Mietpauschale Leipzig

  • Hallo zusammen!


    Ich wohne in Leipzig und beziehe nun Hartz IV. Anfang des Jahres habe ich in einer Zeitung gelesen,dass die Arge für Wohnungsmieten eine Mietpauschale zahlt und dass man sich die Differenz zur tatsächlichen Miete auszahlen lassen kann. Ich würde gern wissen, ob dies der Wahrheit entspricht und wie ich in diesem Falle vorgehen muss. Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • die kosten der unterkunft werden in der höhe übernommen, die tatsächlich anfallen und angemessen sind. nach deiner vorstellung hätte jeder obdachlose in leipzig demnach anspruch auf pauschale erstattung der kosten einer unterkunft, obwohl dies nicht existiert.


    Zitat

    deine Quelle von 2009 ist


    richtig, denn im Jahre 2009 wurden in leipzig die richtlinien der kosten der unterkunft letztmalig geändert.

  • Nach meiner Vorstellung hätte jeder Hartz IV-Empfänger in Leipzig, welcher in einer Wohnung wohnt,die von der Arge getragen wird, Anspruch auf Auszahlung der Differenz zwischen Miete und Pauschale. In der Leipziger Volkszeitung wurde dies so beschrieben. Ich denke, ich werde die nochmal anschreiben. Dennoch danke für deine Mühe.
    Grüße aus Leipzig

  • Diese Vorstellung hast auch nur du.Es gibt einmal die Wohnungsgröße und die Wohnungskosten und du bekommst was angemessen ist.Das ist in Leipzig nicht anders als im Rest der Republik.Aber so sorgst du mal wieder bei den Leuten vom Jobcenter für was zu lachen.

  • Na ja, lächerlich macht man sich damit nicht, immerhin ist es aufgrund der Gesetzesänderung durchaus möglich, nachdem das Land eine Satzungsermächtung beschlossen hat, die Kosten der Unterkunft und Heizung zu pauschalisieren:


    § 22a Abs. 2 SGB II:


    Zitat

    2) Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 1 die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. In der Satzung sind Regelungen für den Fall vorzusehen, dass die Pauschalierung im Einzelfall zu unzumutbaren Ergebnissen führt. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.


    Jedoch ist im ganzen Internet nichts zu finden, dass das in Leipzig durch ist, mir ist überhaupt noch kein Bundesland bekannt, dass schon eine Satzungsermächtigung beschlossen hat. Das Aktuellste, was ich finde, ist von der Linkspartei in Leipzig vom Apri, dass man auf die Satzungsermächtigung des Landes wartet:
    http://www.linksfraktion-leipzig.de/nc/im_stadtrat/reden/aktuell/detail/zurueck/naomi-pia-witte/artikel/die-neufestsetzung-der-kosten-der-unterkunft-muss-zeitnah-erfolgen/


    Turtle

  • hallo fussili,


    meinst du den text der lvz, vom 24.4.11? :confused:




    Stadt zahlt zu wenig Hartz-IV-Miete
    Sozialgericht gibt Klägern Recht / Leipzig verschleppt Neuberechnung der Kosten der Unterkunft


    Wer am Sozialgericht gegen seinen Hartz-IV-Mietzuschuss klagt, hat gute Chancen auf mehr Geld aus der Stadtkasse. Denn immer öfter geben die Richter den Klägern Recht. Grund: Die Kommune verschleppt seit Jahren eine Neuberechnung der Kosten der Unterkunft. Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) rechnet jetzt mit Belastungen in Millionenhöhe.
    Julia T.* erhielt zu ihrer Miete 298,79 Euro. Tatsächlich kostet ihre 50-Quadratmeter-Wohnung jedoch 374,93 Euro. Sie zog vor das Leipziger Sozialgericht und das erkannte ihr 368,60 Euro zu - monatlich also 69,81 Euro mehr. Auch für Bernd D.* lohnte sich der Rechtsstreit. Ihm sprach das Gericht 414,37 Euro für Miete und Heizung zu. Das sind immerhin noch 52,20 Euro jeden Monat mehr, als ihm die Behörde überwies.


    Wer Hartz IV bezieht, hat nicht nur Anspruch auf den Regelsatz von 364 Euro pro Monat. Die Kommune übernimmt darüber hinaus auch die Miet- und Heizkosten, sofern sie angemessen sind. Diese so genannten Kosten der Unterkunft berechnen sich in Leipzig wie folgt: Pro Quadratmeter Wohnfläche gibt es 3,85 Euro zur Grundmiete, 1,20 Euro für Nebenkosten und 1,15 Euro für Heizung. Macht zusammen: 6,20 Euro. Obergrenzen ergeben sich im Regelfall nur aus der Haushaltsgröße. Für einen Ein-Personen-Haushalt erachtet das Leipziger Sozialamt 45 Quadratmeter als ausreichend, für die ein Hartz-IV-Empfänger höchstens 279 Euro in Leipzig erwarten darf. Einem Zwei-Personen-Haushalt (maximal 60 Quadratmeter) gewährt die Stadt 372 Euro, einem Drei-Personen-Haushalt (maximal 75 Quadratmeter) 465 Euro. Bei vier Personen (maximal 85 Quadratmeter) sind es 527 Euro.
    Allerdings: "Die Stadt hat dieses Eckpunktepapier 2004 entwickelt", sagt Sebastian Obermeier, Fachanwalt für Sozialrecht in Leipzig. Seitdem habe es keine grundlegenden Änderungen daran gegeben. Wohl aber haben sich die Kosten, etwa für Energie und Fernwärme, zum Teil dramatisch erhöht. Und die Richter sehen das offenbar genauso.
    Sie verlangen von der Kommune daher ein "schlüssiges Konzept", das nach einer umfangreichen Datenerhebung "die örtlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt" abbildet und davon angemessene Kosten der Unterkunft ableitet. Doch weder das Eckwertepapier noch der Mietspiegel erfüllten die Voraussetzungen für ein solches wohnungswirtschaftliches Gutachten, kritisieren die Richter.
    "Wir haben ein schlüssiges Konzept erarbeitet", sagt Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) auf LVZ-Anfrage. Es befinde sich derzeit "in der verwaltungsinternen Abstimmungsphase". Dass die Stadtverwaltung damit befasst sei, hatte sie aber der 25. Kammer des Leipziger Sozialgerichtes schon vor einem Jahr schriftlich erklärt.
    Inzwischen ziehen die Sozialrichter die für die Kläger günstigeren Wohngeldtabellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Vergleichsgröße heran. Danach erhält beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt 330 Euro Miete - 51 Euro mehr als die Stadt Leipzig zahlt.
    "Nach meiner Auffassung sind diese Werte ganz schön hoch", räumt selbst Anwalt Obermeier ein. Denn die Tabelle berücksichtige nicht die konkreten Verhältnisse in Leipzig, sondern ist für ganz Deutschland verbindlich. Die Verwaltung sei aber selbst schuld, meint Obermeier. "Die Stadt hat die Sache verschlafen und das fällt ihr jetzt auf die Füße."
    Inzwischen forderte auch der Stadtrat die Verwaltung auf, eine Neuberechnung der Kosten der Unterkunft vorzunehmen. Wann genau das Papier kommt, ist ungewiss. Fest steht für Sozialbürgermeister Fabian jedoch schon heute: Die Anpassung der Sätze "wird die Stadt Millionen kosten". Außerdem werde dies Auswirkungen auf dem gesamten Wohnungsmarkt haben. "Mietsteigerungen", so Fabian, "werden eine Nebenwirkung sein." Klaus Staeubert
    © Standpunkt / *Name geändert