Beiträge von kuddeldaddeldu

    Ähm...?!


    ich sags mal so: Du bekommst den Regelsatz in dem ein sog. "Ansparbetrag" (angeblich etwa 45€, gefunden hab ich das auch noch nicht...:)) für einmalige Anschaffungen also auch für nen Perso enthalten sind.


    Wenn du jetzt ein Darlehen wegen 28€ stellst musst du damit rechnen, dass dir unwirtschaftliches Verhalten eventuell vorgeworfen wird, wenn du nicht andere Schulden bedienen musst.


    Also Augen auf beim Perso Kauf....:D

    Versuche es einzuklagen, du wirst aber für diese 28€ bis nach Karlsruhe klagen müssen, um das Gesetz zu kippen :D


    Lohnt das?


    Du kannst aber ein Darlehen beantragen, falls du noch andere Verbindlichkeiten zu bedienen hast, und du es tatsächlich nicht aus dem RL bezahlen kannst.

    Hier schon mal Anhaltspunkte, wie sowas aussieht, müsst ihr an eurem Wohnort nach googln....


    (das Formatieren spare ich mir jetzt mal...)



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    Knuddel, kennst Du einen Link zu solch einer Erstausstattungsliste? Kann man Dinge, die man zuvor nicht beantragt hatte, im Nachhinein beantragen? Wir hatten ja manches nicht beantragt, weil wir ein paar Sachen geliehen hatten und andere Sachen bereits in der Wohnung mit drin waren. Brauchen würden wir eigentlich Betten, Kleiderschrank, Küche und wenigstens ein Bücherregal.


    Stelliiinaaa, Ihr solltet auf keinen Fall angeben, dass das Bett hinüber ist. Fakt ist schließlich, dass Dein Freund kein Bett hat.


    Na klar kann man das auch noch nachträglich beantragen, bei mir war es mal so, dass ich schon per Eilantrag vor Gericht war, und dann stellte sich heraus, dass die ARGE natürlich nur gelogen hat, was die zu beantragenden Sachen anging.
    Der Richter sagte dann zu mir, dass ich einen neuen Antrag bzgl. dieser noch fehlenden Einrichtungsgegenstände stellen müsse, in der Verhandlung konnte er das nicht mehr mit reinnehmen. Ich hab diese Verfahren vollständig gewonnen, dann stellte ich erneut Antrag auf fehlende Ausstattung und siehe da, die ARGE lies es gar nicht mehr zu einem Widerspruch und Klage kommen, es wurde alles anstandslos bewilligt. :D


    Ich hab ne Liste auf Platte, aber keinen Link dazu, aber wie ich schon schrieb, die JC haben definitiv eine Liste der zu beantragenden Einrichtungsgegenstände und Hausrat, alles andere wäre glatt gelogen....


    Nachtrag: Noch etwas ist sehr sehr wichtig bei der Antragstellung!


    Das Ganze muss als "Zuschuss" beantragt werden, sonst kommen die JC oft damit, nur ein Darlehen bewilligen zu wollen, was aber für Erstausstattung nicht in Frage kommt.


    .

    .........irgendwo im zweistelligen Bereich (mit Komma dazwischen) ........


    :confused: :confused: :confused:


    Na was denn nun? Zweistellig oder mit Koma dazwischen oder einstellig mit NULL vor dem Komma und zwei Stellen dahinter oder zweistellig mit 2 Stellen hinter dem Komma oder. oder oder....?!


    Na ja, kennste alles nicht, wie auch alles andere nicht, aber einfach mal drüber schreiben, nech? Grööööööll

    Tja, mehr war ja nicht zu erwarten....


    Wo sind denn jetzt die Belege für deine Fehlinformationen?


    Wenn man euch so liest, möchte man meinen, wer einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, steht schon mit einem Bein im Knast...?! :rolleyes:


    Fakt ist aber eher, dass rechtbrechende Jobcenter-MA's ständig auf des Messers Schneide der Gerichtsbarkeit rumrutschen, wenn die Anweisungen brav befolgt werden. Das macht wohl ne Menge Angst, wie man hier sehen kann. Tja, ja, irgendwann bricht der Damm aus nicht vorhandener Sicherheit vor den Strafverfolgungsbehörden....:D


    Zugleich erkenne ich hier, dass da jemand, der angeblich als bei Gericht ausgesprochen erfolgreiche Anwältin für die JCs arbeiten soll, offensichtlich an sieben Tagen pro Woche täglich mindestens 20 Stunden hier im Forum verbringt. Da fragt man sich doch automatisch, ob hinter dem Reptiliennamen tatsächlich eine Anwältin steckt, die aus psychopathologischen Gründen nicht von ihrem berufsmäßigen Interesse auch in ihrer Freizeit loslassen kann. )


    Ha Ha Ha , seit wann sind "Anwälte", die für die JC arbeiten auch noch erfolgreich an den Gerichten tätig?


    Ha Ha Ha, selten so galacht. Wenn das tatsächlich stimmen würde, frage ich mich, wo die über 75%ige Erfolgschance bei Klagen gegen die JC herkommt?


    Die Wahrheit dabei ist, dass die JC zum größten Teil erfolglose Referendare und noch unfähigere "Anwälte" beschäftigen, die von den SGB so viel wissen, wie ein normal veranlagter Hartzie, der sich damit ca. 2 Wochen beschäftigt hat, um seine Klagen selbst formulieren zu können.


    und die, die dann soviel Frust ob ihrer offensichtlichen Unfähigkeit aufbauen, finden sich dann in diesen sogenannten "Sozialforen" um auf die bösen, bösen, aber intelligenteren Hartzies einzudreschen....


    Zum Schreien komisch, das....:D :D :D

    "Nicht alle JC sind GmbH's, im Gegenteil"


    Im Gegenteil, WAS???


    Und warum sollte es keine Hilfe sein, Falschinformationen wie, Jobcenter wären "Ämter", richtig zu stellen?


    Ihr bezweckt mit euren Beiträgen doch nur, die Einschüchterungs- und Drohkulissen dieser "Schein-und Nicht-Ämter" aufrecht zu erhalten!


    Was bitte ist denn daran irgendwie hilfreich?:rolleyes:

    Turtle ist allerhöchstens noch Admin bei "Sozialhilfe24.de" und in dieser Funktion braver Erfüllungsgehilfe einer Ansammlung asozialer Elemente, die nichts weiter im Sinn haben, ihre armseligen "Arbeitsplätze" zu verteidigen, indem die eigentlich Hilfebedürftigen auf das Übelste diskriminiert werden!


    Und selbst wenn es sich um einen JC-MA handelt: kann man denen überhaupt auch nur irgend etwas glauben? Und dann noch in anonymen Foren, wo sich fast jeder zu einem virtuellen Super-Hero wandelt?


    turtle , da kann man mal wieder sehen, wie absurd deine Denkweise ist, man müsse sich wegen Krankheit entschuldigen, nicht aber wegen dieses üblen Forums "Sozialhilfe24", das die Menschenwürde tagtäglich mit Füssen tritt! Du leidest an wesentlich schlimmeren Krankheiten, als nur Unterleib-Reizdarm oder Keuchhusten!


    Das hier keiner "kuddeldaddeldu" unfallfrei schreiben kann läßt auch tief blicken! :D

    Und wo liest du, dass der Freund auch der Vater ist?


    Lies du erst mal richtig, statt immer wieder irgendwelche Vermutungen zum Nachteil der Hilfesuchenden anzustellen!


    Als U-25 hat man genauso Anspruch auf Leistungen, wie Ü-25, und wenn er (aus welchen Gründen auch immer) nicht bei seinen Eltern wohnen kann, muss er dann auf der Strasse leben und verhungern, oder wie stellst du dir das vor?


    Und wenn alle SB in den JC doch so nett und freundlich sind, wie du hier immer wieder erzählen willst, warum sollte es dann nicht einfach für ihn sein, Leistungen zu bekommen?
    Oder stimmt da etwa irgend etwas an deinen "Geschichten" nicht? :rolleyes:


    .

    Dies schließt natürlich Urlaub oder Krankheit aus, und wenn dies bei Turtle so ist, dann entschuldige ich mich hiermit und wünsche ihr gute Besserung.


    Und genau das kann gar nicht angehen, denn diese "Turtle" behauptet schon seit Jahren, arbeitsunfähig krank zu sein, und deshalb soviel Zeit zum Surfen zu haben!
    Wenn man sich die sog. "Beratung" dieser Person hier und in Sozialhilfe24 anschaut, kommt man natürlich zwangsläufig zu dem Schluß, dass da tatsächlich eine Krankheit vorliegt, die hat aber nichts mit der immer wieder als Argument gegen die Diskrepanz zwischen Arbeit und Online-Surfen vorgebrachten Erkrankung zu tun!

    Hi wannabe,


    für n paar Wochen kann man immer jemanden in seiner Wohnung beherbergen, irgendwann sollte aber auch der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn das überhaupt im Mietvertrag erlaubt ist. Manchmal verlangen Vermieter dafür auch einen kleinen Aufschlag, wenn er dann amtlich gemeldet ist.


    Es ist auch nicht richtig, dass dein Freund keinen Anspruch auf Hartz IV hat, denn wenn er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, ist es egal wieviel die verdienen, er ist dann nicht mehr Mitglied in deren BG:


    Wenn er sich nun mit Vermietererlaubnis bei euch anmeldet, hat er auf jeden Fall Anspruch auf die Hälfte der Mietkosten + Regelleistung. Lasst euch da keinen Mist vom Jobcenter erzählen!


    Das nächste Problem wird sein, dass euch eine Haushalts/Einstehensgemeinschaft unterstellt wird, dagegen müsst ihr unmißverständlich vorgehen, denn sonst werdet ihr wie ein Ehepaar eingestuft, was ihr ja nicht seid, und ihr bekommt weniger Regelleistung. Ihr wärt dann quasi gezwungen, zusammen zu wirtschaften. Ihr beantragt einfach getrennt Leistungen und bildet somit eine Wohngemeinschaft in der alles getrennt bleibt.


    Nachtrag: "Strafbar" macht man sich noch lange nicht, nur weil jemand bei einem wohnt und keine Kohle hat, soweit sind wir hier (noch) nicht. Es kann aber passieren, dass das JC Ärger macht und die Zahlungen erst mal einstellt, wenn euch jemand denunziert.


    .

    Verschweigen sollte man tunlich nichts, das Amt führt regelmäßige Datenabgleiche mit dem Finanzamt durch. Sowas kann sehr schnell zu einer Betrugsanzeige führen.


    Turtle


    Welches "Amt" denn?


    Jobcenter sind GmbH's und deren Helfershelfer sind keine "Amtspersonen", also direkt und voll haftbar zu machen für ihre Schandtaten, man kann hier nur von einem Scheinamt zum Zwecke der Durchführung völkerrechtswidriger Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen!

    Sag mal, der Kröte hier bist Du wohl noch nicht begegnet? :confused: Bei der kannst Du Dich wirklich aufregen, denn die beschimpft alle, die nicht einverstanden sind mit dern JC-Anweisungen.


    )


    ******


    Und weil es da wohl immer langweiliger wird, die Leute sind ja nun mal lange nicht so beschränkt wie JC-MA's, soll jetzt scheinbar dieses Forum übernommen werden? Oder was steckt dahinter?

    4 Wochen sind schon um und mit etwas Glück entscheidet sich mein AV ja für die Aufhebung. Wenn nicht, doof gelaufen für mich... Das es nicht richtig war, weiß ich selbst aber für mich gab es da ehrlich gesagt keinen anderen "Ausweg" raus und das ich nicht faul bin, sieht er ja daran, das ich meine Ausbildung habe und regelmäßig auf der "Arbeit" erscheine.


    Stell es das nächste Mal schlauer an, wenn du mit irgend etwas nicht zufrieden bist. Es gibt auch in Hartz IV ne Menge Möglichkeiten, den ARGEN beizukommen, du musst dich aber auch informieren und vorher Ratschläge einholen.

    Die Sanktion bekam ich, da ich nicht mehr zu dem 1€ Job gegangen bin, obwohl dies in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart war. Hat nichts mit Faulheit zu tun, für die Leute, die gleich schimpfen wollen oder einen Schmarotzer nennen. Doch mit Jugendlichen, die absolut auf gar nichts Bock haben, Ausdrücke benutzen, die man sonst nur im Asi TV sieht, ist nicht wirklich motivierend. Ich habe gebeten, das ich intern versetzt werde, mein AV war damit aber nicht einverstanden, da die "Jugendlichen" für ihn kein wichtiger Grund sind.


    Zur "Strafe" bekam ich eine Sanktion und eine andere "Maßnahme" aufgebrummt, die zwar kein Verdienst einbringt aber deutlich mehr Spaß macht etc. Und im August mache ich sowieso meine Ausbildung, deswegen wollte ich auch wissen, ob ich (falls der AV damit einverstanden ist, die Sanktion zu verkürzen, bekam sie im Mai ) dann für die restlichen Junitage, noch Geld bekommen würde, oder halt erst ab Ende Juni, für den Juli Monat, damit man einfach "Planungssicherheit" hat etc...


    Bin ich froh, wenn das Theater alles endlich ein Ende hat.



    Wenn man es richtig anstellt, kommt man aus einem sinnlosen EEJ auch ohne Sanktionen wieder raus, einfach nicht mehr hingehen, ohne die Maßnahme und die EGV gerichtlich anzugreifen macht natürlich keinen Sinn, da denkt natürlich jeder erst mal nur an Faulheit etc.
    Um das alles nochmal aufzudröseln, müsste man mal die EGV, die Zuweisung zum EEJ und den Anhörungs- und Absenkungsbescheid-Kram durchsehen, da findet sich bestimmt n Fehler, im System, womit man sich das Geld zurück holen könnte.

    Ich wollte es zunächst nicht glauben, dass sich hier MA der Jobcenter während ihrer Arbeitszeit herumtreiben, aber nach einigem Recherchieren wurde ich tatsächlich fündig. Ich finde es schlichtweg charakterlos den Arbeitgeber um Arbeitszeit und Arbeitskraft zu betrügen und andererseits den Steuerzahler dieses Schmarotzertum finanzieren zu lassen.
    Solches Handeln ist zugleich ein Schlag ins Gesicht jedes Leistungsbeziehers, welcher oft Monate auf die Bearbeitung seines Antrages oder seines Widerspruchs warten muss, während der maßgebliche SB sich in diversen Foren tummelt und kluge Sprüche reißt, auf welche die Welt verzichten kann.


    Genau so siehts aus!!!
    Dazu kommt noch, dass es sich bei denen dann um die User handelt, die sich vehement gegen geeignete Maßnahmen wehren, um dem ungesetzlichen Treiben der ARGEN ein Ende zu setzen. Alles total unterwandert, merken tun das aber nur die helleren Köpfe unter den Hartzies.


    turtle ,
    hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass die meisten Hartz IV Leute krank oder in irgend einer Weise eingeschränkt sind, letztlich viele dem ersten Arbeitsmarkt gar nicht gewachsen sind?
    So weit zu denken und dann auch noch Empathie zu entwickeln, bedarf natürlich eines Mehr an Intelligenz, als zum reinen Verwaltungshandeln inkl. Stammtischparolen....:rolleyes:


    Du solltest direkt zum Sozialgericht gehen, denn wegen dem EEJ sind die zuständig, und wenn der nun auch noch nicht zusätzlich war, ist das alles schwerstens illegal, was da gelaufen ist.
    Geh zum SG und erzähl das alles einem Rechtspfleger, du kannst so einen Maßnahmeträger und auch das Jobcenter über das SG zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verklagen, und du musst natürlich sofort auch Klage einreichen, eventuell auch Eilanträge, das kann dir aber die Rechtsabteilung da sagen.
    Von nem Anwalt im Sozialrecht würde ich eher abraten, wenn du nicht 100% weißt, dass der gut ist, die verbrennen sich nicht so gerne die Finger für Hartzies!