Angemessene Kosten der Unterkunft

  • Hallo erstmal.
    Das JC will unsre Mietkosten drastisch kürzen. Es schickt uns ( meíner Frau und mir ) eine Aufstellung in der es heißt uns stehen maximal 379,-
    € zu.
    Nun Das Problem:
    Ich, 65 jahre ( noch kein Rentner wegen dem neuen Gesetz ), bin schwer Herzkrank und meine Frau ist seit 5 Jahre permannent krank geschrieben.Müssen deshalb auch keine Bewerbungen schreiben.
    Wir können gar nicht eine andre Wohnung suchen. Ganz zu schweigen von dem Packen der Einrichtung und das Auspacken in der neuen Wohnung.
    Schon der Einkauf von Lebensmitteln mit dem Handwagen ist für uns eine belastung die wir kaum tragen können. Mit dem Bus oder Bahn Wohnungen besichtigen schaffen wir einfach nicht.
    Wir leben in einem kleinen Haus mit 80 qm. Wohnraum.
    Meine Frage:
    Kommt das JC damit durch ???????
    Bitte helft mir. Gibt es Urteile darüber ?


    Danke für eure Hilfe.

  • also dass hat mit 80 qm nur zweitrangig was zutun. wenn euch in eurem Landkreis scheinbar nur 379 € für zwei Personen üblich sind, kann man wohl nichts machen. Scheinbar ist durch den Auszug eurer Tochter die Miete nicht mehr angemessen. Daher werden vom Jobcenter nur noch für 6 Monate die alten Mietkosten übernommen. Genaueres könnt ihr hier entnehmen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    Auch ob es Ausnahmereglungen für Ältere und Kranke gibt. Allgemeingültige Urteile sollte es dazu nicht geben, da hier wohl jeer Fall individuell betrachtet werden muss.

  • Das wird Turtle aus dem bisher von Dir hier publizierten geschlossen haben - 2011/12 wart Ihr noch zu dritt, nun sprichst Du von "meiner Frau und mir" ergo ist davon auszugehen dass Eure Tochter ausgezogen ist.