Beiträge von ricci007

    Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.


    Kleiner Auszug aus google

    Dein Sohn ist auf jeden Fall bis 18 schulpflichtig und solange mußt Du auf jeden Fall Unterhalt zahlen, auch wenn Du der Meinung bist das er auf der faulen Haut liegt:rolleyes:


    Wie wäre es, es ist ja schließlich auch Dein Sohn Du würdest als Vater unterstützend eingreifen, versuchen Ihn zu motivieren oder einfach mal ein Gespräch mit Ihm führen warum er Deiner Meinung nach keine Lust hat etwas zu tun! Dir geht es so lese ich das herraus um die Zahlungen das ist Dir als Vater natürlich lästig! Die Mutter Deines Kindes ist natürlich Schuld! Sie unterstützt Ihn auch noch:rolleyes:
    Ich finde Du machst es Dir echt sehr einfach!!!


    Versuche zu helfen Dein Sohn ist in der Pupertät hat wahrscheinlich nie etwas von seinem Vater, also Dir gehabt! Ich finde es schon verwunderlich das man Kinder in die Welt setzt und sich noch beklagt, dass man als Vater zahlen muß!!!


    Du bist gegenüber Deinem Sohn auf jeden Fall unterhaltspflichtig! Und wenn er mit 18 immer noch nichts macht zahltst Du auch weiterhin für Ihn! Und das ist auch richtig so!!!


    Also versuche Ihm zu helfen, vielleicht hast Du hier und da Beziehungen wo er evt. eine Ausbildungsstelle erhalten kann! Du bist ebenfalls verplichtet Dich um Dinen Sohn zu kümmern nicht nur die Mutter des Kindes!


    Also handeln nicht jammern!!! Mitleid gibt es in Deinem Fall nicht!:mad:

    Naja, ich muß aber ehrlich sagen das Deine Situation nicht der Norm entspricht!


    Du bist von Deinem Partner getrennt und lebst trotzdem mit Ihm zusammen! Ihr habt gemeinsame Kinder, er hat eine Partnerin!
    Jetzt soll eventuell Dein Partner auch noch dazu ziehen, ja wer soll da durchblicken!


    Sorry, blicken da Eure Kinder eigentlich noch durch??? Ich würde Dir raten erstmal klare Linie in Eurem Leben zu machen, schon der Kinder wegen und dann ist das mit der ARGE auch einfach zu regeln!

    Habe nochmal Deinen Beitrag gelesen:


    Du bist bereits selbständig als Kleingewerbe!


    Als Du mit Deinem Mann zusammen warst, mag das ja funktionieren, aber wenn Du Dein Kind und Dich versorgen mußt wiird das so wie bisher nicht funktionieren. Ich glaube auch nicht das Du großen Kundenlauf erzielen kannst, wenn Du es in sogenannten Privaträumen Eures Hauses weiterführst.


    In der heutigen Zeit sind Kunden sehr ansruchsvoll und im Fußpflegebereich ist das Angebot mehr als groß!


    Wenn Du damit Geld verdienen willst mußt Du besser sein, als deine Mitbewerber! Und schau Dich doch um, es gibt so viele tolle Fußpflegestudios! Ich glaube nicht das Du mit Privaträumen im Haus eine ernsthafte Konkurrenz sein kannst.


    Ich rate Dir ehrlich überlege Dir das ganze nochmal!

    Wenn Du Dich selbstständig machen möchtest mußt Du jeden Monat eine Einnahmenüberschußrechnung erstellen.


    Also Einnahmen Ausgaben dokumentieren. Bevor Du Dich selbstständig machst benötigt die ARGE von Dir eine Rentabilitätsrechnung, macht der Steuerberater!


    Bei der ARGE mußt Du das Formular EKS ausfüllen, das heißt Du mußt in etwa einschätzen können was Dein Geschäft im nächsten halben Jahr für Einnahmen erwirtschaften kann.


    Nach dem halben Jahr mußt Du eine abschließende EKS abgeben, da sieht man was Du tatsächlich an Gewinn erzielen konntest.
    Nach einem halben Jahr solltest Du auf jeden Fall Gewinne erzielen, wenn nicht mußt Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen das heißt Du mußt Dich bewerben.
    Aber grundsätzlich haben auch Selbstständige Anspruch auf Harz4.


    Erkundige Dich bitte erst genau bei Deinem Sachbearbeiter der ARGE, es ist nicht so leicht! Man muß wirklich viele Dokumente und Formulare ausfüllen. Und ganz wichtig nicht zu vergessen das Finanzamt, auch da gilt es seine Papiere immer korrekt zu haben.



    Weiß nicht ob Du in der jetzigen Situation den Kopf für all die Dinge hast???? Wichtig, mach Dich nicht überstürzt selbständig! Erkundige Dich erst bei verschiedenen Stellen und mach auf jeden Fall einen Existenzgründungskurs mit!


    Denn eine Selbständigkeit bedeutet eine RIESENVERANTWORTUNG!

    Man wird von der ARGE nicht kontrolliert, wenn man alles korrekt macht und hilfebedürftig ist hat man keinen Grund der ARGE gegenüber misstrauisch zu sein.


    Sicherlich muß man auch sehen das es viele schwarze Schafe gibt, die sich einen BUNTEN auf Kosten der Steuerzahler machen und die werden irgendwann auffliegen.:p


    Die Strafen für Sozialbetrug sind empfindlich und richtig !:D Besuch darfst Du haben selbstverständlich kann Dein Freund auch bei Dir übernachten da spricht nichts dagegen. Auch Du kannst bei Deinem Freund übernachten, natürlich nicht wochenlang am Stück! Aber das ist doch denke ich logisch:rolleyes:


    Wenn Du nichts zu verbergen hast, spricht doch nichts dagegen Deine Telefonnummer zu hinterlassen! Die ARGE ruft nicht ständig an dazu fehlt mit Sicherheit die Zeit!


    Überleg doch mal die SB müßten ständig jeden Harz4 Empfänger telefonisch kontrollieren na das würde ja den Zeitrahmen mächtig sprengen:eek:

    Sorry, aber über manche Fragen muß ich echt den Kopf schütteln!!!


    Ich glaube Dir geht es darum, dass Deine Ex Frau das Geld nicht für sich ausgibt das hört sich für mich an wie Neid und Missgunst!!!!


    Jetzt hast mal 17 Tage DEINE Kinder in den Ferien da sollte doch Geld nebensächlich sein!
    Auch mit wenig Geld kann man eine gute Zeit haben.


    Deine EX Frau hat die Kinder das ganze Jahr und muß alles regeln!!! Und Du heulst jetzt wegen 17 Tage rum!!! Ist schließlich die Mutter Deiner Kinder!!! Und mit Deinem Unterhalt kann sie sicherlich keine Kreuzfahrt in die Karibik starten, also was für ein Geschmarre schäm Dich so eine Frage überhaupt zu stellen!!"!



    Das ist meine Meinung zu Deiner Frage!!!! Auch wenn Sie Dir nicht gefallen wird:p

    Na dürfen darf man alles, wie bereits erwähnt verbieten kann Dir niemand etwas auch die ARGE nicht.


    Die ARGE arbeitet nach Gesetzten also, wenn Du bedürftig bist hast Du Anspruch nach Darlegung Deiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation.


    Natürlich wird in erster Linie Dein Mann zur Verantwortung gezogen da er Eurem Kind und Dir in erster Linie unterhaltspflichtig ist.

    Ich würde Dir vorschlagen, geh zu Deiner Arge und bespreche diese Dinge persönlich mit einem Sachbearbeiter.
    Im Bescheid kann es nur stehen, wenn Du Mehrbedarf beantragt hast.


    Wenn Du einen Antrag gestellt hast auf Mehrbedarf muß entweder eine Bewilligung kommen, oder eine Ablehnung mit Begründung!


    Vieles sind auch sogenannte Kann Leistungen, die aber am Besten vor Ort besprochen werden sollten
    Dein Sachbearbeiter KANN dann entscheiden ob ja oder nein!

    Ach ich glaube Ihr nehmt die Kommentare von Lacki zu persönlich:) Aber bei manchen Fragen muß ich mich auch wundern: rolleyes::rolleyes:
    Und schmunzel schon mal, wenn Lacki einen Kommentar dazu abgibt:p


    Das nur mal am Rande! Aber ich glaube die Frage zum Thema wurde korrekt beantwortet!


    Liebe Grüße
    Ricci 007

    Naja, die Arge interessiert es nicht ob Dein Ex Freund unterkommt oder nicht! Es geht nur nach Fakten bei der ARGE nicht um persönliche Probleme.


    Wenn er noch im Mietvertrag steht, dann muß Dein Ex Freund für die Miete erstmal aufkommen, wenn Du keine Einkünfte hast!


    Mit mehr Problemen meine ich es wird sich noch weiter verzögern bist Du wieder Geld vom Amt erhälst, wenn Du die Situation mit Deinem Ex nicht schnell klären kannst.


    Also Ex Freund muß sich abmelden und den Mietvertrag solltest Du alleine übernehmen.


    Mit Abmeldebescheinigung Deines Ex Freundes zum Amt und Du erhälst wieder Leistungen.


    Anders geht es nicht! Bleibt Ihr zusammen wohnen muß er auch für Deine Krankenversicherung aufkommen!


    Also Ex ist Ex! Was ist Dir lieber mit Ex weiter wohnen und keinen Cent mehr, oder handeln? Das liegt jetzt an Dir!

    Du sagst Deine Eltern haben Dich seither unterstützt also gehe ich einfach davon aus, dass Deine Eltern in der Lage dazu sind.


    Das wird das Amt in erster Linie prüfen denn Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig!


    Das Amt wird keine Rücksicht darauf nehmen ob Du das Deinen Eltern zumuten möchtest oder nicht!


    Deine Eltern müssen Ihre finanzielle Situation komplett darlegen.


    Solltest Du nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse Harz4 erhalten, stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.


    Das heißt Du wirst evtl. ein Bewerbungstraining absolvieren müssen. Das Ziel der ARGE ist Dich in Lohn und Brot zu bringen.


    Es wird kaum akzeptiert werden, dass Du über Jahre studieren kannst und die ARGE bezahlt das.


    Dann wird man Dich auch darauf hinweisen, dass Du Dir einen Nebenjob zum Studium suchen kannst, eine Wohnung wird Dir wahrscheinlich auch nicht genehmigt werden, weil wie gesagt Deine Eltern in dem Fall für Dich zuständig sind.

    Hallo snoopy41,



    Ich glaube das wird in der Tat schwierig, solange Dein EX-Freund noch in Deiner Wohnung lebt! Aber ich verstehe nicht warum Du Deinen Ex- Freund nicht so schnell wie möglich aufforderst die Wohnung zu räumen?


    Solange er noch keine Wohnung hat muß er dann evt. bei seiner Familie oder Freunden unterkommen.


    Denn solange er bei Dir lebt muß er Dich unterstützen zumal er in Arbeit ist. Wenn er das nicht kann oder macht bringt er Dich und Deine Existenz in Gefahr!


    Die einfachste Lösung, dass Du wieder Geld von der ARGE erhälst ist, dass Dein Ex- Freund sich sofort ummeldet und auszieht!


    Du sagst Ihr habt Euch getrennt, dann muß ich jetzt wirklich fragen warum Du den Auszug Deines Ex nicht beschleunigst zumal wie Du schreibst Mieterin der Wohnung bist?


    Anders wird es nicht gehen, oder Du mußt weiter in Kauf nehmen kein Geld zu erhalten. Die ARGE handelt in dem Moment richtig! Also Ex Freund sofort raus oder Du wirst noch mehr Probleme bekommen.


    Tut mir leid aber das ist Fakt!


    Viel Glück

    Ich muß sagen, manchmal sind die Forderungen an den Staat etwas unverschämt! 800.- Euro für ein Instrument das muß einfach nicht sein! Wie gesagt es gibt viele gute gebrauchte Gegenstände im neuwertigen Zustand für einen Bruchteil des Neupreises! Also für solche Forderungen habe ich nicht wirklich Verständnis!

    800.- Euro, ist natürlich sehr viel Geld für ein Musikinstument! Da frage ich mich wie die Eltern der Mitschüler das machen?
    Aber sollte er das benötigen gibt es auch die Möglichkeit ein gebrauchtes guterhaltenes zu erwerben! Das bekommt man mit Sicherheit deutlich günstiger!!!!

    Also so ganz kann ich Deine Antwort nicht nachvollziehen! Schön wäre es, wenn man ausführlicher sein Problem schildert damit ein Aussenstehender wie wir es sind sich ein besseres Bild von der Situation machen könnte!


    Dir rate ich erstmal beim Bafögamt nachfragen, ob der Antrag noch in Bearbeitung ist und auf Dringlichkeit plädieren!

    Anmerken wollte ich noch: Bei Eurem ersten Besuch bei der ARGE solltet Ihr auf jeden Fall beide einen gültigen Personalausweis haben! Das ist erstmal das Wichtigste, alles andere bekommt Ihr mitgeteilt!