Beiträge von inhab

    Danke für die Antwort.



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    Ja, ist Brutto Einkommen. Das bedeutet, mein Antrag wurde abgelehnt, weil das Einkommen zu gering ist?
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    Das muss doch aus dem Ablehnungsbescheid hervorgehen.
    Allerdings lies dein erster Beitrag diese Vermutung zu.
    In dem ablehnungsbescheid muss doch eine Begründung stehen.



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    Es steht keine Begründung drin, ich werde nochmal nachschauen. in der tabelle, die ich fand, sagte ich bereits, dass es zu viel ist, und danach fragte ich ja uach im threa.


    nur ohne ist es dann wohl zu wenig.


    ja, da ich über 25 Jahre alt bin, keine Elternpflicht.
    Ja, ist Brutto Einkommen. Das bedeutet, mein Antrag wurde abgelehnt, weil das Einkommen zu gering ist?
    das kann doch nciht sein ich komme über die Runden und es würde mir helfen. ich weiss den Grund wirklich nciht, denn ich habe ja bewisesen, dass ich über die Runden komme. Ich habe 2009 Wohngeld bekommen mit 150 Euro unter HArtz4 oder 100 Euro drunter. Da war es das gleiche. HAb aber 62 Euro damals bekommen.



    Soll ich mich einlesen, gibts da Dokumente, die zügig zu verstehen sind?

    Hallo,


    ich bin über 25 Jahre alt. Ich studiere nun, wohne seit wenigen Jahren nicht mehr bei den Eltern.



    Ich verdiene bei einem studentischen Hilfskraftjob ca 400 Euro.
    Die Miete beträgt 370 Euro.


    Seit meinem Einzug in der neuen Wohnung übernehmen die Eltern die Mite, bzw zahlen mir Geld ca. in Höhe der Miete.


    Ich habe im März einen WOhngeldabtrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt.


    Ich sollte zuerst die KOntoauszuege der letzten 6Monate einreichen, da die Bearbeiterin nicht glauben kontne, wie ich lebe, dann soltle ich bei einer anderen die der letzten 3 Monate einreichen.
    Sie sagte: Wenn sie so wenig Einkommen haben, dann wird der Antrag wohl abgelehnt.


    Jedenfalls sind es ca 780 Euro. Es wurden 818,xx Euro angerechnet, da ich einen Nebenjob einmal monatlich mit 100 Euro hatte, aber auch nicht regelmässig.


    Nun, in der Tabelle des Bmnvb oder wie das heisst, bin ich mit 818 Euro bei 370 Euro miete auch eh im Soll.


    Meine Eltern sind aber schon lange nicht mehr gewillt, die Kosten zu übernehmen, ich sol ldas Geld ihnen auch mal zurückzahlen.


    Ich habe dann also 400 Euro Einnahme und 370 Euro Ausgaben. Mein KOnto weist noch 450 Euro auf.


    Sol lich den Antrag mit den neuen Zahlen ohne Elterneinkommen nochmal stellen? Was kann ich tun?
    Für 7 Euro in der Getränkehalle zu arbeiten mit mindestens 40h die Woche, da kann ich mein Studium irgendwann auch an den NAgel hängen.

    Entschuldigung, ich war da wohl sehr verwirrt:




    Zunächst:


    ich meinte: Ab dem Moment, ab dem ich NICHT MEHR empfangsberechtigt war aber empfangen habe, muss ich ja die Überzahlung zurückzahlen.
    Und es gibt da keine Ausnahme, z.B: bei Studierenden, da diese nicht, wie bei einer Ausbildung, Geld empfangen, sondern eher zahlen müssen (Studiengebühren, Semesterbeitrag, ...). (Als Einstiegshilfe).


    Warum ich ihn nicht frage?


    Er ist selbst bei der Stadt tätig, Fallmanager für Hartz 4ler und war mal mein Fallmanager. ICh habe skrupel einen Beamten zu fragen, welche Rechte ich dort habe, da ich ja so einen Vorteil erziele.
    Der Dritte (von dem ich die Info habe) kann ja auch etwas falsch verstanden haben, vllt gabs nur eine Stundung als Möglichkeit, und der Dritte hat in seinem Hirn eine Stornierung raus gemacht, aus der Rückzahlung.



    Ich komme mir dabei unwohl vor, wenn es ethisch ok ist, frag ich den Fallmanager trotzdem mal, auch wenn er mit mir nichts zu tun hat. Aber wohl fühle ich mich nicht.




    Abschliessend noch: Ich wurde nun gefragt, ob ich Ratenzahlung tun will oder ob ich den Widerspruch bestehen lassen soll:


    Kann es negative Konsequenzen für mich haben?


    Danke!

    Danke!



    Das bedeutet, ab dem Moment, ab dem ich Empfangen habe, muss ich auch zurückzahlen.



    Die Person, die mir dies Sagte ist selbst beim Amt tätig, allerdings als Fallmanager, nicht im Paragraphendjungel.


    Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, die er gemeint haben könnte?


    Wenn nicht, .... Stundung. (was wohl aussetzung heisst)

    Hallo,


    ich habe mich nach meiner Hartz 4 Zeit von ca einem halben Jahr zu einem Studium angemeldet (eingeschrieben).


    Die Einschreibung erfolgte am Anfang des April. Ich teilte miener Behörde dies am nächsten Tag mit.


    Nun soll ich noch das Restgeld des Monats zurückzahlen.


    ICh bin alleinstehend, 28 Jahre alt, zur Lebensunterhaltung nehme ich einen KFW Studienkredit bald in anspruch (antrag wird gerade gestellt).


    Meine Vermögensverhältnisse sind so, dass ich nciht momentan die aktuelle miete überweisen kann.


    ich habe widerspruch eingelegt.


    Es wurde mir eine Ratenzahlung empfohlen.


    Auch die könnte ich momentan nicht zahlen.


    Selbst mit kredit werden emine einkommensverhältnisse bei ca 400 euro (monatl kredit), 150 euro Job an der uni evtl wohngeld liegen.


    die miete liegt bei leider 350 euro, 60 euro strom (durchlauferhitzer.) nein ,es ist kein konfortables ahus, aber umziehen keine zeit, ich komme momentan zeitlich eh kaum über die runden und gehe auf dem zahnfleisch.


    Jemand sagte mir, dass ich die überzahlung aus irgendeinem grund nicht zurückzahlen muss.


    habe allerdings die information nicht von dem eben genannten "experten" sondern über einen Dritten erhalten.


    Welchen Grund kann ich angeben?


    ICh will jetzt den Widerspruch ablehnen. Welchen Grund kann ich angeben? IM ersten Widerspruch schrieb ich: "..kann ich nciht zurückzahlen, da mir dadurch der Start in das studium, das bereits begonnen hat erheblich erschwert wird".



    Vielen Dank für das, was ihr hier tut.
    Es wäre wirklich klasse, wenn ich die sozialleistungen nicht zurückzahlen muss, die eh höher als der studienkredit waren und meine aktuellen lebensverhältnisse.


    UNd wenn jemand fragt warum mit über 25 studieren ohne abgeschlossene Berufsausbildung?


    Es liegt ein LEbensweg hinter mir, inkl. Klinikaufenthalt usw.



    Beste Grüße!