Beiträge von Anja103

    Nun ist es laut neuesten Informationen von unserer Mutter / Schwiegermutter so, dass die Arge wohl mitgeteilt hat, dass sie nur 4000€ haben möchte von ihr, d.h. wir sollen einen Kaufvertrag machen über 20000€, müssen aber nur 4000€ bezahlen, weil 16000€ meine Schwiegermutter behalten darf, welches ihr Eigenbedarf ist bzw. der Freibetrag für sich und Ihren Mann. Das ist das, was ich schon lange gesagt habe. Nur frag ich mich, warum die Arge so kollegial ist auf einmal, denn sie haben ja selbst Haus und Grundstück ohne fachmännischer Betrachtung auf 33000€ geschätzt, womit sie 17000€ über dem Freibetrag wäre. Laut Anwältin hat alles nur noch einen Wert von 12000€ und damit müssten wir das Haus nicht kaufen. Das stinkt doch alles zum Himmel, ich weiss nicht mehr weiter. Wie schon mal erwähnt, können wir uns keinen Immobilienmakler oder sonstiges leisten.

    ganz ehrlich, wir sind bereit, nichts zu zahlen. wir haben leider keine belege mehr, dass mein mann und sein bruder damals hauptsächlich den vater bzw. exmann ausgezahlt haben, weil meine schwiegermutter ausgezogen ist und mein mann und sein bruder allein drin wohnen geblieben sind und dafür auch bezahlt haben. wir finden es schon etwas komisch, das haus zu kaufen, was eigentlich unser erbe ist, aber wir wissen auch, dass die arge das im moment wenig interessiert, denn sie will auch nicht zahlen, wenn sie weiss, jemand hat vermögen. aber es muss reell bewertet werden. vielleicht sollten wir uns mal eine rechtsberatung holen, vorausgesetzt sie kostet nicht zu viel.

    Ich denke auch, dass die Arge und auch die Anwältin nicht qualifiziert sind, ein Haus samt Grundstück zu bewerten. Und die Arge möchte natürlich nicht die Kosten für einen Sachverständigen tragen, wir aber auch nicht. Ich weiss nicht, ob die Bank den Wert unseres Haus bestimmen kann, das ist mir ehrlich gesagt neu. Wieviel Kredit wir bekommen, hängt von unserem Einkommen ab und den Ausgaben usw. Im Prinzip ist es alles noch gar nicht unser Problem, aber unsere Mutter bzw. Schwiegermutter hat Angst, kein Geld mehr zu bekommen bzw. sie weiss nicht, wie sie das Darlehen zahlen soll. Nur können wir uns darüber im Moment keine Gedanken machen, weil wir selbst zu tun haben, finanziell über die Runden zu kommen.

    Sehen wir ja genauso. Wir wollen ja das Haus haben, aber es muss jemand sagen, wie hoch der Kaufpreis ist, die Arge hat einen Wert angegeben, aber es kann ja auch sein, dass wir es nur kaufen sollen für den Preis, den meine Schwiegermutter über den Freibetrag ist. und wenn die anwältin mit der klage durchkommt, müssen wir das haus gar nicht kaufen, weil dann die 12780 grundstückswert unter dem freibetrag liegen. und das muss für uns ja geklärt sein. auch wenn jemand anderes das haus kaufen möchte, muss auch ein kaufpreis feststehen.

    ích muss ehrlich sagen, einen immobilienmakler können wir uns nicht leisten. auf der einen seite würde uns schon interessieren, wieviel das Haus mit Grundstück tatsächlich wert ist, auf der anderen Seite kann der Immobilienmakler ja auch einen noch höheren Wert feststellen, was für uns selber nicht so gut wäre. sicher, es ist meine schwiegermutter, aber wir haben kaum kontakt gehabt die letzten jahre, jetzt unserer meinung nach nur wegen dem haus bzw. ihrem geld. wir könne froh sein, dass sie bis jetzt keine miete verlangt hat usw. aber in unseren augen sind sie und ihr mann gar nicht gewillt, ihre jetzige situation aus eigener kraft zu ändern, nämlich arbeiten zu gehen. damit wäre alles vom tisch. sicher ist es mit fünfzig jahren nicht einfach, etwas zu finden, aber ich darf auch nicht zu hohe ansprüche stellen, wenn ich schon jahrelang zuhause bin.
    ich denke ja auch, dass die arge meine schwiegermutter mächtig unter druck setzt und hofft, dass sie klein bei gibt, sich einschüchtern lässt. am besten man geht selber mal mit zu ihrem berater. wenn wir das geld ÜBER hätten, hätten wir schon längst das haus gekauft, aber leider ist es nicht so.
    vielen dank für die antworten

    richtig, das darlehen muss zurück gezahlt werden. im jahr 2000 hatte haus UND grundstück einen wert von 40000DM, das wurde in Euro umgerechnet, sind ca. 20450Euro. Das Grundstück hat eine Größe von 710qm und der Bodenwert beträgt laut Liegenschaftsamt 18€ pro qm, ergibt einen wert von 12780€. Die Arge hat diesen Wert genommen NUR für das Grundstück, OHNE Haus, was AUF DEM GRUNDSTÜCK steht und hat diese beiden werte zusammen gerechnet, sodass sie auf einen wert von 33230 euro kommt, somit läge meine schwiegermutter 17180euro ÜBER dem freibetrag von 16050euro, den sie zusammen mit ihrem ehemann haben darf. die anwältin meiner schwiegermutter klagt dagegen, sie will, dass nur der wert des grundstücks von 12780 euro genommen wird, damit wäre sie nämlich unter den 16050euro und das haus müsste gar nicht VERKAUFT werden, sondern man könnte es uns vielleicht schenken. und dann ist es ja wohl verständlich, dass wir uns nicht so einfach über den tisch ziehen lassen. meine schwiegermutter scheint aber sehr labil und hat unserer meinung nach angst, wirklich kein geld zu bekommen. wir sind zwar beide berufstätig, aber das heisst ja nicht, dass wir im geld schwimmen. und bis das über die anwältin geklärt ist, können monate vergehen.

    wir wollen bzw. müssen das haus meiner schwiegermutter kaufen, mein mann und ich. sie ist hartz IV - Empfängerin und bekommt zur Zeit ein Darlehen, weil sie ihr Vermögen sprich das Haus noch nicht verwertet hat, wir wohnen darin, sie nicht. Es ist aber noch nicht geklärt, wie hoch der Kaufpreis sein soll, das läuft über eine Anwältin. Wir haben auch schon bei unserer Hausbank wegen einem Kredit gefragt, die wollen aber noch ein zwei monate unser konto beobachten, hat uns noch keine absage erteilt, aber auch keine zusage. nun sagt unsere mutter / schwiegermutter, dass die arge das schriftlich haben will, dass wir eine absage bekommen haben oder es bei einer anderen bank versuchen oder so. ansonsten bekommt sie kein geld. wir können das nicht richtig glauben, wir wollen erst einen klaren kaufpreis und vorher zahlen wir eh nicht. kann die arge wirklich sagen, es gibt kein geld??? wir haben doch auch vorkaufsrecht oder? wir wollen das haus doch kaufen, aber wir müssen noch wegen dem kredit warten und auch wegen dem kaufpreis.

    ja wir haben das von mehreren leuten bestätigt bekommen. uns interessiert jetzt auch hauptsächlich der wert, für den wir das haus kaufen MÜSSEN. wir wissen auch , dass es die Arge nicht interessiert, ob wir die Kinder bzw. Schwiegerkinder und Enkel sind. Sehen wir auch alles ein. Aber die Arge hat Haus und Grundstück extra geschätzt. und BEIDES wurde von meiner Schwiegermutter mit einem Wert im Jahr 2000 (!!!!!) von 40000DM angegeben. Diesen Wert hat die Arge jetzt in Euro umgerechnet, aber nur das Haus genommen, und das Grundstück ohne Haus (Größe 710qm) mit 12780 berechnet.
    Danke für die hilfreichen Antworten...

    danke für die antwort.
    Zu dem Paragraphen muss ich sagen, dass das Haus leider nicht von der schwiegermutter bewohnt wird, sondern von uns nur. miete zahlen wir nicht, weil es halt familie ist und wir uns so geeinigt haben, dass wir nur die laufenden kosten haben.

    Meine Schwiegermutter wurde von der Arge aufgefordert, ihr Vermögen zu verwerten, da sie laut Berechnung der Arge ca. 17000€ über dem Freibetrag von 16050€ liegt. Die Arge hat den Verkehrswert einzeln berechnet, d.h. Haus und Grundstück extra. Das Grundstück mit 12780 (710qm x 18€, Bodenwert). Das Haus wurde von der Arge auf 20451€ geschätzt, bzw. dies ist der Wert den Haus UND Grundstück im Jahr 2000!!!!!!!! (hier schon umgerechnet) hatten. und so kommt die ARGE auf einen Wert von ca. 33000€.
    Das ganze läuft über eine Anwältin, die dagegen klagt. Gleichzeitig hat meine Schwiegermutter ja eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie muss sich laut Arge selbstständig um den Verkauf des Hauses, in dem wir wohnen, kümmern, also Makler kontaktieren usw. Wir wollen natürlich nicht raus, haben aber auch nicht unbedingt die finanziellen Mittel, um das Haus zu kaufen, müssten einen Kredit aufnehmen, und ob wir den bekommen, ist fraglich.
    Nun wollten wir das so machen, dass meine Schwiegermutter uns (meinem Mann, unserer Tochter, mir) ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lässt, sodass der Wert des Hauses gemindert wird, weil ja kaum jemand ein Haus kauft, in dem jemand drin wohnt, und nicht ausziehen muss. Und wenn der Wert des Hauses gemindert ist, das Haus im Prinzip keinen Wert mehr hat, wird auch die Arge nicht mehr Verlangen, dass irgendwelches Vermögen verwertet wird. Kann man das so machen oder ist das Betrug????????????????????????????? :confused::confused::confused:

    Meine Schwiegermutter bezieht schon seit einigen Jahren Hartz4. Nun ist sie gewzungen, das Haus, in dem ich und mein Mann (ihr Sohn) und sein Bruder wohnen, zu verkaufen, das heisst wir müssen das haus kaufen, was uns eigentlich eh irgendwann gehören würde.
    vor ca. 10jahren hat meine schwiegermutter sich von ihrem damaligen mann scheiden lassen, der mit ihr zusammen im grundbuch stand. sie hat ihn zusammen mit den söhnen ausbezahlt, das heisst, die söhne haben mitbezahlt, weil sie ja in dem haus wohnen geblieben sind, und die mutter ist ausgezogen und wohnt bei ihrem jetzigen ehemann, ebenfalls hartz4-empfänger.
    sie darf ja pro lebensjahr 150euro vermögen haben, das wären 7350euro bei meiner schwiegermutter. das haus wurde vor EIN PAAR JAHREN mit 20000euro angegeben, und nun legt die arge einfach fest, dass es zu diesem wert verkauft wird. können wir davon das schonvermögen abziehen, dass wir das haus für 12650 kaufen MÜSSEN. kann man auch seinen späteren pflichtteil vom erbe bzw. vermögen fordern?
    wissen auch nicht, ob wir uns einen anwalt nehmen sollen, weil wir zwar kein hartz4 beziehen, aber auch nicht reich sind. wir verstehen uns zwar einigermassen mit der schwiegermutter, aber sie scheint ehrlich gesagt einer derjenigen zu sein, die absolut nichts an ihrer situation ändern will, wie z.b. arbeit suchen usw.
    kann mir irgendjemand ratschläge geben? falls ihr wisst, was ich will
    gruss