haus kaufen von mutter

  • wir wollen bzw. müssen das haus meiner schwiegermutter kaufen, mein mann und ich. sie ist hartz IV - Empfängerin und bekommt zur Zeit ein Darlehen, weil sie ihr Vermögen sprich das Haus noch nicht verwertet hat, wir wohnen darin, sie nicht. Es ist aber noch nicht geklärt, wie hoch der Kaufpreis sein soll, das läuft über eine Anwältin. Wir haben auch schon bei unserer Hausbank wegen einem Kredit gefragt, die wollen aber noch ein zwei monate unser konto beobachten, hat uns noch keine absage erteilt, aber auch keine zusage. nun sagt unsere mutter / schwiegermutter, dass die arge das schriftlich haben will, dass wir eine absage bekommen haben oder es bei einer anderen bank versuchen oder so. ansonsten bekommt sie kein geld. wir können das nicht richtig glauben, wir wollen erst einen klaren kaufpreis und vorher zahlen wir eh nicht. kann die arge wirklich sagen, es gibt kein geld??? wir haben doch auch vorkaufsrecht oder? wir wollen das haus doch kaufen, aber wir müssen noch wegen dem kredit warten und auch wegen dem kaufpreis.

  • Hallo Anja,


    natürlich kann man die Mutter jetzt nicht einfach auf dem Trockenen sitzen lassen, nur weil das Haus noch nicht verwertet ist. Es sollte der Arge bzw. dem SB eigentlich klar sein, dass sich ein Haus nicht einfach mal so verkaufen läßt.
    Da ja nicht ihr sondern die Mutter die Hilfebedürftige ist, hat euch die Arge keinerlei Vorschriften zu machen, bei welcher Bank ihr hinsichtlich einer Finanzierung nachfragt. Wenn in der Sache schon eine Anwältin tätig ist, wäre ein Hinweis von dieser Seite, dass die Kaufpreisermittlung noch nicht abgeschlossen ist, hilfreich. Solange kein Preis auf dem Tisch liegt, kann man ja wohl schlecht etwas kaufen ;).


    Ich gehe davon aus, dass der Mutter die Leistungen als Darlehen gewährt werden, welches dann aus dem Verkaufserlös zurückbezahlt werden muss.


    Gruß Gawain

  • richtig, das darlehen muss zurück gezahlt werden. im jahr 2000 hatte haus UND grundstück einen wert von 40000DM, das wurde in Euro umgerechnet, sind ca. 20450Euro. Das Grundstück hat eine Größe von 710qm und der Bodenwert beträgt laut Liegenschaftsamt 18€ pro qm, ergibt einen wert von 12780€. Die Arge hat diesen Wert genommen NUR für das Grundstück, OHNE Haus, was AUF DEM GRUNDSTÜCK steht und hat diese beiden werte zusammen gerechnet, sodass sie auf einen wert von 33230 euro kommt, somit läge meine schwiegermutter 17180euro ÜBER dem freibetrag von 16050euro, den sie zusammen mit ihrem ehemann haben darf. die anwältin meiner schwiegermutter klagt dagegen, sie will, dass nur der wert des grundstücks von 12780 euro genommen wird, damit wäre sie nämlich unter den 16050euro und das haus müsste gar nicht VERKAUFT werden, sondern man könnte es uns vielleicht schenken. und dann ist es ja wohl verständlich, dass wir uns nicht so einfach über den tisch ziehen lassen. meine schwiegermutter scheint aber sehr labil und hat unserer meinung nach angst, wirklich kein geld zu bekommen. wir sind zwar beide berufstätig, aber das heisst ja nicht, dass wir im geld schwimmen. und bis das über die anwältin geklärt ist, können monate vergehen.

  • Da ist wohl der Sachbearbeiter aus einer Bierlaune heraus etwas über das Ziel hinaus geschossen. Ich wage zu bezweifeln, dass es bei der Arge Leute gibt, welche über genügend Hintergrundwissen verfügen, um eine Immobilie bewerten zu können. Es würde mich nicht wundern, wenn zu dieser Rechnung auch noch eure Hausnummer addiert worden wäre :D


    Da soll mal der Mutter nicht bange werden, man kann ihr kein Geld streichen!
    In wie weit diesbzgl. nur der Grundstückswert herangezogen werden kann, vermag ich nicht zu sagen. Die Arge wird sicherlich einwenden, dass das darauf befindliche Haus ja auch einen gewissen Wert darstellen muss. Vielleicht wäre das Hinzuziehen eines Immobilienmaklers hilfreich.


    Gruß Gawain

  • ích muss ehrlich sagen, einen immobilienmakler können wir uns nicht leisten. auf der einen seite würde uns schon interessieren, wieviel das Haus mit Grundstück tatsächlich wert ist, auf der anderen Seite kann der Immobilienmakler ja auch einen noch höheren Wert feststellen, was für uns selber nicht so gut wäre. sicher, es ist meine schwiegermutter, aber wir haben kaum kontakt gehabt die letzten jahre, jetzt unserer meinung nach nur wegen dem haus bzw. ihrem geld. wir könne froh sein, dass sie bis jetzt keine miete verlangt hat usw. aber in unseren augen sind sie und ihr mann gar nicht gewillt, ihre jetzige situation aus eigener kraft zu ändern, nämlich arbeiten zu gehen. damit wäre alles vom tisch. sicher ist es mit fünfzig jahren nicht einfach, etwas zu finden, aber ich darf auch nicht zu hohe ansprüche stellen, wenn ich schon jahrelang zuhause bin.
    ich denke ja auch, dass die arge meine schwiegermutter mächtig unter druck setzt und hofft, dass sie klein bei gibt, sich einschüchtern lässt. am besten man geht selber mal mit zu ihrem berater. wenn wir das geld ÜBER hätten, hätten wir schon längst das haus gekauft, aber leider ist es nicht so.
    vielen dank für die antworten

  • grundsätzlich werden derartige immobiliengeschägte innerhalb einer familie von der arge stets mit argwohn betrachtet.
    dass sich in diesem fall jemand mal wider arm rechnen will ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. letztendlich kann und wird hier nur ein gericht zu einer finalen entscheidung kommen.

  • Sehen wir ja genauso. Wir wollen ja das Haus haben, aber es muss jemand sagen, wie hoch der Kaufpreis ist, die Arge hat einen Wert angegeben, aber es kann ja auch sein, dass wir es nur kaufen sollen für den Preis, den meine Schwiegermutter über den Freibetrag ist. und wenn die anwältin mit der klage durchkommt, müssen wir das haus gar nicht kaufen, weil dann die 12780 grundstückswert unter dem freibetrag liegen. und das muss für uns ja geklärt sein. auch wenn jemand anderes das haus kaufen möchte, muss auch ein kaufpreis feststehen.

  • Ich denke mal, dass das Ganze auf eine Bewertung durch einen Dritten, Fachkundigen hinauslaufen wird, da weder Arge noch Anwalt dafür qualifiziert sind. Eigentlich müsste doch die Bank, bei der ihr angefragt habt, abschätzen können, zu welchem Preis sie einer Finanzierung zustimmen würde. Dort sitzen doch in der Regel fachkundige Leute.

  • Ich denke auch, dass die Arge und auch die Anwältin nicht qualifiziert sind, ein Haus samt Grundstück zu bewerten. Und die Arge möchte natürlich nicht die Kosten für einen Sachverständigen tragen, wir aber auch nicht. Ich weiss nicht, ob die Bank den Wert unseres Haus bestimmen kann, das ist mir ehrlich gesagt neu. Wieviel Kredit wir bekommen, hängt von unserem Einkommen ab und den Ausgaben usw. Im Prinzip ist es alles noch gar nicht unser Problem, aber unsere Mutter bzw. Schwiegermutter hat Angst, kein Geld mehr zu bekommen bzw. sie weiss nicht, wie sie das Darlehen zahlen soll. Nur können wir uns darüber im Moment keine Gedanken machen, weil wir selbst zu tun haben, finanziell über die Runden zu kommen.

  • Ich würde an eurer Stelle mal überschlagen, wieviel ihr bereit wärt, für dieses Haus zu bezahlen, dann mit der Bank reden, ob dieser Betrag finanziert würde und dann der Mutter/Schwiegermutter bzw. der Arge ein Kaufangebot machen.
    Ich meinte, dass es ja gewiss nicht das erste Haus ist, welches besagte Bank finanziert. In der Regel kommt dann jemand vorbei, sieht sich das Objekt an und prüft dann, ob es zu dem (dann von euch festgelegten) Kaufpreis finanziert werden kann.

  • ganz ehrlich, wir sind bereit, nichts zu zahlen. wir haben leider keine belege mehr, dass mein mann und sein bruder damals hauptsächlich den vater bzw. exmann ausgezahlt haben, weil meine schwiegermutter ausgezogen ist und mein mann und sein bruder allein drin wohnen geblieben sind und dafür auch bezahlt haben. wir finden es schon etwas komisch, das haus zu kaufen, was eigentlich unser erbe ist, aber wir wissen auch, dass die arge das im moment wenig interessiert, denn sie will auch nicht zahlen, wenn sie weiss, jemand hat vermögen. aber es muss reell bewertet werden. vielleicht sollten wir uns mal eine rechtsberatung holen, vorausgesetzt sie kostet nicht zu viel.

  • Ich kenne ja die Immobilie nicht und vermag daher auch nicht zu sagen, ob sie überhaupt mittelfristig verwertbar ist. Falls nicht, muss ein Verkauf nicht das letzte Wort sein, denn wir sprechen ja von "verwertbarem" Vermögen.
    Unter Umständen bleibt der Mutter das Haus, wenn sich kein Käufer findet, aber ich gehe davon aus, dass dann die Arge in diesem Falle darauf bestehen wird, dass ihr Miete bezahlt oder das Objekt anderweitig vermietet werden muss.

  • Nun ist es laut neuesten Informationen von unserer Mutter / Schwiegermutter so, dass die Arge wohl mitgeteilt hat, dass sie nur 4000€ haben möchte von ihr, d.h. wir sollen einen Kaufvertrag machen über 20000€, müssen aber nur 4000€ bezahlen, weil 16000€ meine Schwiegermutter behalten darf, welches ihr Eigenbedarf ist bzw. der Freibetrag für sich und Ihren Mann. Das ist das, was ich schon lange gesagt habe. Nur frag ich mich, warum die Arge so kollegial ist auf einmal, denn sie haben ja selbst Haus und Grundstück ohne fachmännischer Betrachtung auf 33000€ geschätzt, womit sie 17000€ über dem Freibetrag wäre. Laut Anwältin hat alles nur noch einen Wert von 12000€ und damit müssten wir das Haus nicht kaufen. Das stinkt doch alles zum Himmel, ich weiss nicht mehr weiter. Wie schon mal erwähnt, können wir uns keinen Immobilienmakler oder sonstiges leisten.

  • Nun hat sich das Jobcenter der Wertermittlung aus dem Jahre 2000 angeschlossen (€ 20.000). Diese Wertermittlung muss sich doch auf irgendein Gutachten stützen. Die Meinung der Anwältin ist hier nicht relevant, sie ist diesbzgl. ebenso Laie.
    Insofern seit 2000 nicht irgendwelche Katastrophen über das Haus hereingebrochen sind, ist auch nicht nachvollziehbar, weswegen Haus und Grundstück nun an Wert verloren haben sollen. Warum überlegt ihr jetzt noch?