Rückzahlung der Überzahlung

  • Hallo,


    ich habe mich nach meiner Hartz 4 Zeit von ca einem halben Jahr zu einem Studium angemeldet (eingeschrieben).


    Die Einschreibung erfolgte am Anfang des April. Ich teilte miener Behörde dies am nächsten Tag mit.


    Nun soll ich noch das Restgeld des Monats zurückzahlen.


    ICh bin alleinstehend, 28 Jahre alt, zur Lebensunterhaltung nehme ich einen KFW Studienkredit bald in anspruch (antrag wird gerade gestellt).


    Meine Vermögensverhältnisse sind so, dass ich nciht momentan die aktuelle miete überweisen kann.


    ich habe widerspruch eingelegt.


    Es wurde mir eine Ratenzahlung empfohlen.


    Auch die könnte ich momentan nicht zahlen.


    Selbst mit kredit werden emine einkommensverhältnisse bei ca 400 euro (monatl kredit), 150 euro Job an der uni evtl wohngeld liegen.


    die miete liegt bei leider 350 euro, 60 euro strom (durchlauferhitzer.) nein ,es ist kein konfortables ahus, aber umziehen keine zeit, ich komme momentan zeitlich eh kaum über die runden und gehe auf dem zahnfleisch.


    Jemand sagte mir, dass ich die überzahlung aus irgendeinem grund nicht zurückzahlen muss.


    habe allerdings die information nicht von dem eben genannten "experten" sondern über einen Dritten erhalten.


    Welchen Grund kann ich angeben?


    ICh will jetzt den Widerspruch ablehnen. Welchen Grund kann ich angeben? IM ersten Widerspruch schrieb ich: "..kann ich nciht zurückzahlen, da mir dadurch der Start in das studium, das bereits begonnen hat erheblich erschwert wird".



    Vielen Dank für das, was ihr hier tut.
    Es wäre wirklich klasse, wenn ich die sozialleistungen nicht zurückzahlen muss, die eh höher als der studienkredit waren und meine aktuellen lebensverhältnisse.


    UNd wenn jemand fragt warum mit über 25 studieren ohne abgeschlossene Berufsausbildung?


    Es liegt ein LEbensweg hinter mir, inkl. Klinikaufenthalt usw.



    Beste Grüße!

  • Als Student hattest du nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf ALG 2, die Rückforderung somit korrekt und basiert auf § 48 SGB X. Dementsprechend greift auch kein Vertrauensschutz.


    2 Widersprüche gegen einen Bescheid kannst du eh nicht machen. Deinen schon eingelegten Widerspruch wird man bearbeiten und wahrscheinlich zurückweisen, wenn man das nicht schon getan hat. Dann kannst du klagen, wenn du möchtest.


    Nichtleistungsfähigkeit ist kein Grund, überzahlte Beträge nicht zurückzahlen zu müssen. Du kannst die Forderungen z. B. stunden lassen, wenn du derzeit nicht leistungsfähig bist.


    Turtle

  • Danke!



    Das bedeutet, ab dem Moment, ab dem ich Empfangen habe, muss ich auch zurückzahlen.



    Die Person, die mir dies Sagte ist selbst beim Amt tätig, allerdings als Fallmanager, nicht im Paragraphendjungel.


    Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, die er gemeint haben könnte?


    Wenn nicht, .... Stundung. (was wohl aussetzung heisst)

  • Zitat

    Das bedeutet, ab dem Moment, ab dem ich Empfangen habe, muss ich auch zurückzahlen.



    ???


    Also bei der Jungfrau Maria bedeutete "empfangen", dass sie schwanger wurde... Was meinst du jetzt mit "empfangen" (Verb - klein schreiben!)?


    Falls du Bafög meinst: das ist unrelevant. Selbst wenn du aus irgendwelchen Gründen kein Bafög bekommen hättest als Student: mit Beginn des Studiums entfällt der ALG 2 Anspruch.


    Was dein Bekannter gemeint haben könnte: keine Ahnung. Wieso fragst du ihn nicht einfach nochmal?


    Turtle

  • Entschuldigung, ich war da wohl sehr verwirrt:




    Zunächst:


    ich meinte: Ab dem Moment, ab dem ich NICHT MEHR empfangsberechtigt war aber empfangen habe, muss ich ja die Überzahlung zurückzahlen.
    Und es gibt da keine Ausnahme, z.B: bei Studierenden, da diese nicht, wie bei einer Ausbildung, Geld empfangen, sondern eher zahlen müssen (Studiengebühren, Semesterbeitrag, ...). (Als Einstiegshilfe).


    Warum ich ihn nicht frage?


    Er ist selbst bei der Stadt tätig, Fallmanager für Hartz 4ler und war mal mein Fallmanager. ICh habe skrupel einen Beamten zu fragen, welche Rechte ich dort habe, da ich ja so einen Vorteil erziele.
    Der Dritte (von dem ich die Info habe) kann ja auch etwas falsch verstanden haben, vllt gabs nur eine Stundung als Möglichkeit, und der Dritte hat in seinem Hirn eine Stornierung raus gemacht, aus der Rückzahlung.



    Ich komme mir dabei unwohl vor, wenn es ethisch ok ist, frag ich den Fallmanager trotzdem mal, auch wenn er mit mir nichts zu tun hat. Aber wohl fühle ich mich nicht.




    Abschliessend noch: Ich wurde nun gefragt, ob ich Ratenzahlung tun will oder ob ich den Widerspruch bestehen lassen soll:


    Kann es negative Konsequenzen für mich haben?


    Danke!

  • Zitat

    Und es gibt da keine Ausnahme, z.B: bei Studierenden, da diese nicht, wie bei einer Ausbildung, Geld empfangen, sondern eher zahlen müssen (Studiengebühren, Semesterbeitrag, ...). (Als Einstiegshilfe).


    Nein, im Gegenteil. Azubis können sogar noch einen Mietzuschuss vom Jobcenter erhalten, Studierende mit eigener Wohnung nicht.


    Zitat

    Er ist selbst bei der Stadt tätig, Fallmanager für Hartz 4ler und war mal mein Fallmanager. ICh habe skrupel einen Beamten zu fragen, welche Rechte ich dort habe, da ich ja so einen Vorteil erziele.


    Was ist daran ein Vorteil? Anscheinend hast du ihn doch schonmal gefragt und so deinen angeblichen Vorteil ausgenutzt. Dann kannst du ihn doch auch ein zweites Mal fragen. Meine Nachbarn und Bekannten fragen mich auch ständig bzgl. ALG 2. Sogar Widersprüche habe ich schon aufgesetzt, obwohl ich selbst bei einem JC arbeite.


    Zitat

    Ich wurde nun gefragt, ob ich Ratenzahlung tun will oder ob ich den Widerspruch bestehen lassen soll:


    Kann es negative Konsequenzen für mich haben?


    Du kannst den Widerspruch auf aufrecht erhalten. Dann bekommst du eben einen Widerspruchsbescheid, in dem dein Widerspruch zurückgewiesen wird. Ob du dann klagen willst oder nicht, das hast du zu entscheiden. Nach deiner Schilderung sehe ich eben keine Chance, dass du gewinnst, aber vor Gericht und auf hoher See.... Und wenn Ratenzahlung nicht möglich ist, kannst du ja um Stundung bitten.


    Ist es denn soviel? Kann doch höchstens einen Monat ALG 2 sein, was man zurückfordert?


    Turtle