Beiträge von lotte33

    @ Lotte - das Problem liegt doch darin das keiner weis was in den nächsten Jahrzehnten noch alles politisch so gestrickt wird. was man jetzt machen könnte ist anhand der gegenwärtigen Gesetzeslage ein "Ist-Wenn" Szenario durch zu denken, bringt aber nichts wenn morgen eine ganz andere politische Situation dazu führt das völlig andere Gegebenheiten bestehen werden. l[/URL]


    Naja, solche Überlegungen helfen einem doch nicht weiter.
    Natürlich muß man vom Jetzt-Zustand ausgehen bzw. dem, was absehbar ist.


    Ich schließe aus den bisherigen Antworten, daß in dieser Sache wohl keiner Bescheid weiß?


    lg lotte

    man, ihr wollt doch nur eure kohle beiseite schaffen und bequem von transferleistungen des staates leben. da aber alles 10 jahre zurück verfolgt wird und auch erbschaften gemeldet werden, ist deine angst vor altersarmut berechtigt. aber du bist da ja dann nicht allein!(in der altersarmut)


    Reizende Antwort. Erstens bin ich ja der Meinung, daß man von Transferleistungen nicht "bequem leben" kann (das mag auch nicht der Sinn der Sache sein).
    Wenn ich einen entsprechenden Betrag in die Rentenkasse der DRV eingezahlt hätte, würde der im Fall der Fälle ja auch nicht verwertet im Sinne von aufgebraucht und man wird ja immer angehalten private Altersvorsorge zu betreiben.
    Und zum freundlichen Hinweis, daß ich dann in der Altersarmut nicht allein wäre: da mein Mann ja deutlich älter ist, muß ich ja davon ausgehen, daß er evtl. nicht mehr da ist, wenn ich mal ein höheres Alter erreiche.


    Ich wüßte einfach gerne mal, woran ich bin. Irgendwo muß man diese Bestimmungen doch auch nachlesen können...


    lg lotte

    Die Eltern meines Mannes sind schon verstorben, Kinder hat er keine.
    Es gibt Bruder und Schwester, beide schon in Rente, leben in Frankreich (mein Mann ist Franzose, hat aber sein Arbeitslebens hier verbracht).
    Ja, wir sind verheiratet.


    lg lotte

    Hallo,


    ich weiß gar nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin.
    Ich bin Ende 40, derzeit Hausfrau.
    Mein Mann ist älter, schon Bezieher von Altersrente.
    Nun ist er seit einiger Zeit gesundheitlich nicht ganz auf der Höhe, ich versorge ihn, so gut ich kann und organisiere auch einiges drumherum.


    Meine Sorge ist, wie es weitergeht, noch gibt es keine Pflegestufe, aber ich sehe das in den nächsten Jahren auf uns zukommen.


    Was ist, wenn er mal so gebrechlich wird, daß ich das selbst nicht mehr schaffe und er in ein Heim müßte?


    Im Moment leben wir ja von seiner Rente, bei einer Heimunterbringung entstünde aber eine Deckungslücke.
    Mal angenommen, es käme schon in 5 Jahren auf uns zu.
    Würde man dann Hartz 4 für mich beantragen müssen oder Sozialhilfe für uns beide, also welches SGB greift da überhaupt - ich bin ja eigentlich im Erwerbsalter, was in dieser Lage bei gleichaltrigen Paaren ja anders ist.


    Welches Schonvermögen gilt dann überhaupt?
    Wie ist es mit Anlagen zur Alterssicherung? Ich habe eine zertifizierte Basis-RV bei einer Versicherung abgeschlossen, auf der derzeit etwa 10.000 angespart sind. Macht eigentlich Sinn, weil meine eigenen Ansprüche aus der DRV unter Grundsicherung liegen.
    Müßte ich die in so einem Fall dann auflösen und verwerten?


    Wie ist es, wenn in einer solchen Phase eine Erbschaft anfällt?
    Wie ist es, wenn eine Erbschaft anfällt, wenn mein Partner schon verstorben wäre, müßte dann evtl. bezogene Sozialhilfe zurückgezahlt werden?


    Im Moment alles worst-case-Szenarien, aber ich habe derzeit Angst vor eigener Altersarmut und wüßte gerne, woran ich bin...


    lg lotte

    Zu allem Übel habe ich das Problem (?), daß ich derzeit Hauptmieterin einer 4-Personen-WG bin.
    Die Wohnung ist relativ groß (insgesamt knapp 160 qm), es handelt sich um 4 Erwachsene über 25 Jahren, davon 2 normal berufstätig, dazu eine Doktorandin mit befristetem Arbeitsvertrag (vermutlich Hiwi mit Examen oder ähnliches).
    Mein persönlicher Quadratmeteranteil beträgt etwa 19,50 +14 qm, dazu umgelegt ca. 9,5 qm Gemeinschaftsfläche (Küche, Bad, Toilette, Diele), insgesamt also ca. 43 qm. Ist aber nicht leicht zu vermessen, da Altbau und kaum rechte Winkel).
    Wir essen nicht zusammen, kaufen getrennt ein und natürlich sehen sich die Mietbewohner/Untermieter mir gegenüber nicht in der Pflicht.
    Allerdings gibt es z.B. 1 Waschmaschine, 1 Geschirrspüler (beides mind. 5 Jahre alt, gebraucht gekauft) und die übliche Küchenausstattung (Herd, Spüle, Anrichte, Sitzgelegenheit - alles älteren Datums).


    Hauptproblem ist wohl, daß ich als Hauptmieter dem Besitzer gegenüber auftrete und außerdem gegenwärtig das Mietkonto (als 2. Konto neben meinem persönlichen Girokonto) führe.
    Und nun?
    Kann ich den Verdacht einer Bedarfsgemeinschaft abwehren, wenn ja, wie?
    Muß man mit (unangemeldetem) Hausbesuch rechnen?
    Kann das Sozialamt den Hausbesitzer ansprechen (in den letzten Jahren hatten wir nur mit der Hausverwaltung zu tun, Mietverzug gab es nicht, allerdings ein paar Auseinandersetzungen wg. Schönheitsreparaturen und der Bezahlung von Reparaturen).
    Kann man zum Auszug gezwungen werden oder könnten ggf. nur die Leistungen gekürzt werden?
    Könnte es gar rückwirkende Rückforderungen geben?


    Habe ja noch keinen Antrag gestellt, aber schiebe derzeit etwas Panik, was da auf mich zukommt.
    Würde sehr gerne einen Umzug vermeiden....


    lg lotte

    Danke soweit mal.
    Wie können denn die Behörden Sparbücher/-konten erfassen bzw. einsehen?
    Was ist mit anderen Formen von Guthaben wie z.B. einem Genossenschaftsanteil oder Bausparverträgen?


    lg lotte

    Aktuell habe ich keine Schulden, aber es gab da mal so ein Problem mit Mahnverfahren wg. Handygeschichten.
    Wie lange bleiben denn solche Sachen normalerweise stehen?


    lg lotte

    Wie läuft das eigentlich, wenn man kein Hartz IV mehr beziehen will/darf?
    Wenn man nun keinen Arbeitsvertrag aus dem ersten Arbeitsmarkt hat, aber sonstige Gründe vorliegen?


    Wie ist es z.B. mit Heirat oder Erbschaft?
    Meldet man sich dann einfach ab?


    lg lotte

    Es ist aber zutreffend, daß ein Single 3000 Euro Notgroschen-Sparvermögen haben darf, oder?


    Wenn aber jemand anderes auf ein Sparkonto etwas einbezahlt, dann gilt das als Schenkung und muß gemeldet werden, habe ich das so richtig verstanden?


    Das heißt, wenn die Oma was zu Weihnachten geben möchte, sollte es Bares sein?


    lg lotte

    Ist es sinnvoll, eine Selbstauskunft anzuleiern, um sich einen Überblick zu verschaffen oder kann man sich da irgendwie selbst schaden?
    Was steht da eigentlich alles drin und wie lange?
    Gibt es andere/bessere Stellen, wo man selbst sehen kann, welche Schulden und Konten eingetragen sind?


    lg lotte

    Ich erwäge derzeit, einen Hartz-IV-Antrag zu stellen.
    Nun habe ich aber einige kleinere Anlagen, die ich natürlich nicht aufzehren möchte.
    Ich bin 45 und habe eine Lebensversicherung. Bin ich richtig informiert, daß pro Lebensjahr 250 Euro, in meinem Fall also 11.250 Euro erlaubt wären? Da hätte ich ggf. noch etwas Luft nach oben.


    Dann gibt es noch zwei Anlagen in Form von Sparbüchern/Sparbriefen (nicht bei meiner Hausbank).
    Jeweils etwa 5.000 Euro, einmal mit Sparerfreibetrag, einmal ohne.
    Und einen kleinen Bausparvertrag ohne viel Einlage habe ich auch noch.
    Ebenso einen Genossenschaftsanteil, der als Einlage für die Mitgliedschaft erforderlich ist.


    Wie gehe ich damit um?
    Alle Anlagen sind nicht bei der Hausbank, wo mein Girokonto geführt wird, kann ich ggf. einen Teil davon verschweigen oder gibt das sofort Ärger?
    Hat das örtliche Amt die Möglichkeit, bundesweit alle auf mich eingerichteten Konten einzusehen?
    Ich meine, es gibt ja eine Vielfalt von Bankinstituten und sonstigen Anlagemöglichkeiten.
    Sind die alle gläsern?


    Was mich noch etwas besorgt:
    Können meine Eltern in irgendeiner Form herangezogen werden?
    Ich bin ja nun vom Alter deutlich jenseits der "normalen" Unterhaltspflichten für Eltern gegenüber volljährigen Kindern.
    Meine Eltern sind Rentner, haben eine Rente in mittlerer Höhe, ein eigenes Haus und kleinere Erbschaften gemacht.
    Ich würde nun nicht wollen, daß sie von Amts wegen zu irgendeiner Leistung mir gegenüber verpflichtet würden oder auch schon ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müßten.
    Können sie im Rahmen einer Antragstellung meinerseits befragt werden oder sind sie ganz außen vor?


    lg Lotte