Beiträge von kuddeldaddeldu

    Im übrigen bedingungslos gibt es keine Sozialleistungen dafür mußt du auch gegebenenfalls etwas tun .


    Natürlich muss man dafür etwas tun. Ich weiß ja inzwischen besser Bescheid, als die meisten Sozialrechtsanwälte. Das war harte Arbeit und ohne Grips im Kopf geht sowas nicht, wie du ja immer wieder und zu unser alles Bespaßung hier feststellen musst...:D


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    Aber dann kannst du ja auch nicht mehr zum Sozialgericht rennen.


    :D:D:D


    Im Gegensatz zu ignoranten und struntzdoofen Vollpfosten muss ich gar nirgends mehr hinrennen,
    und HASTE SCHON WIEDER DEN POSTWEG VERGESSEN??? :D
    die schicken mir noch nicht mal mehr ihre Vorladungen, getarnt als nette "Einladung" mit Sanktionsandrohung, komisch was?!


    Und warum schicken die mir außer Geld und braven Bewilligungsbescheiden nichts mehr???


    Weil alles andere RECHTSWIDRIG ist, wer mir mit Sanktionen droht, obwohl bedingungslos Sozialleistungen zu zahlen sind, gegen den stelle ich sofort STRAFANTRAG, aber das begreifst du ja eh nicht, bzw. willst es gar nicht hören.
    Klopp dein "Wissen" in die Tonne, du weißt noch nicht mal, dass du nichts weißt!


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    .Du kannst nicht mit jedem kleinen Problemchen zum Sozialgericht rennen


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    Kann ich nicht?


    Warum nicht? Weil du es nicht willst?! Wie lächerlich ist das denn....?! :D


    Hartz IV ist also "ein kleines Problemchen" was?! Ist ja auch nur alles grundgesetz- und menschenrechtswidrig, nech?!
    Und es ist natürlich völlig ok, auch noch nachweislich kranke Menschen zu problematischen Gesprächen über ihre Situation zu zwingen, oder was?!
    So ein ungesetzliches Handeln ist bestimmt äußerst "gesundheitsfördernd", waaa?!


    Wenn das nicht menschenverachtend ist, was dann!!!


    "Kleines Problemchen" sind eher solche Leute wie du, die sich diesem üblen System auch noch andienen und den Hilfesuchenden großen Mist erzählen!!!


    kuddel und sein Sozialgericht.Bewohnst du dort schon ein Zimmer?


    Warum sollte ich da wohnen? Auch noch nie etwas von der "Deutschen Bundespost" gehört?


    Ein Attest kostet mindestens 10€, außerdem geht es darum, das Sozialgericht einzuschalten, um den Termin abzuwürgen und den SB'n zu zeigen, wo die Wurst hängt, aber das begreifst du sowieso nicht mehr.....:rolleyes: :D

    Wo ist das Problem?


    Wenn der Freund nicht der Vater ist, macht ihr einfach einen Untermietvertrag. Wer ganz sicher gehen will, hält alles schön getrennt, dann sollen die Schnüffler mal kommen und beweisen, dass ihr auch zusammen lebt, zusammen wohnen, Wohngemeinschaft ist jederzeit möglich!


    Wenn das JC trotzdem mit Unterstellungen und Kürzungen kommt, muss man halt gerichtlich dagegen vorgehen.


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    - Wenn man da nicht hin will oder kann, braucht man ein zusätzliches Attest vom Arzt.
    - Da man das aus dem RL nicht zahlen kann, muss erst mal ein Antrag gestellt und natürlich Widerspruch gegen die Vorladung eingereicht werden.
    - Damit der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet, muss noch schnellstens Antrag auf aW beim Sozialgericht gestellt werden,


    So gewöhnt man den JCn ab, einen während einer Krankmeldung nochmal vorladen zu wollen!

    Bei kuddels Ratschlägen muß man sowieso Vorsicht walten lassen und wer sich darauf verläßt ist verlassen.Man sieht ja aber auch das die Leute hier schon wissen was von derartigen Rundumschlägen kuddels zu halten ist..


    Die Leute wissen gar nichts und glauben außerdem, dass die ARGEN "immer am längeren Hebel" sitzen, obwohl das absoluter Schwachsinn ist!


    Ihr nutzt diese Unwissenheit, Ohnmacht und die Faulheit, sich zu wehren, aus, redet ihnen ein, dass man mit Gesprächen und sinnlosen Anträgen schon weiter kommt, und verhindert damit für die ARGEN effektive Gegenwehr!


    Ihr Pfeifen seit in eurem ekelhaften Eifer viel zu leicht zu durchschauen....

    Wären Deine Ratschläge weniger überzogen, weniger aggressiv und rechthaberisch, könnten sie in der Tat hilfreich sein.
    Aber jene Art, welche Du hier an den Tag legst, macht Dich nur zur Lachnummer!


    Sieh an, sieh an, es ist also nur die Art, die dich stört? Ansonsten ist ja alles richtig, was ich schreibe, nech?! :D


    Im Gegenmsatz dazu hast du außer üblen Hasstiraden nirgends etwas zum Thema beigetragen. Gemeldet seit letzten Monat und kein eigenes Thema erstellt? Komisch was?! Etwas mehr Intelligenz würde euch Spitzeln gut zu Gesicht stehen....:D


    Und wer steckt nun hinter dem "GrandFather"? Gawain, kitty, Turtle, oder soll ich einfach ARGE-Spitzel zu dir sagen??? :cool:

    Ich glaube nicht das ihr um die Sperrzeit herumkommt denn ihr müßtet nachweisen das die Kündigung wegen Mobbing gerechtfertigt war.Da hat dein Mann ein bisschen geschlafen.


    Wen interessiert, "was du denkst"?!


    Wer gemoobt wurde ist meistens psychisch stark angeschlagen, weshalb sich viele Betroffene gar nicht erst wehren. Hier jetzt auch noch solche Texte zu bringen zeugt von absoluter Verständnislosigkeit!



    @ firne, wichtig ist, dass ihr Widerspruch und Ü-Antrag erst mal überhaupt einreicht, damit die Vorgehensweise der BA und des JC gerichtlich geprüft werden, in solchen Fällen auch noch Sperren und Sanktionen auszusprechen ist jedenfalls absolut menschenverachtend und diese "Behörden" ignorieren außerdem geltendes Recht gegen Diskriminierung und Mobbing, denn das sind eigentlich sogar Straftatbestände. Beachte diese ewige Störfeuer gar nicht!


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    1.) Gegen den Bescheid der BA wegen der Sperre (wo ja wohl die Frist abgelaufen ist) muss Ü-Antrag gem. § 44 SGB X gestellt werden.


    2.) Gegen den Bescheid des JC muss Widerspruch eingereicht werden. (falls Frist abgelaufen, siehe unter 1.).
    Darin gleichzeitig die "Aussetzung der Vollziehung gem. § 86a SGG" beantragen, Fristsezetzung für die Aussetzung 10 Tage, wenn das nicht passiert die "aufschiebende Wirkung" beim SG beantragen, damit ihr nicht zahlen müsst, solange der Fall nicht entschieden ist.


    Ist alles schon beschrieben worden, nur gibt es hier ne Menge "Störfeuerer", auf der ersten Seite steht alles, was ihr braucht, auf Seite 2 war mal wieder viel unnötiger Schwachsinn.....

    Tjaaaaa, aber.....


    Die Einreichung eines Eilantrages bei Gericht ist immer wieder eine schöne Schockwaffe, um den ARGEN "Hühnerhaufen" mal n bisschen aufzuscheuchen.


    danach werden die immer schon sanft und brav, und nur die Erwähnung von gerichtlicher Einschaltung löst meistens schon Panikattacken aus, denn es droht "Mehrarbeit"! :D

    S


    Das Einzige, was ich anders sehe, ist, dass die aufschiebende Wirkung nicht unbedingt beim SG beantragt werden muss. Das kann man auch beim JC beantragen.


    Turtle


    Wer die aW beim JC beantragt, sollte dafür eine entsprechende Frist setzen, damit man nicht am ausgestreckten Arm zwischenzeitlich verhungert (soll ja schon vorgekommen sein....:rolleyes:)


    Sicherer ist immer der Weg zum Gericht, außerdem gibts auch Vorlagen für Eilanträge im Netz, dann gehts auch per Post.

    Da das Jobcenter die Sperre nicht verhängt hat, die Sperre aber ursächlich ist für alles, was beim JC gemacht wurde, muss ein Überprüfungsantrag bzgl. der Sperre BEI DER AGENTUR FÜR ARBEIT gestellt werden. Und nicht beim JC.


    Turtle


    Mein "Blödsinn" war eher auf die Kompliziertheit des Beitrags gerichtet.....


    Klar, muss immer bei der Behörde eingereicht werden, die den Bescheid erlassen hat, aber in diesem Fall ist das mehr als unerheblich, da Erstens eine "Weiterleitungspflicht" besteht, und Zweitens die JC sowieso Derivate der BA sind....

    Blödsinn!


    Der Bescheid des Jobcenter muss mit Widerspruch und Eilantrag aW angegangen werden, sonst heißt es: ZAHLEN!


    Der Bescheid mit der Sperrzeit muss wie oben beschreiben mit Ü-Antrag angegangen werden. Wenn man da erst auf eine Bescheidung des Ü-Antrags wartet, ist man schon gepfändet, oder was?!!