Beiträge von ricci007

    Jeder Hilfebedürftige hat Anspruch auf Harz4, da braucht Ihr Euch auch nicht zu schämen!!!!


    Ihr geht zur ARGE und schildert Eure Situation, dann stellt Ihr einen Antrag. Was für Unterlagen benötigt werden sagt Euch der Sachbearbeiter!


    Das wären die 1.ten Schritte!

    Natürlich muß man sich ein bißchen wundern, wenn jemand 1400.- Euro zu zweit hat, dass er überhaupt nachfragt ob es Leistungen gibt:confused:


    Harz4 ist für Bedürftigkeit gedacht da zählen Luxusgüter wie Auto und hoher Lebensstandart nicht dazu!


    Ihr habt keine Kinder ein 400.-Euro Job findet Deine Freundin sicherlich, dann habt Ihr schon 1800.- Euro zusammen na wenn das nicht reicht weiß ich auch nicht:confused:


    Bitte nicht als Angriff sehen, aber mit diesem Einkommen muß man sich über Deine Fragestellung schon wundern!


    Wir sind ein Sozialstaat das stimmt und das ist auch gut so! Aber wir sollten kein Wünsch Dir was Staat werden!



    Alles Gute für Eure Zukunft:o

    Wie kann man so verbittert und bösartig durchs Leben gehen??? Bin über solche unzufriede Menschen total schockiert?


    Paß aber beim sogenannten Anschwärzen auf das der Schuß nicht nach hinten für Dich los geht! Ich gehe davon aus Deine Bekannte hat mit der ARGE alles soweit geklärt, ich glaube nicht das Sie mit Ihren Kindern " schwarz " in dem Haus lebt!
    Und die unverschämte Meinund, dass Sie Kinder bekommen hat um vom Staat Geld zu erhalten ist eine ungeheure Unterstellung deinerseits! Schrecklich solche Leute wie DU !!!!!

    Ihr könnt in das Haus einziehen, wenn der Satz über den der ARGE liegt müßt Ihr den Rest aus Eurem Einkommen bezahlen bzw. von Eurem Regelsatz.
    480.- Euro Kaltmiete ist vertretbar meine ich, ob das nun ein Haus oder eine Wohnung ist, ist doch ganz egal.
    Ich denke Ihr kommt mit Kindergeld Erziehungsgeld Lehrlingslohn damit klar! Über die Runden kommt Ihr auf jeden Fall!


    Umzugskosten könnt Ihr aber in dem Fall nicht beantragen da die Miete höher ist als der Satz, aber ich denke mit Freunde und Bekannte und Verwande bekommt Ihr das auch ohne die ARGE hin!

    Das Kindergeld müsste Dir auf jeden Fall noch zustehen! Geh PERSÖNLICH zur ARGE und bespreche Deine Situation mit dem Sachbearbeiter.


    Er wird Dir sagen welche Unterlagen benötigt werden und welche Unterstützung in Deinem Fall möglich sind.


    Ich denke nicht das Du Arbeitslosengeld1 erhalten wirst, also den Gang kannst Du Dir meiner Meinung nach sparen.


    Stell Deine Unterlagen zusammen und geh gleich direkt zur ARGE

    Hallo Zusammen,


    meine Tochter ( 19 ) fängt im September eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin an und lebt mit mir in einem Haushalt.


    Selbst erhalte ich Harz4 und habe noch einen schulpflichtigen Sohn. Soweit so gut! Aber nun stehe ich vor einem großen Problem bezüglich der finanziellen Situation.


    Meine Tochter wird lt. Bescheid ab September von unserer Bedarfsgemeinschaft ausgeschloßen da sie Anspruch auf Schülerbafög hätte! Stimmt das sind 212.- Euro die Fahrkosten betragen schon alleine ca. 90 Euro.


    Nun meine Frage hat sie Anspruch auf ergänzende Leistungen da Miete etc ja weiter getragen werden muß. Stimmt es wirklich, daß sie so einfach aus unserer BG ausgeschloßen werden kann? Dachte das Bafög wird höchstens als Einkommen angerechnet?


    Es würde so hinten und vorne nicht reichen???? Welche Möglichkeiten habne wir??? Ich seh da leider nicht mehr durch? Wer weiß Rat! Danke im Voraus!!!


    Liebe Grüße
    Ricci007