Beiträge von horstjuergen

    hi,danke für die antwort


    ich bin erst im ersten semester..
    vorher habe ich diverse praktika und nebenjobs absolviert,jedoch keine ausbildung. mein abi habe ich auf dem abendgymnasium nachträglich gemacht.

    Hallo, meine Situation ist die folgende:
    Ich bin 25 und Student. Absolviere zZt ein Praktikum und habe die Chance dort eine Ausbildung zu beginnen.
    Vorher habe ich keine Ausbildung begonnen. Somit ist das Studium meine Erstausbildung und mein Vater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen, was er auch gerne macht. Meine Eltern sind getrennt, meine Mutter erhält ALG II.
    Wenn ich jetzt die Ausbildung beginne und BAB beantrage:
    Richtet es sich auch noch nach dem Einkommen meines Vaters, sodass dieser ggf. etwas für mich zahlen muss oder würde ich, da ich kein Kindergeld mehr bekomme und im 1. Lehrjahr meine Vergütung mit Sicherheit nicht sehr hoch sein wird, noch etwas an BAB dazubekommen?
    Grüße


    Unter normalen Umständen findet man eine Lösung. Das ist richtig und das hoffe ich auch.
    Danke für die Antwort.

    Danke erstmal für die Antwort.


    Einklagen 100%ig nicht.. Das ist mir im Moment zu stressig. Möchte mich auf mein Studium konzentrieren.
    Wenn generell der Anspruch besteht, würde ich es beantragen. Und genau das war ja meine Frage:
    Ob ein Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten besteht?


    Ich habe zZt eine Bürgschaft der Dt. Kautionskasse, weiß aber, dass nicht jeder Vermieter diese akzeptiert, deshalb meine Frage. Zur Verfügung hätte ich auf Grund des Studienkredits und Bafög etwa 900 Euro. (Wobei es bis zur BaFöG-Auszahlung ein wenig dauert)

    Hallo, ich beziehe für die Monate Juni, Juli und August Hartz 4. Ich habe mich fürs Studium zum Wintersemester beworben und werde hoffentlich einen Platz finden. Im September würde ich dann anfangen zu studieren.
    Würde die ARGE mir den Umzug (Umzugswagen) bezahlen und mir die Kaution stellen oder steht mir das nicht zu? (würde im August,also in dem Monat wo ich noch Leistungen beziehe, umziehen)


    Grüße

    Danke für die Antwort.


    Also meine Mutter bezieht, wie gesagt, Hartz4 und kann mir somit keinen Unterhalt leisten.
    Es ist nicht so,dass ich den Unterhalt von meinem Vater fordere, jedoch wollte sich die Unterhaltsabteilung des Jobcenters zumindest bei meinem Vater Informationen holen, soweit wie ich es verstanden habe.


    Ich hab nach dem Abi Zivildienst und diverse Praktika und Kellnerjobs gemacht. Aus dem letzten Job wurde ich entlassen und habe deshalb für den Übergang jetzt Hartz 4beantragt für die 3Monate. Suche aber für Juli und August noch einen Nebenjob.


    Und BaFöG wird sobald ich immatrikuliert bin beantagt.


    Grüße

    Hallo,
    demnächst muss mein Vater vllt Unterhalt für mich zahlen. EIn Richtwert ist ja die Düsseldorfer Tabelle.
    Meine Eltern sind getrennt, meine MUtter erhält Hartz 4 und mein Vater arbeitet. Meine Mutter erhält das Kindergeld und gibt es mir monatlich. Wird das ganze Kindergeld oder 50% vom Unterhalt abgezogen? Ich habe nämlich beides über Google gefunden und bin mir nicht sicher.

    Ja ok dann war meine Rechnung leicht falsch, aber im Prinzip ging es darum ob ich einen Job mit etwa 25 Stunden oder einen mit 60 Stunden absolvieren soll. Aber ich denke mal der restliche Lohn,den ich nicht behalten darf geht an die ARGE?
    Somit wäre es ja nur fair wenn ich auf 400Euro Basis arbeite und somit einen Teil meiner beantspruchten Hartz 4 Leistungen wieder einrbinge.

    Hallo, meine SItuation ist die folgende:


    Ich bin 24 (im Dez. 25) habe Abi / Zivi , diverse Praktika und Nebenjobs absolviert und so meinen Lebensunterhalt gesichert.
    Ich habe nun einen Antrag auf Hartz 4 Leistungen gestellt für die Monate Juni, Juli und August, da ich im September mein Studium beginnen möchte und bestimmt auch irgendwo genommen werde, ich bewerbe mich deutschlandweit.
    Leistungen beantrage ich deshalb weil ich unerwartet gekündigt wurde und erstmal eine Absicherung wollte, damit ich nicht in die Schuldenfalle rutsche. Nun möchte ich aber nicht knapp 3 Monate , mehr oder weniger, nur rumsitzen und mir deshalb einen Nebenjob suchen. Mir wurde auferelegt mich für Jobs zu bewerben (theoretisch auch Vollzeitjobs , d.h. also eigtl nur Zeitarbeit) (wobei ich mich im Jan und Febr bereits bei knapp 30 Zeitarbeitsfirmen beworben habe und nichts bekam, vllt weil ich keine Ausbildung habe und außer im sozialen Bereich auch keine beruflichen Erfahrungen. Die Dame im Jobcenter sagte ebenfalls, dass sie etwa über 400 Euro eher für unrealistisch halte, und da ich klare, kurzfristige Ziele (Studium) habe wollte sie mich auch in keine Maßnahme stecken,
    Jedenfalls..
    Ich weiß ja,das ich mir einen Job suchen könnte bei bei dem ich vllt 25 Monatsstunden arbeite und so um die 160 verdiene, die ich dann auch behalten könnte. ODER
    Ich finde einen 400 Euro Job und behalte halt trotzdem "nur" 160 Euro. Was wäre sinnvoller und WARUM?
    Ich frage vorallem weil ich halt auch nicht weißt ob die Differenz, also 240 Euro an die ARGE geht oder an wen?
    Rein von der Arbeit her ist es für mich auch kein Problem 60 Monatsstunden zu bestreiten, geht mir also nicht um die Faulheit.
    LG