Beiträge von a.tallos

    na na Ihr Zwei... Müsst Euch doch nicht streiten...
    Es gibt meines Erachtens nach eine sogenannte Härtfall klausel, so wie Kitty 121 das ja auch vermutet.
    Wie das Wort schon sagt, gilt diese Klausel abweichend von dem Normalfall eben nur in besonderen Härtefällen.


    Was ein Härtefall ist, entscheidet letztlich der SB bzw. die Vorgesetzten. Soweit ist die Rechtslage schon klar - ich denke, da gibts auch nichts dran zu deuten.


    Die Frage ist: Wie verhalte ich mich als Vater, um ihm eine Nacht im Freien zu ersparen. Ich habe bereits vor einigen Wochen meine SB darauf hin angesprochen und um einen Termin für ihn gebeten. Das hatte mir die SB zugesichert, allerdings habe ich seit Wochen nix mehr davon gehört. So komme ich also nicht wirklich weiter. Mein Sohnemann rührt sich auch nicht wirklich, weil er gar keine Lust darauf hat, auszuziehen - ist doch alles so schön zu Hause - und Essen ist immer da und die Wäsche wird auch immer gemacht, ohne dass man seine Lebensweise umstellen müsste...


    und zu guter letzt ist da auch noch meine Freundin, die jetzt nach 9 Jahren sagt: Es reicht damit, dass man sich immer angucken muss, wie der "kleine" immer noch mehr Mist macht und sie deshalb Ihrerseits mit Auszug gedroht hat, wenn sich diese Situation nicht bald ändert.


    Ihr seht: Die Frage stellt sich: Wie gehe ICH am besten vor, um schnelle Ergebnisse zu erzielen.

    Zitat

    wo hat er sich selbstständig abgemeldet?


    hatte ich ja bereits erklärt... er war heute früh bei der U25 ARGE und wollte dort einen Antrag auf "eine eigene Wohnung" zu stellen.


    Zitat

    aber nur bei schweren sozialen verwerfungen hätte er ein recht auf eine wohnung.


    na was ist das denn, wenn ich als Vater ihn rausschmeisse, weil ich behaupte, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist? Wenn er ständig Ärger mit der Polizei hat und es sogar hier im Haushalt übelste Probleme gegeben hat. Kurz vor Weihnachten sogar eine Sache, die so hammerhart ist, dass sie sogar strafrechtlich relevant wäre, wenn man sie zur Anzeige bringen würde.


    Sind das etwa keine sozialen Verwerfungen?

    Hallo liebe Gemeinde,
    ich habe eine Frage: Ich (45) selber beziehe ALG2 Leistung und habe einen Sohn (19) der ebenfalls in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt. Der Junge ist bis vor 1 Woche zum Gymnasium gegangen und hat sich jetzt selbstständig abgemeldet. Nun haben wir beide seit einigen Monaten starke Differenzen und ich habe ihm ein Ultimatum zum Auszug gestellt. Sollte zum 1.3. raus sein aus meiner Wohnung, weil er sich über die letzten 2 Jahre Dinger leistet, die nun ihren Höhepunkt erreicht haben und es einfach nicht mehr gemeinsam geht.


    Also war er heute früh beim ARGE U25 Service, um zu erfahren, wie ein Auszug möglich ist (also was er da beantragen muss etc)...


    Dann hat die Dame bei der ARGE in seine Akte geschaut und gesehen, dass er mit mir schon einmal vor einem halben Jahr wegen eines Auszugs dort war und hat dann telefonisch mit dem Sachbearbeiter von damals gesprochen. Dann sagte die MA meinem Sohn, dass er solange gar nichts machen kann, bis er das erste Mal im Obdachlosenheim geschlafen hat. Erst dann könnte er wieder zur ARGE kommen und dann erst einen Antrag stellen. DAS KANN DOCH NICHT SEIN, oder?? Es muss doch im Vorfeld die Möglichkeit geben, dass er einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen kann.


    Wenn das nicht so ist, also wenn ich ihn wirklich erst rausscheissen muss, bevor er sich um eine eigene Wohnung kümmern kann, was empfehlt ihr dann für ein Vorgehen??


    Danke schon mal vorab für Eure Infos.

    Danke rst :-)
    leider brauch ich irgendwas handfestes (sprich nen Gesetzestext oder nen Gerichtsentscheid), den ich meiner Sachbearbeiterin vorhalten kann. Die will nämlich unbedingt, dass ich nen neuen Antrag stelle mit allem Pipapo, was so dazu gehört. Die Arbeit würde ich mir gern schenken!

    Hy an die Gemeinde,
    kennt sich jemand gut aus mit der Frist für die Weiterbewilligung für ALG2 Leistungen?


    Ich hatte eine Leistungszusage der ARGE bis zum 31.12.2009. Zwischenzeitlich habe ich freiberuflich gearbeitet und brauchte zunächst keine weiteren Sozialleistungen.
    Mitte Mai 2010 stellte sich aber heraus, das sich der Job vermutlich wieder erledigt hätte und deshalb war ich am 10.6.2010 wieder bei der ARGE, um die Leistungsfortsetzung zu beantragen. Dort sagte man mir, dass die 6 Monats Frist um sei.


    Wenn ich richtig rechne, dann sind es vom 1.1.2010 + 6 Monate = 1.7.2010 und damit wäre ich noch in der 6 Monats Frist, oder?


    Wenn Ihr dazu was schreiben wollt und könnt, freue ich mich sehr. Bitte gebt dann wenn möglich die Gesetzesstellen bzw. Gerichtsurteile dazu bei, damit ich was zum weitergeben habe.


    Lieben Dank