Unterhalt für nichts tun???

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Frage. Mein uneheliches Kind ist 16 und geht in die 9 Klasse und ich denke wenn ich mir seine Leistung anschaue wird er nach dieser Klasse aufhören und ohne Abschluss dastehen. Er ist einer der nicht gerade Lust hat was zu machen er hat kein Bock auf Schule und arbeiten geht gar nicht. Wie ist das jetzt wenn er fertig ist mit der Schule und sich dann auf die faule Haut legt. Er wird von seiner Mutter sehr unterstützt beim nichts tun. Für sie ist nur wichtig das er bei ihr bleibt am besten die nächsten 20 Jahre. Wie ist das dann mit dem Unterhalt es kann ja nicht sein das ich zahlen muss und er macht nichts oder??

  • Dein Sohn ist auf jeden Fall bis 18 schulpflichtig und solange mußt Du auf jeden Fall Unterhalt zahlen, auch wenn Du der Meinung bist das er auf der faulen Haut liegt:rolleyes:


    Wie wäre es, es ist ja schließlich auch Dein Sohn Du würdest als Vater unterstützend eingreifen, versuchen Ihn zu motivieren oder einfach mal ein Gespräch mit Ihm führen warum er Deiner Meinung nach keine Lust hat etwas zu tun! Dir geht es so lese ich das herraus um die Zahlungen das ist Dir als Vater natürlich lästig! Die Mutter Deines Kindes ist natürlich Schuld! Sie unterstützt Ihn auch noch:rolleyes:
    Ich finde Du machst es Dir echt sehr einfach!!!


    Versuche zu helfen Dein Sohn ist in der Pupertät hat wahrscheinlich nie etwas von seinem Vater, also Dir gehabt! Ich finde es schon verwunderlich das man Kinder in die Welt setzt und sich noch beklagt, dass man als Vater zahlen muß!!!


    Du bist gegenüber Deinem Sohn auf jeden Fall unterhaltspflichtig! Und wenn er mit 18 immer noch nichts macht zahltst Du auch weiterhin für Ihn! Und das ist auch richtig so!!!


    Also versuche Ihm zu helfen, vielleicht hast Du hier und da Beziehungen wo er evt. eine Ausbildungsstelle erhalten kann! Du bist ebenfalls verplichtet Dich um Dinen Sohn zu kümmern nicht nur die Mutter des Kindes!


    Also handeln nicht jammern!!! Mitleid gibt es in Deinem Fall nicht!:mad:

  • Nein das stimmt nicht in Deutschland muss man 9 Jahre zu Schule gehen dann ist die Schulpflicht zu ende egal wie alt du bist. Ich wohne ca. 700 km weit entfernt von ihm und was denkst du wie oft ich schon mit ihm redet habe und dann hies es immer alles in Ordnung. Das schlimme finde ich du weis überhaupt nicht was alles passiert ist und verurteilst mich er hat sich sehr viel erlaubt und viele sagen er hat sich schon längst viel zuviel erlaubt.

  • "manni67" das ist so nicht ganz richtig. Meine Tochter ist derzeit in einer BuS (Beruf und Schule) Klasse an ihrer Hauptschule und sie besucht inzwischen das 10.Schuljahr. Hiernach ist dann Schluß. Da bei den Haupschulen ja die Möglichkeit besteht, den Abschluß 10a zu machen, bei EIgnung. Deine Exfrau sollte sich evtl. Hilfe für Ihren Sohn beiholen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sie wahrnehmen kann.Nur man müßte eben dazu bereit sein. Ebenso sollte er sich dann sowieso beim Amt melden, als Ausbildungssuchend. Die werden Ihn dann schon in die Schranken weisen.

  • Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.


    Kleiner Auszug aus google

  • Mein Sohn war auf dem Gymnasium ist in der 7 Klasse sitzen geblieben (hat sie dann 2mal gemacht) ist dann in der 8 Klasse wieder sitzen geblieben und ist jetzt auf der Realschule in der 9 Klasse. Die Lehrer haben zu seiner Mutter gesagt wenn er das Jahr nicht schafft muss er die Schule verlassen, weil er 9 Jahre Schulpflicht hinter sich hätte, er darf die Klasse nicht wiederholen.
    Also haben die Lehrer nicht recht?????

  • Er könnte in dem Fall (bei nicht bestehen der 9.Kl. auf Real) auf die Hauptschule wechseln und dort 9.Kl. wiederholen und im Anschluß 10. Klasse machen, sofern die Leistungen es zulassen. Evtl. gibt es da auch sowas wie bei meiner Tochter, die BuS Klasse.
    So hat es mir meine Tochter eben erklärt und mich berichtigt, Sie ist jetzt im 11. Schuljahr (BuS-Kl.) ist und erreicht dann den Hauptschulabschluß.

  • Die Lehrer haben in deinem Fall leider Recht.Er hat ja bereits zweimal eine Klasse wiederholt.Insofern muß er dann abgehen.Es bestände nur die Möglichkeit das er in der 9.Klasse am Ende dann den Hauptschulabschluß macht um wenigstens eine Abschluß zu haben das muß aber beantragt werden.

  • Die Lehrer haben in deinem Fall leider Recht.Er hat ja bereits zweimal eine Klasse wiederholt.Insofern muß er dann abgehen.Es bestände nur die Möglichkeit das er in der 9.Klasse am Ende dann den Hauptschulabschluß macht um wenigstens eine Abschluß zu haben das muß aber beantragt werden.


    Wie meinst du das "das er in der 9. Klasse am Ende dann den Haupschulabschluss macht" wenn er das Schulfahr jetzt nicht schafft was dann???

  • Die Anforderungen bei dem Realschulgang sind ja höher als im Hauptschulgang.Die Mutter müßte mit dem Lehrer besprechen ob die Leistungen ausreichen würden um den Hauptschulabschluß zu schaffen.Wenn dies der Fall wäre dann könnte bei der Schule beantragt werden das das Kind zu den Hauptschulprüfungen zugelassen wird und somit zumindestens mit einem Abschluß die Schule verläßt und nicht nur mit einer Bescheinigung das die Schulpflicht erfüllt wurde.