Auszug aus ALG Haushalt

  • Hallo liebe Gemeinde,
    ich habe eine Frage: Ich (45) selber beziehe ALG2 Leistung und habe einen Sohn (19) der ebenfalls in meiner Bedarfsgemeinschaft lebt. Der Junge ist bis vor 1 Woche zum Gymnasium gegangen und hat sich jetzt selbstständig abgemeldet. Nun haben wir beide seit einigen Monaten starke Differenzen und ich habe ihm ein Ultimatum zum Auszug gestellt. Sollte zum 1.3. raus sein aus meiner Wohnung, weil er sich über die letzten 2 Jahre Dinger leistet, die nun ihren Höhepunkt erreicht haben und es einfach nicht mehr gemeinsam geht.


    Also war er heute früh beim ARGE U25 Service, um zu erfahren, wie ein Auszug möglich ist (also was er da beantragen muss etc)...


    Dann hat die Dame bei der ARGE in seine Akte geschaut und gesehen, dass er mit mir schon einmal vor einem halben Jahr wegen eines Auszugs dort war und hat dann telefonisch mit dem Sachbearbeiter von damals gesprochen. Dann sagte die MA meinem Sohn, dass er solange gar nichts machen kann, bis er das erste Mal im Obdachlosenheim geschlafen hat. Erst dann könnte er wieder zur ARGE kommen und dann erst einen Antrag stellen. DAS KANN DOCH NICHT SEIN, oder?? Es muss doch im Vorfeld die Möglichkeit geben, dass er einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen kann.


    Wenn das nicht so ist, also wenn ich ihn wirklich erst rausscheissen muss, bevor er sich um eine eigene Wohnung kümmern kann, was empfehlt ihr dann für ein Vorgehen??


    Danke schon mal vorab für Eure Infos.

  • Zitat

    Der Junge ist bis vor 1 Woche zum Gymnasium gegangen und hat sich jetzt selbstständig abgemeldet


    wie jetzt. wo hat er sich selbstständig abgemeldet?


    aber nur bei schweren sozialen verwerfungen hätte er ein recht auf eine wohnung. das scheint mir bei euch nicht der fall.

  • Zitat

    wo hat er sich selbstständig abgemeldet?


    hatte ich ja bereits erklärt... er war heute früh bei der U25 ARGE und wollte dort einen Antrag auf "eine eigene Wohnung" zu stellen.


    Zitat

    aber nur bei schweren sozialen verwerfungen hätte er ein recht auf eine wohnung.


    na was ist das denn, wenn ich als Vater ihn rausschmeisse, weil ich behaupte, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist? Wenn er ständig Ärger mit der Polizei hat und es sogar hier im Haushalt übelste Probleme gegeben hat. Kurz vor Weihnachten sogar eine Sache, die so hammerhart ist, dass sie sogar strafrechtlich relevant wäre, wenn man sie zur Anzeige bringen würde.


    Sind das etwa keine sozialen Verwerfungen?

  • Du brauchst kein psychologisches Gutachten um deinen Sohn aus der Wohnung zu bekommen.Da ja bei euch schon einiges vorgefallen ist und er wohl auch schon polizeilich aufgefallen ist müßte es ausreichen wenn du der ARGE gegenüber erklärst das du auf Grund der derzeitigen Situiation nicht mehr mit ihm zusammenleben kannst und er somit auf der Straße steht.Wenn du dies ordentlich für die SB nachvollziehbar erklärst sollte es dann kein Problem sein.

  • Zitat

    na das hört sich doch schon viel einfacher und besser an... :-)
    Danke Dir...


    ein fehler, der hier im forum von den fragestellenden oft gemacht wird: bei unterschiedlichen antworten sich die rauspicken, die am einfachsten und am besten passt. ernüchterung kommt dann erst wenn man in der realität angekommen ist!


    es ist illusorisch anzunehmen, dass der 19jäh. junge auf grund eines erklärendem gespräches mit dem sachbearbeiter eine wohnung bekommt! so einfach ist es nun wirklich nicht. zumal es darauf überhaupt keinen Restanspruch gibt.

  • Natürlich gibt es darauf keinen Rechtsanspruch aber es gibt durchaus die Möglichkeit auch schon unter 25 eine eigene Wohnung zu bekommen.Sicher müssen dafür Gründe vorliegen und nur weil es vielleicht wie überall mal Krach gibt wird die ARGE nicht sofort eine Wohnung bezahlen aber es ist eben auch vom Gesetzgeber verankert das eine eigene Wohnung machbar ist wenn es dafür gute Gründe gibt.Ich denke wenn bereits die Polizei ermittelt hat bzw. es da Schwierigkeiten gab ist es durchaus denkbar das es mit der Wohnung klappt.Ein Versuch ist es wert.Ein psychologisches Gutachten wird ihm nicht viel nützen denn dies ist nicht kostenlos oder wird von der Krankenkasse bezahlt und die ARGE wird sich diesbezüglich auch nicht danach richten.Ein Psychologe würde hier versuchen die Probleme mittel Therapie zu beseitigen und nicht dem Vater etwas schriftliches in die Hand geben mit dem der Sohn eine eigene Wohnung bekommt.

  • na na Ihr Zwei... Müsst Euch doch nicht streiten...
    Es gibt meines Erachtens nach eine sogenannte Härtfall klausel, so wie Kitty 121 das ja auch vermutet.
    Wie das Wort schon sagt, gilt diese Klausel abweichend von dem Normalfall eben nur in besonderen Härtefällen.


    Was ein Härtefall ist, entscheidet letztlich der SB bzw. die Vorgesetzten. Soweit ist die Rechtslage schon klar - ich denke, da gibts auch nichts dran zu deuten.


    Die Frage ist: Wie verhalte ich mich als Vater, um ihm eine Nacht im Freien zu ersparen. Ich habe bereits vor einigen Wochen meine SB darauf hin angesprochen und um einen Termin für ihn gebeten. Das hatte mir die SB zugesichert, allerdings habe ich seit Wochen nix mehr davon gehört. So komme ich also nicht wirklich weiter. Mein Sohnemann rührt sich auch nicht wirklich, weil er gar keine Lust darauf hat, auszuziehen - ist doch alles so schön zu Hause - und Essen ist immer da und die Wäsche wird auch immer gemacht, ohne dass man seine Lebensweise umstellen müsste...


    und zu guter letzt ist da auch noch meine Freundin, die jetzt nach 9 Jahren sagt: Es reicht damit, dass man sich immer angucken muss, wie der "kleine" immer noch mehr Mist macht und sie deshalb Ihrerseits mit Auszug gedroht hat, wenn sich diese Situation nicht bald ändert.


    Ihr seht: Die Frage stellt sich: Wie gehe ICH am besten vor, um schnelle Ergebnisse zu erzielen.