Beiträge von Marned

    Hallo zusammen,


    seit August bekomme ich Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Tochter ist bei mir am 31. Juli eingezogen und am 08. September ausgezogen. Während dieser Zeit war sie bei mir auch angemeldet. Also, ich weiß nicht, ob es überhaupt “Wohnen” bei so einem kurzfristigen Aufenthalt heißt und nicht “Bleiben”, denn sie hat ja bei mir einfach ihre Ferien verbracht.

    Bei der Meldebehörde hat sie sich am 19. September rückwirkend zum 08.09 abgemeldet.

    All die Unterlagen wurden beim Sozialamt eingereicht.

    Obwohl sie im September nur 8 Tage bei mir gewoht hat (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es sogar 8 waren und nicht 7, denn seit dem 08. ist sie ja abgemeldet und hat bei mir nicht mehr übernachtet). Trotztdem wurde die Miete anteilig so berücksichtigt als hätte meine Tochter bei mir den ganzen August und den ganzen September gewohnt. Das heißt, meine Warmmiete beträgt 450 EUR, im August und September habe ich aber vom Sozialamt nur 225 EUR, also insgesamt für zwei Monate 450 EUR bekommen.


    Zu recht oder soll ich dem Bescheid für September widersprechen?


    Danke schon mal

    Hallo zusammen,


    Entschuldigung, aber ich weiß nicht wirklich, womit ich anfangen soll, denn meine Hände zittern und mein Kopf lässt mich nicht auf etwas konzentrieren. Zu meinen bereits vorhandenen zahlreichen Problemen, unter denen auch viele gesundheitliche, unter denen auch Depression, kommt jetzt noch absolute Willkür seitens des Systems ALG I/ALG II.


    Ich war mit meinem Studium und auch meiner werkstudentischen Tätigkeit, die 3 Jahre gedauert hat, im Mai 2016 fertig. Danach habe ich bei mehreren Zeitarbeitsfirmen versicherungspflichtig gearbeitet. Bei meiner letzten ging es nicht mehr, ich musste da bis zu 11 Stunden, manchmal auch ohne Pause jeden Tag arbeiten, im Februar 2017 war ich dann lange krank geschrieben. Der Arzt hat Depression als die Ursache für meine körperliche Beschwerden festgestellt. Zum 01.03 wurde ich gekündigt. Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Am 02.03 bin ich zum Jobcenter gegangen, um ALG II zu beantragen, die wollten dann einen ALG I - Bescheid der Agentur für Arbeit haben. Dann bin ich zur Agentur für Arbeit gegangen und da wurden von mir Arbeitsbescheinigungen verlangt. In meinem Online-Antrag auf ALG I habe ich alles angegeben, auch, dass ich 3 Jahre als Werkstudent gearbeitet habe.
    Ich habe alle Arbeitsbescheinigungen nachgereicht und dann Bescheid der Agentur für Arbeit bekommen, dass mein Antrag auf ALG I vorläufig genehmigt wird (23,47 EUR), mir wurde das ALG I für März aber noch vorher - am Ende März für März überwiesen. Zusammen mit dem Bescheid habe ich auch eine Kopie der Arbeitsbescheinigung meiner werkstudentischen Tätigkeit bekommen, denn es hat sich herausgestellt, dass diese gar nicht unterschrieben wurde. Ja, die haben also gebeten, die unterschreiben zu lassen. Das habe ich gemacht.
    Den vorläufigen ALG I-Bescheid habe ich beim Jobcenter nachgereicht und dann habe ich noch ein bisschen von denen aufstockend bekommen.
    Am 15. Mai habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben (Teilzeit-Job) und gleich an dem Tag angefangen zu arbeiten. Das habe ich sofort der Agentur für Arbeit telefonisch mitgeteilt und die haben mich abgemeldet. Komischerweise habe ich von denen am 18. Mai noch den ALG I-Betrag für den Zeitraum 01.05-14.05 bekommen. Warum komischerweise? Das wird aus dem weiteren Text klar.
    Am 18. Mai habe ich ALG I-Ablehnungbescheid der Agentur für Arbeit vom 16.05 bekommen. In dem steht, dass mein Antrag vom 2. März 2017 abgelehnt wird und dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe und als Erklärung dass ich in den letzten 2 Jahren vor dem 2. März 2017 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen war und die Anwartschaftszeit nicht erfüllt habe und die Beschäftigung als Werkstudent nicht anwartschaftsbegründend sei, da gemäß § 27 SGB III Versicherungsfreiheit besteht. Dazu selbstverständlich Erstattungsbescheid, in dem steht, dass mir ab dem 2. März vorläufig täglich 23,47 EUR bewilligt wurden, obwohl ich keinen Anspruch auf ALG I habe und dass ich nun 1736,78 EUR zurück überweisen muss und dass Anträge im Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten an den Inkasso-Service zu richten seien.
    Das habe ich sofort dem Jobcenter geschickt und da sie sich diesbezüglich nicht zurückgemeldet haben, habe ich die 2 Wochen danach angerufen und mein Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf nachträgliche Zahlung des ALG II habe, denn ich ALG I bekommen habe und dass laut SGB selbst wenn mir dieses Geld in Form eines Darlehens zugeflossen ist, heißt es, dass keine Bedürftigkeit bestand und dass ich mich außerdem an den Inkasso-Service wenden kann und eine Ratenzahlung vereinbaren.
    Das sieht eigentlich so aus, als hätte ich falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen und nun dafür verantwortlich bin...
    Das ist soweit alles. Für mich hört sich das Ganze nach einer Verschwörung an. Wieso hat man denn meinen Antrag auf ALG I überhaupt vorläufig genehmigt... Ich habe ja bereits bei der Antragstellung angegeben, dass ich Werkstudent war, und in der nicht unterschriebenen Arbeitsbescheinigung stand ja alles dasselbe wie später in der unterschriebenen. Ich habe auch die unterschriebene Arbeitsbescheinigung über meine werkstudentische Tätigkeit lange bevor ich den Ablehnungsbescheid bekommen habe nachgereicht und die haben mir ALG I ja sogar für die Hälfte vom Mai 1 Tag vor der Austellung des Ablehnungsbescheids ausgestellt. Es heißt, wenn ich noch lange nicht arbeiten würde, dann würden die mir immer noch zahlen und dann einfach einen Ablehnungsbescheid sofort nach der Aufnahme einer Beschäftigung ausstellen, sodass ich noch mehr zurückzahlen müsste, während ich stattdessen ALG II hätte beziehen können bzw. sollen. Es sieht so aus, dass sie es so gemacht haben, einfach sodass ich dann auch kein ALG II bekommen kann und somit also gar nichts vom Staat.
    Ich habe meinen Sachbearbeiter im Jobcenter gefragt "Bin ich also einfach das Opfer eines Fehlers der Agentur für Arbeit" und er hat mir gesagt "Ja, es war wahrscheinlich dessen Fehler, aber nach SGB können wir kein ALG II nachzahlen".
    Mein Kopf ist einfach nicht in der Lage daran zu glauben, was mir mein Sachbearbeiter gesagt hat... Er war noch so ruhig und er klingte so, als hätte er mir eine phänomenale Idee vorgeschlagen, mich an den Inkasso-Service zu wenden... Es ist dann auch so, dass ich viel schlechter gestellt als jemand, der noch nie gearbeitet hat...


    Ich bitte um Hilfe... Was soll ich bitte tun und was wäre die Wahrheit? :( Meine Depression verschlimmert sich, habe Magenschmerzen, meine Hände zittern und ich habe Angst, dass ich heute bei der Arbeit Fehler machen werde... ;(

    Hallo,


    ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder?
    Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untervermietet wird.
    Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete.
    Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun?
    Würde so ein Schreiben gehen:


    "Sehr geehrte ...,


    hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen.
    Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann


    Mit freundlichen Grüßen"


    Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.


    Danke euch schon mal

    Hallo,


    ich wurde vor kurzem gekündigt, auf ALG I habe ich keinen Anspruch, warte auf einen Ablehnungsbescheid. Heute war ich im Job-Center, um einen Antrag auf ALG II zu stellen und habe morgen einen Termin beim Sachbearebeiter. Mir wurden auch zahlreiche Formulare zum Ausfüllen und eine Checkliste gegeben.
    Darunter ein "Zusatzblatt zum Antrag auf ALG II / Sozialgeld", der "Übersicht über die Mitglieder der Bedarfs - / Haushaltsgemeinschaft" enthält. Ich bin vor 6 Tagen in eine WG eingezogen, wo jeder oder halt zumindest einige und auch ich einfach für sich wohnen. Die Mitarbeiterin im Job-Center hat mir gesagt, dass ich da alle WG-Mitglieder auflisten soll und dann als Beziehung zum Antragsteller "WG-Mitglid" angeben. Die Frage ist... muss bzw. soll ich das eigentlich machen? Ist das wirklich eine Haushaltsgemeinscehaft? Wenn nicht, dann wie sollte ich dem Sachbearbeiter am besten erklären, dass das keine ist?
    Man hat auch den Miet- bzw. Untermietvertrag angefordert.
    Im Untermietvertrag steht folgendes zur Miethöhe:


    "Die monatliche Kaltmiete beträgt 300 EUR


    Nebenkostenvorauszahlung 25 EUR
    Die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlung richtet sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages


    Nebenkostenpauschale 25 EUR


    Der zuzahlende Mietzins beträgt monatlich und unter der Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt 350 EUR".


    Der Hauptmieter fragt erstens, wozu ich es bräuchte und ich kann nicht wirklich sagen, warum, weil als wir den Untermietvertrag abgeschlossen haben, habe ich noch gearbeitet und der Hauptmieter keinen ALG II - Empfänger akzeptieren würde. Laut dem Untermietvertrag könnte der Hauptmieter den Vertrag mit der Frist von zwei Wochen kündigen. Somit habe ich Angst, dass der Mieter den kündigen würde, wenn er erfahren würde, dass ich ALG II beziehe.
    Zweitens sagt der Hauptmieter, dass die da keine Heizkostenabrechnung haben, sondern lediglich nur einen Vertrag für Heizung, Wärmepumpe und jeden Monat die 134 EUR für die Wärmepumpe bezahlen müssen.
    Was sollte man in diesem Falle machen?


    Danke im Voraus

    Hallo,


    ich bin eher ein Berufsanfänger nach dem Studium. Seit fast 4 Monaten arbeite ich über eine Zeitarbeitsfirma, bei einem Kunden im Rechnungswesen mit einer sehr hohen Übernahmechance. Die Arbeit ist total anstregend. Wir sind ein sehr kleines Team und anstatt das Personal zu vergrößern, da Leute auch ohnehin immer mit unbezahlten Überstunde n arbeiten mussten, hat unser Geschäftsführer das Personal sogar verkleinert. Er spart an allem möglichen und unmöglichen. Auch unsere Software ist unglaublich schlecht. Ich musste vom Anfang an statt offiziellen 8 Stunden bis zu 11 Stunden, öfter auch ohne Pause arbeiten (was ich jedoch auf keine Weise nachweisen konnte). Vor kurzem hat in meinem Leben leider etwas passiert, weswegen ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Meine Mutter hat einen Schlaganfall bekommn und ich muss sie jeden Tag besuchen (während der Besuchszeiten), mich um sie kümmern und auch mich um meinen Vater kümmern, dem es auch schlechter und schlechter geht. Außerdem, wenn ich das nicht machen würde, würde auch mir schlechter gehen und ich könnte mich gar nicht konzentrieren (wenn das passiert ist, war ich eine Woche in einem unbezahlten Urlaub). Ich habe mit dem Chef abgesprochen, dass ich dann nur 6 Stunden arbeiten würde. Von meiner Zeitarbeitsfirma habe ich eine entsprechende Zusatzvereinbarung zur Unterschrift bekommen. Obwohl wir es abgesprochen haben, dass ich spätestens um 15 Uhr Feierabend machen würde (ohne Pause), was 6,5 Stunden sind (ich fange um 8:30 an), war er immer sauer, wenn ich um 15 gehen wollte und war immer sehr verwundert, als hätten wir darüber nicht gesprochen. Er war immer sauer und "shit" gesagt", selbst wenn ich um 16 gehen wollte (ohne Pause). Er war immer sauer und mir alles mögliche vorgeworfen. Ich habe tatsächlich Fehler wegem dem extremen Zeitdruck gemacht. Wegen dem Zeitdruck hatte ich einen unglaublichen Stress, wegen der Fehlern sogar noch mehr Stress und neue Fehler. Langsam war es nicht mehr möglich. Letstes mal war es schon 17 Uhr und er wollte, dass ich weiterbleibe und ohne Ende weitermache. Ich habe ihm gesagt dass ich leider gehen muss, und morgen weitermachen würde und er hat gesagt "und was soll ich machen?". Ich habe gesagt "keine Ahnung" und er "nee, das funktioniert so nicht, speichere alles einfach und geh...".
    Der Geschäftsführer/Kunde sagt immer, dass er alles versteht (bzgl. der Ursache, dass ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann) und ermöglicht mir Teilzeit usw. In der Tat sagt er das nur, außerdem arbeite ich meistens wenigstens 7 Stunden.
    Ich kann gar nichts nachweisen, aber vielleicht könntet ihr mir doch einen Ratschlag geben, was ich machen soll. Ich habe Burnout bekommen und wurde erstmal für 5 Tage krankgeschrieben.
    Zurück zu diesem Kunden kann ich gar nicht mehr. Kündigen kann ich nicht, weil ich keinen anderen Job gefunden habe und mir somit kein ALG I oder II zustehen würde, außerdem wäre mein Arbeitszeugnis schlecht, obwohl ich ganz hart gearbeitet habe. Es ist auch so, dass der Kunde/Geschäftsführer ca. 15 Stunden pro Tag, auch am Wochenende arbitet, und dadurch nichts zu schätzen weiß. Der Zeitarbeitsfirma sagen, dass ich Burnout bekommen habe, weil der Kunde einfach verrückt ist und ich deswegen Burnout habe, und ihn bitten, einen anderen Kunden für mich zu finden, geht auch nicht, denn keiner braucht jemanden, der aus einem oder anderen Grund Burnout bekommen hat. Außerdem würde ich dann wiederum riskieren, ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen.
    Ich werde mich bestimmt weiter krankschreiben lassen, denn ich weiterhin Magen, Kopfschmerzen und weiteres habe und dies bei diesem Kunden nur schlimmer würde. Soll ich einfach warten, bis die Zeitarbeitsfirma mich einfach kündigt? Zumindest wissen ja nicht, dass ich Burnout habe und somit wäre mein Arbeitszeugnis zwar nicht gut, aber nicht so schlicht wie bei einem Burnout, oder.


    Ich bitte euch um Ratschläge und danke euch im Voraus.

    Hallo zusammen,
    meine beiden Eltern haben bis jetzt HARTZ IV bezogen, nun bezieht aber mein Vater Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Mutter hat heute ein Formular für einen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen. Als Antragsteller stehe ich dort vorgedruckt, obwohl im Anschreiben meine Mutter angesprochen wird. Vor kurzem habe ich bei der Agentur für Arbeit angerufen und da wurde mir gesagt, dass das ein Fehler sei und meine Mutter das ganze durchstreichen soll und ihre Daten angeben. Allerdings hat man mich nicht nach der BG-Nummer gefragt, so kann ich also nicht ausschließen, dass der Mitarbeiter sich geirrt hat. Daher wäre ich euch für eure Meinungen sehr dankbar. Weiterhin ist mir unklar, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben, da sie ja verheiratet sind oder doch nur in einer Haushaltsgemeinschaft, da mein Vater kein HARTZ IV mehr bezieht. Wenn nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft, soll meine Mutter meinen Vater bei der Antragstellung gar nicht erwähnen? Was Haushaltsgemeinschaft angeht wird da nämlich nur nach Anzahl deren Mitglieder gefragt und nich nach deren Namen und schon mal gar nicht nach deren Einkommen, was eigentlich komisch ist, oder?


    Danke im Voraus

    Hallo zusammen,
    mein Vater, der nun 65 Jahre alt ist wohnt mit meiner Mutter, die HARTZ IV bezieht. Er hat auch HARTZ IV bezogen, nun ab November aber altersbedingt Grundsicherung. Gestern hat er vom Vermieter eine Abrechnung der Betriebskosten des Vorjahres bekommen. Wer muss nun diese bezahlen, Sozialamt wegen meines Vaters, Arbeitsamt wegen meiner Mutter, oder soll ich die Abrechnung sowohl ans Arbeits- als auch ans Sozialamt zuschicken, da sie jeweils die Hälfte der Zuzahlung gewähren sollen?
    Noch eine Unterfrage bzw. Bitte um einen Ratschlag. Wie sollte mein Vater seinen Anteil der Miete am besten bezahlen? Das Arbeitsamt wird ja meiner Mutters Anteil weiterhin direkt an den Vermieter überweisen, das Sozialamt wird diesen laut dem heute erhaltenen Leistungsbescheid an sein Bankkonto überweisen. Soll er den Vermieter bieten, den Teil automatisch jeden Monat abziehen oder das Sozialamt bitte, den direkt an den Vermiete zu überweisen? Oder soll mein Vater nichts ändern und einfach selber jeden Monat den Betrag überweisen?

    Hallo zusammen,


    verstehe ich es richtig, dass meinem Vater einfach zu viel gezahlt wurde und jetzt so viel es auch sein soll.
    Die Situation ist die folgende: mein Vater hat eine Niereninsuffizienz und im Rahmen des ALG II zu seinem Regelbedarf i.H.v. 345 EUR noch 38,20 EUR als Ernährungsmehrbedarf erhalten. Nun, ab November wird er altersbedingt Leistungen der Grundsicherung beziehen. Laut dem Leistungsbescheid, den er heute bekommen hat, wird er nun aber nicht 38,20, sondern 35 EUR erhalten. Die Frage ist. Woran kann es liegen, dass er im Rahmen des ALG II mehr bekommen hat?


    Danke

    Hi,


    mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt wi mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum "Nach erhalt" ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm... Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt will?

    Hi,


    sind 5700 EUR auf dem Konto ok beim Antrag auf Grundsicherung im Alter ( Sozialhilfe ), wenn seine Frau HARTZ IV bezieht und die Beträge auf sein Konto fließen?


    Und noch eine Frage. Wenn seine Frau dann im entsprechenden Alter auch Sozialhilfe beantragt, muss sie über ein eigenes Bankkonto verfügen oder kann dafür ein Konto jeder beliebigen Person eingesetzt werden? Und wenn das das Konto ihres Mannes ist ( der oben erwähnt wurde ), dann kann auf dem Konto nicht mehr als 5200 liegen, sowie überhaupt der Gatten zur Verfügung stehen, oder?


    Danke

    danke!
    Also nochmal, 1.soll er selbst ins Sozialamt gehen ( und wann? ) oder soll er einfach ein Schreiben diesbezüglich erwarten?
    2.Was ist, wenn er die Sozialhilfe nicht beantragt? Bekommt er weiter HARTZ IV oder wohl nichts?
    3.Soll er den Nachweis über Schulabschluss und das Arbeitsbuch für sein Geld übersetzen lassen, wenn er Sozialhilfe beantragen muss? Oder braucht das nur der, der auf Rente Anspruch hat, was im Falle meines Vaters anscheinend nicht der Fall ist ( er kommt nicht aus einem EU-Land und da hat er auch keinen Anspruch auf Rente, wenn er da nicht angemeldet ist ).
    4. Wo kann ich überhaupt die Checkliste notwendiger Unterlagen nachgucken?
    5. Soll meine Mutter nun einen eigenen Antrag auf ALG II stellen ( sie gehört ja momentan zur Bedarfsgemeinschaft meines Vaters )?

    Hi,


    mein Vater wird im Juni nächstes Jahres 65, in DE ist er seit 5 Jahren, hat keinen deutschen Ausweis, dafür aber eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Noch am Anfang hat ihm seine Arbeitsvermittlerin im Job-Center vorgeschlagen, ein Dokument zu unterzeichen, nach dem er vom Job-Center keine Job-Vermittlung mehr verlangen könnte. Ich glaube, damals stand noch im Gesetz, dass dies ab dem 58. Lebensjahr möglich. Ich glaube, jezt ist es schon anders. Er hat das Dokument unterzeichnet und so hat er in DE nicht gearbeitet und bisher HARTZ IV bezogen, obwohl er versucht hat, einen Job zu finden. Wegen seiner gesundheitlichen und Sprachproblemen wurde ihm aber überall abgelehnt. Er wohnt mit meiner Mutter, die auch HARTZ IV bezieht und einen 1-Euro-Job macht.
    Ich habe leider keine Kopie des Dokuments, das er damals unterschrieben hat. Das Einzige, was ich habe ist Folgendes:


    Meine Frage ist.
    Was soll er ab seinem 65. Lebensjahr bekommen, Sozialgeld oder Sozialhilfe? Soll er ein entsprechendes Schreiben bekommen oder soll er vorher das selbst im Sozialamt beantragen?
    Im Internet habe schon gelesen, dass er unter anderem einen Nachweis seines Schulabschlusses und und sein Arbeitsbuch vorlegen. All das ist aber weder auf Deutsch noch auf Englisch.
    Ich bitte, mich für so viele Fragen zu entschuldigen und wäre euch unheimlich dankbar für jede Empfehlung und Antwort meine Fragen.

    Hi,


    ich studiere an einer Fachhochschule im 1. Semester und das Semester geht offiziell vom September bis Februar. Ich beziehe BAföG. Ich will mich exmatrikulieren lassen, um im April ( das ist eigentlich der Witz an der Sache, also, dass das Semester an einer Hochschule 2 Monate früher endet, als das Semester an der zweiten anfängt ) ganz von vorne an einer Uni B mit einem anderen Studiengang anzufangen, da ich keine absolvierte Prüfungsleistungen habe. Ich brauche also eine BAföGunterstützung im März, in dem ich mich eher unwahrscheinlich wieder wohl fühlen werde, um in der Lage zu sein zu arbeiten ( bin jetzt akut krank, habe eine chronische Krankheit, die das Studium beeinträchtigt, also bitte keine Vorschläge mit der Arbeit ) würde, bevor ich im April mit dem Studium wieder anfange. Eine Zulassung an der Uni bekäme ich am Anfang Februar und, dass ich überhaupt eine Zulassung bekomme, gibt's keinen Zweifel, da meine Abiturdurchschnittsnote weit oberhalb des Grenzranges liegt. Eine Bescheinigung über eine den Studienverlauf beeinträchtigende chronische Krankheit habe ich, was aber, glaube ich, nicht genug wäre, um im März gefördert werden. Was brauche ich also, um im März BAföG zu kriegen . Brauche ich dafür im März jede Zwei Wochen ( also insgesamt 2mal ) Krankheitsatteste ( 3 Monaten wegen Krankheit nach Exmatrikulation sind ja sowieso gefördert, soweit ich weiß ), oder geht das nicht, wenn ich mich exmatrikulert und dann fast sofort wieder immatrikuliert habe? ALG II wäre ja für 1 Monat auch nicht akzeptabel, zumal ich schon im Februar wüsste, dass ich zum Studium an der Uni zugelassen bin und, o Gott, mich wieder an- und abmelden sollte, als ob ich das für das ganze Leben beantragen würde, obwohl ich noch vor dem Studium ALG II bezogen habe.

    Wieso gibt es bei dir keinen Job? Wenn du alleine bist mußt du doch überall zum arbeiten hin. In Berlin gibt es keinen bezahlten Urlaub mehr. Warum soll das bei dir anders sein? Kennst du deinen Berater so gut das er dir deinen Urlaub doch bezahlt?


    Wieso soll denn der Urlaub bezahlt werden, zumal ich das nicht als Urlaub bezeichnen würde, da ich sowieso nicht arbeite, sondern Ortsabwesenheit. Ich kriege pro Monat 364 Euro ALGII, wieso soll ich denn noch eine Bezahlung für meinen Urlaub kriegen?

    Deine Frage ergibt keinen Sinn!


    Als "Erwachsener" sollte man ein gewisses Maß an "Ahnung" über seine Rechte als Bürger haben, dazu gehört es u.a. auch, dass man sich klar macht, was eine Unterschrift für Folgen haben kann, und dass einen Niemand zu einer Unterschrift zwingen oder nötigen darf, auch kein Jobcenter!


    ok, dann kann ich kein Jobcenter zwingen oder nötigen mir ALG zu zahlen


    meinst du, das man auf diese Weise das ganze Leben HARTZ IV beziehen kann, ohne irgendworüber Gedanken zu machen?

    Erster Fehler war schon mal, eine EGV zu unterschreiben!


    Ich würde sagen, es macht wegen der Kürze der Zeit keinen Sinn, jetzt noch Urlaub zu beantragen. Ich kenne deine SB nicht, aber erfreut sind die meistens nicht, wenn man so kurzfristig damit ankommt.
    Also, besser nix sagen, losfahren und hoffen, das nix kommt, aber entscheiden musst du das letztendlich....


    ne, das geht bei mir leider nicht, da mein Pass an der Grnze gestempelt wird, was dann von meinem Sachbearbeiter gesehen werden kann, wie es eigentlich schon einmal passiert war.


    Und EGV nicht zu unterschreiben, wie kann das doch gehen? Eine andere EGV würde auch eine Ortsabwesenheitsmeldung verlangen. Ansonsten, soviel ich weiß, muss jeder HARTZIVbezieher auch ohne EGV seine Ortsabwesenheit melden

    Ich bin ALGIIbezieher und muss am 21. Juli für 2 Wochen weg in meine Heimat. In der Eingliederungsvereinbarung stehen keine Meldefriste, deshalb wollte ich einfach am Montag meinen Berater anrufen und die Abwesenheit zu melden, bzw. befürworten lassen, zumal ich bis heute nicht wusste, wann ich weg bin. Ganz zufällig habe ich heute erfahren, dass die Ortsabwesenheit, bzw. Bitte um deren Bewilligung viel früher hätte schriftlich beantragen müssen. So schaffe ich es bis 21.Juli natürlich nicht. Ne, ich würde es am Montag machen, aber Job-Centermitarbeiter würden sich auf keinen Fall beeilen und ich den Bescheid bis 21 nicht bekommen würde.
    Gibt es da einen Ausweg? Was würden Sie mir raten?


    Danke im Voraus