Rückzahlung von Hartz IV

  • 1.) Gegen den Bescheid der BA wegen der Sperre (wo ja wohl die Frist abgelaufen ist) muss Ü-Antrag gem. § 44 SGB X gestellt werden.


    2.) Gegen den Bescheid des JC muss Widerspruch eingereicht werden. (falls Frist abgelaufen, siehe unter 1.).
    Darin gleichzeitig die "Aussetzung der Vollziehung gem. § 86a SGG" beantragen, Fristsezetzung für die Aussetzung 10 Tage, wenn das nicht passiert die "aufschiebende Wirkung" beim SG beantragen, damit ihr nicht zahlen müsst, solange der Fall nicht entschieden ist.


    Ist alles schon beschrieben worden, nur gibt es hier ne Menge "Störfeuerer", auf der ersten Seite steht alles, was ihr braucht, auf Seite 2 war mal wieder viel unnötiger Schwachsinn.....

  • Ich glaube nicht das ihr um die Sperrzeit herumkommt denn ihr müßtet nachweisen das die Kündigung wegen Mobbing gerechtfertigt war.Da hat dein Mann ein bisschen geschlafen.


    Wen interessiert, "was du denkst"?!


    Wer gemoobt wurde ist meistens psychisch stark angeschlagen, weshalb sich viele Betroffene gar nicht erst wehren. Hier jetzt auch noch solche Texte zu bringen zeugt von absoluter Verständnislosigkeit!



    @ firne, wichtig ist, dass ihr Widerspruch und Ü-Antrag erst mal überhaupt einreicht, damit die Vorgehensweise der BA und des JC gerichtlich geprüft werden, in solchen Fällen auch noch Sperren und Sanktionen auszusprechen ist jedenfalls absolut menschenverachtend und diese "Behörden" ignorieren außerdem geltendes Recht gegen Diskriminierung und Mobbing, denn das sind eigentlich sogar Straftatbestände. Beachte diese ewige Störfeuer gar nicht!


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  • Du hast einen schweren psychischen Schaden, damit solltest Du nicht spaßen;- noch ist es nicht zu spät. Du legst Dich hier mit Jedermann an und willst den Eindruck erwecken, dass nur Du den Durchblick hast, aber wenn die Leute mal Deine übrigen Beiträge lesen, wo es fast ausnahmslos um "Klageerhebungen" vor dem Sozialgericht geht, dann wissen sie, womit sie es zu tun haben.


    Fehlt nur noch, dass Du für die SB's die Todesstrafe forderst. Ich glaube, es ist jeder gut beraten, diese völlig überzogenen Ratschläge vom SozialgerichtsKuddel sorgfältigst zu überdenken.

  • Zitat

    Der nächste Kandidat für die Ignorier-Liste!


    Dich auf die Ignorierliste zu setzen, damit wäre hier jeder gut beraten.


    Zitat

    Bei dir ist jedenfalls sonnenklar, dass du im Auftrag der ARGEN unterwegs bist!


    Glaub mir, ich hatte beruflich mit ausreichend Personen zu tun, welche solche Symptome zeigten. Die Wahnvorstellung, überall würden Agenten der Argen lauern, gehört zum Krankheitsbild.


    Da Dir sehr daran gelegen scheint, Ratsuchende quasi schon dazu zu drängen, irgendwelche Klagen beim Sozialgericht einzureichen, könnte man davon ausgehen, dass Du Dir selbiges nie getraut hast, oder gescheitert bist. Wären Deine Ratschläge weniger überzogen, weniger aggressiv und rechthaberisch, könnten sie in der Tat hilfreich sein.
    Aber jene Art, welche Du hier an den Tag legst, macht Dich nur zur Lachnummer!

  • Bei kuddels Ratschlägen muß man sowieso Vorsicht walten lassen und wer sich darauf verläßt ist verlassen.Man sieht ja aber auch das die Leute hier schon wissen was von derartigen Rundumschlägen kuddels zu halten ist.Sicher gibt es Fälle wo man nur noch mit einer Klage weiterkommt aber die SG hätten viel zu tun würde jeder sofort dorthin rennen.Kuddel sieht teilweise den Wald vor lauter Bäumen nicht.Ich denke mal das er selbst noch nie eine Klage eingereicht hat und hier nur Geplapper von sich gibt was er irgendwo aufgeschnappt hat.Tatsache ist nun mal wenn ich selbst kündige brauche ich einen Grund der nachvollziehbar sein muß.Wenn es sich um Mobbing handelt muß man auch das beweisen können.Ansonsten könnte jeder seine Arbeit die ihm nicht mehr passt kündigen und als Grund Mobbing anbringen.Wenn es dieses Mobbing wirklich gegeben hat und es nicht nur Unstimmigkeiten innerhalb der Firma waren müßte es z.B.durch Arztbesuche nachweisbar sein.Trotzdem dürfte die komplette Leistung nicht zurückgefordert werden sondern nur die des Mannes da die Familie ja Leistungsberechtigt wäre.

  • Wären Deine Ratschläge weniger überzogen, weniger aggressiv und rechthaberisch, könnten sie in der Tat hilfreich sein.
    Aber jene Art, welche Du hier an den Tag legst, macht Dich nur zur Lachnummer!


    Sieh an, sieh an, es ist also nur die Art, die dich stört? Ansonsten ist ja alles richtig, was ich schreibe, nech?! :D


    Im Gegenmsatz dazu hast du außer üblen Hasstiraden nirgends etwas zum Thema beigetragen. Gemeldet seit letzten Monat und kein eigenes Thema erstellt? Komisch was?! Etwas mehr Intelligenz würde euch Spitzeln gut zu Gesicht stehen....:D


    Und wer steckt nun hinter dem "GrandFather"? Gawain, kitty, Turtle, oder soll ich einfach ARGE-Spitzel zu dir sagen??? :cool:

  • Bei kuddels Ratschlägen muß man sowieso Vorsicht walten lassen und wer sich darauf verläßt ist verlassen.Man sieht ja aber auch das die Leute hier schon wissen was von derartigen Rundumschlägen kuddels zu halten ist..


    Die Leute wissen gar nichts und glauben außerdem, dass die ARGEN "immer am längeren Hebel" sitzen, obwohl das absoluter Schwachsinn ist!


    Ihr nutzt diese Unwissenheit, Ohnmacht und die Faulheit, sich zu wehren, aus, redet ihnen ein, dass man mit Gesprächen und sinnlosen Anträgen schon weiter kommt, und verhindert damit für die ARGEN effektive Gegenwehr!


    Ihr Pfeifen seit in eurem ekelhaften Eifer viel zu leicht zu durchschauen....

  • Tatsache ist nun mal wenn ich selbst kündige brauche ich einen Grund der nachvollziehbar sein muß.Wenn es sich um Mobbing handelt muß man auch das beweisen können.Ansonsten könnte jeder seine Arbeit die ihm nicht mehr passt kündigen und als Grund Mobbing anbringen.Wenn es dieses Mobbing wirklich gegeben hat und es nicht nur Unstimmigkeiten innerhalb der Firma waren müßte es z.B.durch Arztbesuche nachweisbar sein.


    Ok, damit kann ich jetzt schon etwas mehr anfangen :D


    Beweise für das Mobbing liegen vor (auch Fotos von Mobbing am Spint) und einen Zeugen haben wir auch, da mein Mann mit einem Kollegen, der im Betriebsrat ist, beim Personalchef war. Soll ich denn hier nachträglich noch eine Klage beim SG einreichen, obwohl die Frist nun abgelaufen ist?



    Trotzdem dürfte die komplette Leistung nicht zurückgefordert werden sondern nur die des Mannes da die Familie ja Leistungsberechtigt wäre.


    Ok, also dürfte theoretisch nur die Leistung von meinem Mann zurück gefordert werden. Soll heißen, ich lege nur Widerspruch gegen meinen Bescheid ein?


    Danke schon mal für eure Hilfe :o


    LG
    firne