Wohnungskosten bei Eigenheim mit Schenkungsverpflichtungen

  • Hallo,


    wenn ich nicht bald eine Arbeitsstelle finde droht mir nun bald das ALG II. Daher wollte ich mich mal erkundigen, was Ihr meint, ob und welche Kosten der Unterkunft wohl für mich erstattet würden:


    Ich besitze ein 2-Familien-Haus Baujahr 1962 (2 Wohnungen mit jew. 90 qm, Öl-Zentralheizung mit zentraler WW-Versorgung), welches mir vor 2 Jahren von meiner Mutter per notariellem Schenkungsvertrag übereignet wurde. In diesem Vertrag ist festgehalten, dass meine Mutter
    * das lebenslange Wohnrecht in der OG-Wohnung hat (ist auch im Grundbuch eingetragen)
    * ich sämtliche Nebenkosten für meine Mutter zu zahlen habe
    * ggf. die Pflege meiner Mutter und die Grabpflege zu übernehmen habe.


    Es existieren daher keinerlei Zwischenzähler für (Warm-)Wasser, Heizung, Strom (Ausstattung also wie bei einem Einfamilienhaus).


    Inwiefern werden hier die gesamten Hausnebenkosten als Kosten der Unterkunft oder sonst irgendwie anerkannt - schließlich müsste ich ja Kaltmiete zahlen, wenn ich nicht dies zahlen würde, und die wäre bestimmt nicht günstiger. Weiterhin ist die 2. Wohnung ja auch eine Art Altersvorsorge, die ich diese irgendwann mal vermieten kann (hoffentlich dauert dies noch). Ansonsten führt meine Mutter noch einen eigenen Haushalt und ist nicht pflegebedürftig.
    Mein Haushalt besteht aus mir, Meiner Frau und unserem Kind.


    Irgendwie befürchte ich, dass dies ein nicht ganz standardmäßiger Antrag werden wird und erwarte daher einige Komplikationen und möchte mich daher frühzeitig darüber informieren.


    Gruß,
    Steamy24