öfters machst! Da wird dann schon genauer hingeschaut!
zudem gilt grundsätzlich folgendes:
Der Freibetrag von 100 € gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
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höre doch einfach auf die Leute vom Jobcenter, die wissen schon, was sie machen. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung warst du nicht mehr bedürftig, darum musst du es selbst bezahlen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19acb0b09010.php
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na dass du vom Jobcenter nichts bekommst.
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ja es gibt eine Sperre, aber wenn nun schon 2 Monate kein Geld gezahlt wurde, dann rede zuvor mit deinem Sachbearbeiter.
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hier zählt das Zuflussprinzip, also in dem Fall der Abfluss des Geldes. Und der war nun mal im Dezember.
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natürlich werden die dir als Vermögen angerechnet. Und sofern du über den Freibetrag von 150 € mal dein Lebensalter plus 750 € für notwendige Anschaffungen hast, musst du das überschüssige Geld aufbrauchen.
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naja, müsste eigentlich so sein, denn wenn du deinen Vermieter einfach bequatschst, den Abschlag für die Betriebskosten um 15 € zusenken, dann würde die Rechnung am Ende ja auch wieder stimmen und das Jobcenter würde nichts bekommen.
Wobei, falls auch hier das Zuflussprinzip greifen sollte, musst du dich mit deinem Vermieter einigen. -
man ey, nun sag doch mal, warum du bei sozialhilfe24 gesperrt bist?
:p
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such dir einen Nebenjob. mit Kindergeld kanns evt. reichen. Anspruch auf H4 sehe ich nicht. Wenn deine Eltern schlecht verdienen gibt es vielleicht noch Bafög.
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Zitat
Rechtsgeschäfte, die getätigt werden um die Bedürftigkeit herzustellen (oder aufrecht zu halten) können bis zu 10 Jahre lang rückabgewickelt werden.
jetzt weiss ich auch, warum Turtle hier nicht antwortet:
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Zitat
kurz zu meiner Person: ich bin 29 komm aus der nähe von Dresden und bin seit knapp 3 einhalb Jahren arbeitslos.
wer in dem Alter in Deutschland innerhalb von 41 Monaten keine Arbeit findet, der will nicht!
ZitatNun wurde ich gestern mal wieder zur ARGE kommandiert.
allein dein Sprachgebrauch lässt ahnen, dass du einfach kein Bock hast oder du schwarz arbeiten gehst!