WG versus Bedarfsgemeinschaft

  • Zu allem Übel habe ich das Problem (?), daß ich derzeit Hauptmieterin einer 4-Personen-WG bin.
    Die Wohnung ist relativ groß (insgesamt knapp 160 qm), es handelt sich um 4 Erwachsene über 25 Jahren, davon 2 normal berufstätig, dazu eine Doktorandin mit befristetem Arbeitsvertrag (vermutlich Hiwi mit Examen oder ähnliches).
    Mein persönlicher Quadratmeteranteil beträgt etwa 19,50 +14 qm, dazu umgelegt ca. 9,5 qm Gemeinschaftsfläche (Küche, Bad, Toilette, Diele), insgesamt also ca. 43 qm. Ist aber nicht leicht zu vermessen, da Altbau und kaum rechte Winkel).
    Wir essen nicht zusammen, kaufen getrennt ein und natürlich sehen sich die Mietbewohner/Untermieter mir gegenüber nicht in der Pflicht.
    Allerdings gibt es z.B. 1 Waschmaschine, 1 Geschirrspüler (beides mind. 5 Jahre alt, gebraucht gekauft) und die übliche Küchenausstattung (Herd, Spüle, Anrichte, Sitzgelegenheit - alles älteren Datums).


    Hauptproblem ist wohl, daß ich als Hauptmieter dem Besitzer gegenüber auftrete und außerdem gegenwärtig das Mietkonto (als 2. Konto neben meinem persönlichen Girokonto) führe.
    Und nun?
    Kann ich den Verdacht einer Bedarfsgemeinschaft abwehren, wenn ja, wie?
    Muß man mit (unangemeldetem) Hausbesuch rechnen?
    Kann das Sozialamt den Hausbesitzer ansprechen (in den letzten Jahren hatten wir nur mit der Hausverwaltung zu tun, Mietverzug gab es nicht, allerdings ein paar Auseinandersetzungen wg. Schönheitsreparaturen und der Bezahlung von Reparaturen).
    Kann man zum Auszug gezwungen werden oder könnten ggf. nur die Leistungen gekürzt werden?
    Könnte es gar rückwirkende Rückforderungen geben?


    Habe ja noch keinen Antrag gestellt, aber schiebe derzeit etwas Panik, was da auf mich zukommt.
    Würde sehr gerne einen Umzug vermeiden....


    lg lotte