Beiträge von Steamy24

    [...]Du kannst Elterngeld beziehen auch gleichzeitig mit ALGI, dann allerdings nur den Mindestsatz und das nur, wenn Du einen Einkommensverlust hast. Elternzeit nehmen kann man ohne AG nicht.


    Hallo,
    erst mal Danke für die rasche Antwort.


    Was heißt das nun konkret - Elterngeld beziehen gleichzeitig mit ALGI? Sich beim Arbeitsamt nur Teilzeit-arbeitssuchend zu melden?


    Und wenn ich für 2 Monate nicht mehr arbeitssuchend bin, weil ich mich ganz um (Mutter und) Kind kümmern will - geht es nach den 2 Monaten dann mit der Restzeit ALG-I weiter?


    Gruß,
    Steamy24

    Hallo,


    ich werde bald Vater und bin leider zur Zeit arbeitslos.


    Da meine Frau unbedingt ein Jahr Elternzeit nehmen will, überlege ich nun, ob ich noch die 2 Partnermonate nehme.
    Soweit ich mich informiert habe, gibt es wohl für mich 2 Möglichkeiten: Entweder 2 Monate "Fulltime-Daddy" (Nur Bezug von Elterngeld) oder ALG-I und Elterngeld.
    Da ich zum Geburtstermin bereits über ein halbes Jahr arbeitslos sein werde, würde mein "reines" Elterngeld aus den paar Monaten, in denen ich noch gearbeitet habe wohl so etwa 600 EUR betragen - ALG-I ist jedoch deutlich höher (ca. 1.400 EUR mtl).


    Wie genau soll das nun gehen mit ALG-I und Elterngeld? Ich darf bei Bezug von Elterngeld ja nur 30 WoStd. arbeiten. Da ich ja faktisch gar nicht arbeite sehe ich beim Elterngeld kein Problem - aber wie sieht es beim ALG aus? Ich stehe ja dem Arbeitsmarkt während der 2 Partnermonate nicht voll zur Verfügung, sondern nur 30 WoStd.? Kürzt sich da dann das ALG I?



    Gruß,
    Steamy24

    Hallo,


    wenn ich nicht bald eine Arbeitsstelle finde droht mir nun bald das ALG II. Daher wollte ich mich mal erkundigen, was Ihr meint, ob und welche Kosten der Unterkunft wohl für mich erstattet würden:


    Ich besitze ein 2-Familien-Haus Baujahr 1962 (2 Wohnungen mit jew. 90 qm, Öl-Zentralheizung mit zentraler WW-Versorgung), welches mir vor 2 Jahren von meiner Mutter per notariellem Schenkungsvertrag übereignet wurde. In diesem Vertrag ist festgehalten, dass meine Mutter
    * das lebenslange Wohnrecht in der OG-Wohnung hat (ist auch im Grundbuch eingetragen)
    * ich sämtliche Nebenkosten für meine Mutter zu zahlen habe
    * ggf. die Pflege meiner Mutter und die Grabpflege zu übernehmen habe.


    Es existieren daher keinerlei Zwischenzähler für (Warm-)Wasser, Heizung, Strom (Ausstattung also wie bei einem Einfamilienhaus).


    Inwiefern werden hier die gesamten Hausnebenkosten als Kosten der Unterkunft oder sonst irgendwie anerkannt - schließlich müsste ich ja Kaltmiete zahlen, wenn ich nicht dies zahlen würde, und die wäre bestimmt nicht günstiger. Weiterhin ist die 2. Wohnung ja auch eine Art Altersvorsorge, die ich diese irgendwann mal vermieten kann (hoffentlich dauert dies noch). Ansonsten führt meine Mutter noch einen eigenen Haushalt und ist nicht pflegebedürftig.
    Mein Haushalt besteht aus mir, Meiner Frau und unserem Kind.


    Irgendwie befürchte ich, dass dies ein nicht ganz standardmäßiger Antrag werden wird und erwarte daher einige Komplikationen und möchte mich daher frühzeitig darüber informieren.


    Gruß,
    Steamy24