Beiträge von guenterjoseph

    Hallo,


    gestern kamen wir im Bekanntenkreis auf die neue Berechnung der GEZ ab Januar 2013.
    Es wird dann jede Wohnung je Monat etwa 18 Euronen bezahlen müssen. Auf Antrag können sich z.B. Hartz IV Bezieher befreien lassen. Diesen Antrag kann man ab ende November z.B. im Stadtteilbüro stellen.


    Das sind die Dinge, welche ich jetzt gefunden habe. Aber wie ist es konkret mit den Personen, die noch eine Befreiung bis z.B. April 2013 haben? Müssen sie sich auch zum 1.1. bzw. in den ersten 2 Monate des neuen Jahres um eine Befreiung kümmern :confused:

    Es gilt § 7a SGB II nach dem jetzigen Stand..


    Wieso bekam mein Bekannter beim Rentenversicherungsträger eine andere Auskunft und auch ein entsprechendes Schriftstück :confused:
    Gibt es im SGB II einen Hinweis, dass das mit dem späteren Renteneintritt aber nicht für lang, lang Langzeitarbeitslose gilt :confused:

    wie im Gesetz geschrieben.


    in welchem Gesetz (alt/neu)?


    Der Bekannte war mal beim Rentenversicherungsträger um eine aktuelle Bescheinigung beizubringen, wann er frühestmöglich ohne Abzüge in Rente gehen kann.
    Dabei wurde ihm dort gesagt, dass er mit 65 in Rente gehen kann, weil er noch nach dem alten Recht behandelt wird.
    Kann das stimmen :confused:

    DANKE!


    Inzwischen hat dieser Bekannte einen neuen Bescheid erhalten. Die Arge wird bis zum ende des Geburtstagsmonats zahlen. :D


    Noch eine Nachfrage:
    Eine andere Person geht in wenigen Jahren in Altersrente.
    In dem § 7a SGB II habe ich wieder die monatliche Verschiebung des Renteneintritts, je nach Geburtsjahr, gelesen, wie ist das mit der Person, wenn sie schon "Jahrzehnte" arbeitslos ist, greift da noch das alte Gesetz "Rente mit 65" :confused:

    Hallo Freunde,


    bei einem Bekannten kam jetzt diese Frage auf:


    Er hat in wenigen Monaten Geburtstag, genauer, am Anfang des Monats. Die ARGE wird ihm vermutlich Hartz IV bis ein Tag vor dem Geburtstag bewilligen. Woher kann er Geld für die Miete und zum Unterhalt für den Rest des Monats bekommen?
    Das 2. Problem:
    Die ARGE bezahlt im Vorraus, die Rente kommt aber erst im Nachhinein. Wie kann er diesen ganzen Monat überleben? Wird ihm in dieser Situation gesagt: Du hast noch Geld auf der Bank (ca. 800 EUR Schonvermögen), davon kannst du den Monat überbrücken :confused:


    Angeblich soll sich da Gesetzlich ab dem 1.4.2011 etwas geändert haben.

    hallo fussili,


    meinst du den text der lvz, vom 24.4.11? :confused:




    Stadt zahlt zu wenig Hartz-IV-Miete
    Sozialgericht gibt Klägern Recht / Leipzig verschleppt Neuberechnung der Kosten der Unterkunft


    Wer am Sozialgericht gegen seinen Hartz-IV-Mietzuschuss klagt, hat gute Chancen auf mehr Geld aus der Stadtkasse. Denn immer öfter geben die Richter den Klägern Recht. Grund: Die Kommune verschleppt seit Jahren eine Neuberechnung der Kosten der Unterkunft. Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) rechnet jetzt mit Belastungen in Millionenhöhe.
    Julia T.* erhielt zu ihrer Miete 298,79 Euro. Tatsächlich kostet ihre 50-Quadratmeter-Wohnung jedoch 374,93 Euro. Sie zog vor das Leipziger Sozialgericht und das erkannte ihr 368,60 Euro zu - monatlich also 69,81 Euro mehr. Auch für Bernd D.* lohnte sich der Rechtsstreit. Ihm sprach das Gericht 414,37 Euro für Miete und Heizung zu. Das sind immerhin noch 52,20 Euro jeden Monat mehr, als ihm die Behörde überwies.


    Wer Hartz IV bezieht, hat nicht nur Anspruch auf den Regelsatz von 364 Euro pro Monat. Die Kommune übernimmt darüber hinaus auch die Miet- und Heizkosten, sofern sie angemessen sind. Diese so genannten Kosten der Unterkunft berechnen sich in Leipzig wie folgt: Pro Quadratmeter Wohnfläche gibt es 3,85 Euro zur Grundmiete, 1,20 Euro für Nebenkosten und 1,15 Euro für Heizung. Macht zusammen: 6,20 Euro. Obergrenzen ergeben sich im Regelfall nur aus der Haushaltsgröße. Für einen Ein-Personen-Haushalt erachtet das Leipziger Sozialamt 45 Quadratmeter als ausreichend, für die ein Hartz-IV-Empfänger höchstens 279 Euro in Leipzig erwarten darf. Einem Zwei-Personen-Haushalt (maximal 60 Quadratmeter) gewährt die Stadt 372 Euro, einem Drei-Personen-Haushalt (maximal 75 Quadratmeter) 465 Euro. Bei vier Personen (maximal 85 Quadratmeter) sind es 527 Euro.
    Allerdings: "Die Stadt hat dieses Eckpunktepapier 2004 entwickelt", sagt Sebastian Obermeier, Fachanwalt für Sozialrecht in Leipzig. Seitdem habe es keine grundlegenden Änderungen daran gegeben. Wohl aber haben sich die Kosten, etwa für Energie und Fernwärme, zum Teil dramatisch erhöht. Und die Richter sehen das offenbar genauso.
    Sie verlangen von der Kommune daher ein "schlüssiges Konzept", das nach einer umfangreichen Datenerhebung "die örtlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt" abbildet und davon angemessene Kosten der Unterkunft ableitet. Doch weder das Eckwertepapier noch der Mietspiegel erfüllten die Voraussetzungen für ein solches wohnungswirtschaftliches Gutachten, kritisieren die Richter.
    "Wir haben ein schlüssiges Konzept erarbeitet", sagt Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) auf LVZ-Anfrage. Es befinde sich derzeit "in der verwaltungsinternen Abstimmungsphase". Dass die Stadtverwaltung damit befasst sei, hatte sie aber der 25. Kammer des Leipziger Sozialgerichtes schon vor einem Jahr schriftlich erklärt.
    Inzwischen ziehen die Sozialrichter die für die Kläger günstigeren Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Vergleichsgröße heran. Danach erhält beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt 330 Euro Miete - 51 Euro mehr als die Stadt Leipzig zahlt.
    "Nach meiner Auffassung sind diese Werte ganz schön hoch", räumt selbst Anwalt Obermeier ein. Denn die Tabelle berücksichtige nicht die konkreten Verhältnisse in Leipzig, sondern ist für ganz Deutschland verbindlich. Die Verwaltung sei aber selbst schuld, meint Obermeier. "Die Stadt hat die Sache verschlafen und das fällt ihr jetzt auf die Füße."
    Inzwischen forderte auch der Stadtrat die Verwaltung auf, eine Neuberechnung der Kosten der Unterkunft vorzunehmen. Wann genau das Papier kommt, ist ungewiss. Fest steht für Sozialbürgermeister Fabian jedoch schon heute: Die Anpassung der Sätze "wird die Stadt Millionen kosten". Außerdem werde dies Auswirkungen auf dem gesamten Wohnungsmarkt haben. "Mietsteigerungen", so Fabian, "werden eine Nebenwirkung sein." Klaus Staeubert
    © Standpunkt / *Name geändert

    wie ist es mit den warmwasserkosten, gibt es die jetzt auch noch obendrauf :confused:

    es gab jetzt post bei einer bekannten, in dem änderungsbescheid steht
    "Wegfall der Warmwasserkostenpauschale und Erhöhung ab den 1.3.11 der Heizkostenpauschale"
    wohin mit der ganzen kohle? :D

    hallo, kann mir jemand sagen wie zinseinkommen berechnet wird?


    nicht fundamentiert, aber aus der praxis:
    eine bekannte hatte zinseinkünfte von etwa 140 euronen vergessen anzugeben. es kam eine mitteilung der arge, dass aufgrund von querverweise ihr gelegenheit gegeben wird ihre angaben zu berichtigen. das hat sie mit einer bescheinigung der bank gemacht und erneut abgegeben. daraufhin musste der betrag in einer summe der arge zurück überwiesen werden.


    nach etwa 6 wochen erhielt sie wieder einen brief der arge:
    wegen der früheren falschangabe muss sie ein verwarnungsgeld von 30 euronen bezahlen, wenn es nocheinmal "vergessen" wird, dann drohte man mit einer strafe von 1.500 euronen.


    im letzten jahr hat sie "selbständig" zinsen in einer höhe von etwa 45 euronen gemeldet, davon ist keine reaktion gekommen.

    danke, jetzt verstehe ich wieder einiges.
    in der gesprächsrunde bei bekannten sagte einer, eine bekannte (59) von ihm bekäme hartz 4, brauchte sich nicht mehr bewerben und auch nicht mehr dort vorstellen - so, jetzt kommt der hammer:
    sie bekam nach etwa einem jahr wieder eine einladung, nach dem bekannten stil (zukunft und bewerbungsversuche besprechen). sie hatte aber keine bewerbungsunterlagen, daraufhin wurden ihr angeblich sanktionen angedroht, sie könne froh sein, dass sie dort säße und nicht einer ihrer mitarbeiter, denn dann gäb es jetzt schon eine bestrafung.
    das kann doch nicht wahr sein :confused:

    wenn es die 5 euronen + 3 euronen zusätzlich gibt, wie ist es mit der "angedachten" erhöhung der renten im juli, da hatte man den hartz iv empfänger doch auch schon eine erhöhung "versprochen" :confused:

    hallo,
    habe versucht mich bei der bekannten der bekannten zu erkundigen, dabei habe ich erfahren:
    die gute dame wird erst im dezember 60,
    ist seit vielen jahren arbeitslos und somit hartz iv empfängerin,
    anfang dieses jahres war sie, wie gewöhnlich (alle 6 monate), bei der vermittlerin. dort wurde ihr nur gesagt, dass die vermitlerin beim letzten mal schon alles im pc eingetragen habe, sie brauche sich nicht mehr vorzustellen und somit auch keine bewerbungsversuche vorzeigen.
    papier hat sie nicht unterschrieben und somit keinerlei belege.


    kann so etwas sein :confused:

    nee, die 58er reglung wurde erastzlos gestrichen.


    für die schnelle Antwort danke ich Dir.


    Bei der gestrigen Runde "wusste" eine Bekannte von einer Bekannten, dass die keine Bewerbungen mehr schreiben müsse, obwohl sie erst 60 sei und Hartz IV bezog.


    Kann das stimmen :confused:


    guenterjoseph

    Hallo Freunde,


    gestern kamen wir im Bekanntenkreis auf das Thema: 58er Reglung. Die wurde vor Jahren abgeschafft - oder?


    Ein Bekannter der gestrigen Runde war der Meinung, dass das heute erst Personen ab 59 betreffen könnte - stimmt das?


    Gibt es heute eine vergleichbare 58er Reglung?


    Welche "Vorzüge" währen damit zu erwarten?


    Ist die Reglung bundesweit oder Länder bezogen?


    Wo kann man den Gesetzestext oder den Text der Verordnung nachlesen :confused:


    Dieses ist meine ERSTE Anfrage, bitte steinigt mich nicht, wenn ich einige Regularien dabei noch nicht befolgt habe. ;)


    guenterjoseph