Beiträge von pusteblume11

    Hallo,
    Ich brauch dringend rat! Ist das richtig das mir mein alg II wirklich nur einen Monat als Darlehen gewährt werden kann?
    Zur Situation,ich bin zum 1.9. neu in eine Stadt gezogen um hier zu studieren. BAföG Antrag ist gestellt,die sagen nun aber dass das noch gut zwei Monate dauern kann bis das bearbeitet ist.
    Beim jobcenter würde mir für September ein Darlehen gewährt.
    Ich habe auch weiterhin Anspruch auf Leistungen da ich eine kleine Tochter habe.
    Habe sonst kein einkommen und weiß nicht wovon ich die nächsten beiden Monate meine miete zahlen soll...
    Kann man da irgendwie vorgehen?

    wieso denn auch 29.7? Da war meine Wohnung noch gar nicht bewilligt.
    Der Umzug musste aufgrund des Studiums relativ flott vonstattengehen,daher hab ich auch keine Geduld.
    Umgezogen bin ich jetzt am Wochenende.
    Kann man denn nun irgendwas machen oder nicht? Ich hab ja auch keine neuen Möbel gekauft,sondern aus nervwohnungsauflösung günstig...
    Wenn ich gewartet hätte bis der bescheid da wäre,hätte das mit der Kita Eingewöhnung meiner Tochter nicht mehr vor studienbeginn geklappt und damit wäre mein Studium gescheitert.
    Daher ist es wohl verständlich wenn ich keine Geduld habe

    Ich werd noch verrückt mit diesem jc. Jetzt sagen sie mir,das mein Antrag auf Erstausstattung der Wohnung genehmigt wird,aber ich kein Bargeld bekomme,sondern nur Gutscheine.
    Ist das denn rechtens? Ich hab mir nämlich jetzt von Freunden&Familie Geld geliehen um schonmal das nötigste zu kaufen. Das war nötig da das JC nicht hinterherkam mit dem Antrag...
    Kann ich da jetzt irgendwas machen? Weil ich weis nicht wie ich das Geld sonst zurück zahlen soll :(

    Super,danke schonmal!
    Habt ihr da vielleicht noch ein paar Paragrafen für mich die ich in die Anträge packen kann?
    Und bei dem Antrag auf Erstausstattung ,muss ich da detaillierte beschreiben was ich brauch? Oder einfach allg. nur Antrag auf Erstausstattung?

    hier mal einige fragen die nicht unbedingt alle zusammen hängen.
    zur zeit bin ich in einem freiwilligen sozialen jahr und beziehe dazu noch alg II für mich und meine tochter( 2 1/2).
    ab september werde ich studieren und muss dafür aus dem elterlichen haushalt ausziehen und eine eigene wohnung nehmen.
    ich habe mich bei meiner arge schon erkundigt wie das mit einer erstausstattung der wohnung aussieht,da ich schon umziehen werde wenn ich noch im alg II bezug bin. würde mir ja dann normalerweise zustehen, die sagen aber, nein steht es nicht,nur wenn ich auch weiterhin anspruchsberechtigt wäre. stimmt das so`?


    und das sie einen teil der umzugskosten nur übernehmen wenn ich auch in eine angemessene wohnung ziehe. ist aber das quatsch wenn das amt die gar nicht bezahlt sondern ich bzw das bafög amt wo es egal ist wie groß die wohnung ist da man eh nur eine pauschale bekommt.


    wie sieht das mit der kaution aus,kann da das amt viell einspringen?


    und orry das ich hier soviel frage,aber die haben mich da so schnell wieder rauskomplimentiert :(