Beiträge von Turtle1972

    Witzig. Ich kann jedoch leider dein psycho-keramisches Problem nicht lösen. Gottlob jedoch die Anfrage des TE, wozu du weder fähig noch in der Lage warst.


    Wenn man so dumm ist und weiß nicht, was Bürgerarbeit ist. Wer sich noch nichtmal über die von mir geposteten Links ein Bild machen kann, an den kann man wirklich nur den Preis für den besten beratungsresistenten Intelligenzallergiker vergeben...


    Aber du kannst ja mal was "nachzittern" und eine "Abweichung" nennen. Was auch immer sich da in deinen 2 grauen Zellen zusammengebraucht hat.


    Turtle

    Zitat

    muss diese Antwort verstanden werden ?


    Sorry, mein Translator "Deutsch - Allo" bzw. "Allo - Deutsch" streikt gerade. Nachzittern? Abweichung? Von welchem Toilettengang redest du und was hat das mit der Frage des TE zu tun, die nun wirklich bereits zweimal korrekt von mir beantwortet wurde?!


    Turtle

    Willst du hier nur dumm rummotzen, weil du völlig schief lagst?!


    Zitat

    Bürgerarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und sollen prinzipiell nach Tarif bezahlt werden. Die Förderzuschüsse werden an den Arbeitgeber gezahlt. Dieser erhält 1.080 Euro monatlich für einen Bürgerarbeitsplatz mit 30 Wochenstunden und 720 Euro bei einer 20-Stundenwoche (jeweils inklusive Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung).


    http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/arbeit_und_tarifwesen/arbeitslosenzentren/index.jhtml


    Zitat

    Diese Beschäftigung, die frühestens Mitte Januar 2011 beginnt, ist sozialversicherungspflichtig mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_29406/Dienststellen/RD-SAT/RD-SAT/A04-Vermittlung/Allgemein/Konzept-Buergerarbeit.html


    Möcht mal wissen, was dein "defininieren" sein soll. Mit Mehraufwandsentschädigung und Ehrenamt lagst du vollkommen falsch. Wenn du das nicht einsehen magst, ist das doch nicht mein Problem. Es kann ja nicht jeder Ahnung haben.


    Turtle

    Deine oder meine?!


    Bürgerarbeit: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerarbeit liest du "Modelprojekt Bürgerarbeit", dann wirst du erkennen, dass deine Aussagen bzgl. ehrenamtlicher Tätigkeit überhaupt nichts mit der Frage des TE zu tun haben.


    Und da der TE trotz des Lohnes aus der Bürgerarbeit weiter aufstockend ALG 2 beziehen wird, wird er auch weiterhin einen Anspruch auf Heizkosten haben. So, wie sie ihm bereits jetzt zugesichert sind.


    Turtle

    Im Normalfall ist es so, dass man mit seinem Mietangebot zum Amt geht, dieses bestätigt, dass die Wohnung in Ordnung ist und man die Kosten berücksichtigt, solange ein Anspruch auf ALG 2 besteht. Und das sollte dem Vermieter auch reichen, denn eine Bestätigung, dass irgendein Amt die Miete bis ans Lebensende zahlt, sowas gibt es nicht.


    Turtle

    Nun, dann haben wir wohl hier den Grund:


    Zitat

    Ich habe, soweit ich mich recht entsinne, 2008 oder 2009 zwar eine Ausbildung als Hotelfachmann begonnen diese aber nach den drei Probemonaten abgebrochen,


    Da lag dem Amt (ob nun von der Mutter oder dem Vater) eine Ausbildungsbescheinigung vor und sie haben gezahlt. Der Abbruch wurde wahrscheinlich nicht mitgeteilt und deshalb das Kindergeld zu Unrecht gezahlt.


    Aber günstig wäre es natürlich, Akteneinsicht zu nehmen.


    Turtle

    So, das wär erstmal geklärt, es ist nicht das JUGENDAMT, sondern:


    Zitat

    Die Familienkasse

    , wie ich es vermutet habe. Du hast also die Falschen beschimpft.


    Jetzt kommt es darauf an, was deine Mutter der Familienkasse gemeldet hat. Das Schreiben klingt so, als habe der Familienkasse eine Schulbescheinigung vorgelegen, wonach du bis Mitte 2010 eine Schule besucht hast.


    Da ich davon ausgehe, dass deine Mutter das Kindergeld beantragt hat und Schulbescheinigungen usw. versandt hat, müsstest du also deine Mutter fragen, ob es an dem ist. Notfalls müsst ihr Akteneinsicht beantragen. Denn das ist wichtig.


    Lag eine solche Schulbescheinigung vor und deine Mutter hat der Familienkasse nicht mitgeteilt, das du doch nicht die Schule besucht oder sie abgebrochen hast usw., dann ist die Rückforderung berechtigt. Gibt es eine solche Bescheinigung nicht und das Amt hat von sich aus weitergezahlt, dann hattet ihr Vertrauensschutz und solltet bei einem Widerspruch gegen die Rückforderung Erfolg haben.


    Turtle

    Kindergeld bekommt man von der Kindergeldkasse und nicht vom Jugendamt.


    Wenn du in dem Zeitraum über 18 warst und weder arbeitslos noch ausbildungssuchend (gemeldet) warst, dann bestand wohl kein Anspruch auf Kindergeld. Stellt sich die Frage, wieso es gezahlt wurde. Also ob ihr irgendwas nicht gemeldet habt (z. B. Schul- oder Ausbildungsabbruch) oder ob das Amt einen Fehler gemacht hat.


    Wobei ich nicht weiß, ob ich dir z. B. weiterhelfen möchte, denn solch unflätigen Äußerungen wie den deinen bringe ich kein Verständnis entgegen.


    Turtle

    Lt. arbeitslosennetz.de möchte er gern - trotz Rückenprobleme - in den gesundheitlichen Bereich. Also wohl eher Bafög, wenn es nicht der Altenpfleger ist.


    An den TE: Egal, ob es eine Bafög- oder BAB-fähige Ausbildung ist: ALG 2 ist für Azubis mit eigener Wohnung ausgeschlossen, selbst wenn sie kein Bafög oder BAB bekommen sollten. Es gäbe maximal einen "Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft".


    Turtle

    Zum Umzug wird eigentlich nie aufgefordert, sondern dazu, die Kosten der Unterkunft zu senken. Wenn du das machst, indem du die 80 Euro selbst zahlst, kannst du wohnen bleiben, wo du willst.


    Turtle

    Wenn aber mal was sein sollte (Sanktion oder so), wärest du im Zweifelsfall über ALG 1 versichert. Und das wäre auch nicht von einer Sanktion betroffen. Außerdem: du hast jahrelang eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung, willst du das für umsonst gemacht haben?


    Wenn du 14,9 Stunden/Woche arbeitst, kannst du ALG 1 bekommen. Und noch aufstockend ALG 2.


    Turtle