Beiträge von nointerest_1

    Du mußt den Antrag beim "Jobcenter" stellen. Das kann im selben Gebäude sein wie die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt, muß aber nicht. Nutze das Telefonbuch (bzw. die Online-Variante) - dann kriegst Du das raus.


    Du mußt da persönlich hin. Ich empfehle aus eigener Erfahrung, früh, bei Öffnung, vor der Tür zu stehen. Ich kamm zwecks Erstantrag 2x so gegen 10 und wurde abgewiesen (weil schon so viele da wären). Gut, der Erstantrag allein hat schon über ne Stunde gedauert. Du solltest noch im November hingehen - dann bekämst Du (wenn eben überhaupt was rauskommt) auch für November schon was. Also da wird er ganze Nov berücksichtigt, auch wenn Du jetzt am 25. da auftauchst oder am 28. oder so.


    Du kriegst ne Menge Unterhlagen, brauchst ne Menge Nachweise - zur Abgabe dieser Papiere gibts wieder nen Termin. Da wird alles durchgegangen - falls nochwas fehlt mußt Du das nachreichen (da aber dann ohne langes Palaver im Büro). Wie gesagt - Versuch macht kluch - ihr könnt nur gewinnen.

    Du kannst einen Antrag stellen. Dann wird natürlich das Einkommen der Eltern/Bruder usw auch rangezogen zur Berechnung. Ist das Krankheitsbild Deiner Mom dokumentiert? Damit sie nicht plötzlich ne Arbeit suchen soll.


    Also einer von Euch kann einen Antrag stellen. Ich täts probieren. Antrag stellen, Dokumente reinreichen, schauen was passiert. Entweder ihr kriegt was (davon geh ich fast aus) oder eben nicht.
    Ich arbeite momentan Teilzeit und bekomme eine kleine Aufstockung - damit hatte ich gar nicht gerechnet (hatte den Antrag eigentlich gestellt weil ich ende September davon ausging dass ich am 1. Oktober gar kein Geld haben werde - war glücklicherweise dann alles nicht so schlimm).

    Ich frag mich das auch immer wieder wie bestimmte Leute (die einfach rotzfaul sind) damit ewig durchkommen. Ist nicht immer leicht - ist schon klar. Ich denke mal das sind gute "Blender" die schön reden können und halt genau das machen was ihnen vorgeschrieben wird (nur halt keinen Strich mehr).


    Ja, diese Erhöhung Anfang des Jahres... als ich dann las dass 5 Euro pro Monat dabei rumkommen dachte ich mir auch "und das war jetzt der GROSSE WURF oder wie?".

    Der Thread ist alt und der Verfasser "zweifelhaft".


    Aber gehen wir doch mal weg von diesen polemischen Stammtischparolen sondern betrachten das ganze sachlich:


    Welche Sonderzahlungen kann ein Hartz4-Bezieher beantragen, vorausgesetzt halt er braucht diese zwingend auch?


    Das wäre schon hilfreich für diejeningen, die erstmals mit sowas zu tun haben und sich nicht auskennen (die "Schmarotzer" wissen das eh schon alles und holen sich sowiso schon jeden Cent extra - soviel mein Beitrag zum Stammtisch).


    Mir ist z.B. bisher nur bekannt dass man
    a) für Wohnungsausstattung Zusatzleistungen bekommen kann,
    b) für Erstausstattung bei Schwangerschaft/Geburt des 1. Kindes,
    c) Schulbedarf eine Pauschale am Anfang des Schuljahres,
    d) Zuschuss zu Sportvereinen/Musikunterricht usw fürs Kind (sog. Bildungsgutschein).


    Was kann man darüber hinaus noch beantragen so man es wirklich benötigt und keine anderen Quellen hat?

    Also ich war gestern früh um 7.45 da. War die Erste. Um 7.46 kam die Nächste und bis 8 Uhr waren wir locker 15 Leute. Habs dann beim "Einlass" auch geschafft als Erste drin zu sein und dranzukommen. War gut so - denn da hat sich ne ganz schöne Schlange gebildet.


    Nachdem meine Daten am Empfang aufgenommen wurden mußte ich etwas warten. So ca. 20 Minuten (worauf denn - ich war die Erste?). Dann kam ich dran. Die Sachbearbeiterin war ganz ok, nett. Sie hat etwas Smalltalk mit mir gemacht und ganz sachlich ihre Fragen gestellt. War gut so. Leider hab ich die dann nicht mehr - sie nimmt nur Erstanträge auf. Termine hab ich bisher nur für die Antragsabgabe (wow - mit Termin, sonst hab ich bei Behörden sowas am Empfang reingereicht...).


    Der Oberwitz ist - mein Mann soll auch zum Arbeitsvermittler. Er geht arbeiten - verdient halt nicht gerade so arg viel. Und es müßten ja "beide dazu beitragen die Bedürftigkeit zu beenden". Öh ja. Wenn die nen Job mit mehr Stundenlohn für ihn haben...


    Ich war Beamter auf Widerruf, d.h. ich hab mein Referendariat gemacht. Leider hab ich die Einstellung nicht geschafft weil es viel zu viele werdende Grundschullehrer gibt. Sprich - viel Angebot - wenig Nachfrage - da war ich draußen. Oha - jede Schule tät sofort 3 Lehrer einstellen - der "Bedarf" wär schon da. Nur Vater Staat diktiert die Einstellung - und der sagt "ne, das langt" - sprich: spart.


    Na ja, und deshalb bin ich jetzt direkt in H4 gerutscht, weil man eben als Beamter nichts in die Arbeitslosenkasse einzahlt...

    Bafög dürfte rückzahlungsfrei sein (hab ich auch bekommen, hab mit 22 mein Abitur gemacht, 1 Jahr Berufsoberschule - vorher Lehre+Arbeit). Das hängt m.W. damit zusammen, ob man ne Berufsausbildung hat. Hast Du an der Fachschule einen Berufsabschluss gemacht - oder bei der Bundeswehr?


    Kindergeld gibts bis... rund 27, wenn man eben Schule/Studium macht bzw. wenig verdient (etwa bei ner Berufsausbildung). Warum Kindergeld ab nächstes Jahr? Wenn Du im Oktober letztmalig was von der Bundeswehr kriegst - dann kannst Du doch ab November Kindergeld bekommen/beantragen?


    Unterhalt ist nicht mehr nach der 1. Ausbildung. Deshalb gibts ja auch das Schüler-Bafög - als Anreiz um sich doch weiterzuqualifizieren. Rückzahlungsfrei als Bonus weil man ja schon in die Staatskasse eingezahlt hat (mal vereinfacht ausgedrückt).


    Ich hätte das auch für die 2 Jahre BOS haben können - hab aber nur 1 Jahr gebraucht (weil ich die Fachhochschulreife per Telekolleg gemacht hab - danach brauchte ich noch 1 Jahr für die allg. Hochschulreife).

    Also bei uns öffnen die um 8 Uhr.


    Ich muß sagen, dass ich bei wichtigen Sachen sowiso immer eine Kopie mitnehme auf welche ich mir nen Stempel geben lasse.


    Ich meine ich bin ja nicht "behördenunerfahren", ich hab ne kfm. Ausbildung, hab später dann noch studiert und alles - nur jetzt hats nicht mit nem Job geklappt. Am 1.10. hab ich 0 Euro. Und deshalb, schweren Herzens, geh ich da hin (ALG 1 gibts nicht, war 2 Jahre Beamte, da wird nichts einbezahlt).
    Ich schäme mich einfach wie rotz dass ich "das" brauche, trotz all der Anstrengungen meines Lebens. OK, das geht sicher vielen Antragsstellern so.


    Ich habs durch Hartnäckigkeit schon 2x geschafft, von der GEZ nen Scheck zu kriegen - darauf bin ich richtig stolz *gg*. Nur brauch ich jetzt einfach etwas "Übung" bzw. "Abhärtung" in Sachen Hartz 4. Ich war früher schon mal beim Arbeitsamt (ALG 1), und da hatte ich diese Hemmungen nicht. Kommt vll mit dem Alter... k.a.

    Elch :
    Für Sie ist das vielleicht alles "sonnenklar", aber für mich nicht. Ich habe das Pech, jetzt erstmalig selbst einen Hartz4-Antrag stellen zu müssen. Ich will dabei keine Formfehler begehen, die nachher meinen Leistungsbezug (so ich überhaupt was bekomme) schmälern.
    Ich mußte all meine Kraft zusammennehmen um überhaupt hinzugehen. Dann wurde ich gleich weggeschickt mit der Antwort das wäre jetzt zu spät, es gibt schon so und so viele Wartende wegen eines Erstantrages, ich solle Montag wiederkommen. Ich war um 10 Uhr da - angeblich ist bis 12 Uhr geöffnet.
    Mir standen die Tränen in den Augen. Da überwindet man sich - nur um dann wieder weggeschickt zu werden.


    So einfach und klar ist das alles für mich halt noch nicht. Und soll es eigentlich auch nicht werden (sprich: Das soll nicht zur Routine werden).

    Also ich hab hier auch nicht an ein "Feindbild" gedacht sondern eher daran, dass das Jobcenter sich durch die "Wahl" eines Antragsstellers Geld sparen kann. In so nem Fall würden die das natürlich nie laut sagen - aber man kann ja einfach mal immer von einem bestimmten Antragssteller reden in der Hoffnung man fällt drauf rein.


    Man liest so viel von Ämtern die alles dafür tun, möglichst wenig auszahlen zu müssen... da wollte ich mich mal im Vorhinein absichern ob der Mann (bzw. derjenige, der "voll verdient") unbedingt Antragssteller sein muß.

    Der Unterhalt wird bezahlt ans Jugendamt (welches es als Unterhaltsvorschuss an die Kindsmutter ausbezahlt).


    Hm, ok, also ist die Wahl des Antragsstellers quasi egal. Mich hatte das nur verwundert warum es der Mann machen "soll". Ich meine die Frau ist auch nicht blöd oder so *gg*. Die wirds schon schaffen so nen Papier auszufüllen.

    Hi ihr,


    Situation:
    Mann arbeitet Vollzeit, 1050 Euro netto. Unterhaltszahlung von 180 Euro an Kind aus erster Ehe.
    Frau hat Ausbildung beim Staat beendet - keine Übernahme - da Beamtenverhältnis: kein ALG 1-Anspruch.
    Frau hat Minijob mit ca 200 Euro/Monat gefunden.


    Frage:
    Wer sollte jetzt den Antrag stellen? Die Frau weil sie fast nix verdient (das Gehalt vom Mann wird natürlich angerechnet, das ist klar) oder der Mann (der ja eigentlich selbst keine staatl. Leistung bräuchte)?


    Werden die 180 Euro Unterhalt (die auch bezahlt werden) angerechnet bei der Ermittlung des "Verfügbaren" - sprich: abgezogen? Oder läuft das unter "A-Karte"?


    Hintergrund:
    Ich hab jetzt (bei ner unverbindlichen Erstberatung - die letzte Zahlung die die Frau bekommen hat war für September - da gibts also eh noch nichts vom Amt) immer gehört der Mann müssen einen Antrag stellen... aber derjenige dem das Geld fehlt ist doch die Frau? Nun hab ich Angst die wollen sich (durch Wahl des Antragsstellers) iwi um die Zahlung drücken...

    Also das heißt, wenn die jetzt zu der Erkenntnis kommen dass nichts weiter zu zahlen ist/nichts weiter gezahlt werden kann (außer die momentan 180 Euro die bezahlt werden) - dann laufen da keine Rückstände auf? Nur darum gehts mir momentan - dass nicht plötzlich irgendwelche Rückstände vom Himmel fallen.
    (Bei der Unterhaltsvorschusskasse gabs auch Rückstände welche aber glücklicherweise abgetragen werden konnten. Dabei soll es bleiben.)

    Also Einkommen ist 1050 netto, 7 KM zur Arbeit. Kein Vermögen vorhanden (keine Sparbücher, keine Immobilien, kein Festgeld usw).


    Ich muß mal die Papiere durcharbeiten - evtl. wurde der Unterhalt reduziert? Also nicht per Abänderungsklage (die habe ich nie geführt) sondern per "Beschluss" o.ä.


    Momentan hab ich Sorge, dass da "heimlich" beim Jobcenter was aufläuft. Beim Jugendamt selbst waren auch Rückstände, aber die konnten abgetragen werden. Und na ja, dabei soll es bleiben...

    Also seitens des Jugendamtes heißt es, es bestünden keine Rückstände. Habe auch eine Kontenaufstellung vorliegen. Da steht halt drin wieviel "reingeht und rausgeht". Und das ist auf 0. Das Jugendamt zahlt wohl 180 Euro (als Unterhaltsvorschuss) und diese 180 Euro werden monatlich an das Jugendamt vom Vater gezahlt.


    Das Jobcenter sagt nun der Bedarf eines Kindes wäre ja höher (272 Euro) und die Differenz zahlt das Jobcenter. Also sagen die. Und deshalb prüfen sie, ob der Vater ans Jobcenter auch nochwas zahlen muß/darf/kann/soll. Und daraus werde ich eben auch nicht schlau - was das Jobcenter damit zu tun hat.


    Kann es sein dass der Unterhaltsvorschuss nur 180 Euro maximal ist? Auch wenn der Bedarf bei 272 Euro liegt? (So ne Art Obergrenze für Unterhaltsvorschuss).
    Könnte es sein, dass beim Jobcenter jetzt Schulden auflaufen und der Vater weiß das gar nicht? Bzw. wird jetzt erst darauf aufmerksam (weil halt der Überprüfungsschrieb gekommen ist). Ist sowas überhaupt möglich?


    Oder fordert das Jobcenter jetzt keinen Unterhalt mehr ein sondern Sozialleistungen?

    Hi,


    ein Mann hat ein Kind aus 1. Ehe (8 Jahre). Die Mutter erhält Hartz 4.
    Die Mutter erhält Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180 Euro. Diese 180 Euro zahlt der Mann von seinem Einkommen (1050 netto) an das Jugendamt monatlich zurück. Es existieren keine Rückstände.


    Nun fordert das Jobcenter eine Auskunft zu den Vermögensverhältnissen des Mannes. Begründung seitens des Jobcenters: Die 180 wären ja zu wenig, die Mutter bekäme für das Kind knapp 80 Euro vom Jobcenter zusätzlich (wird sich auf die 272 Euro Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle beziehen - vermute ich mal) - und dieses Geld kann das Jobcenter zurückfordern.


    Nun die Frage: Welche Freigrenzen gelten nun für den Mann beim JOBCENTER? (Beim Jugendamt gilt wohl 950 Euro Selbstbehalt - momentan hat er 870 Euro über). Gelten da die gleichen Regeln? Oder haben die wieder andere "Freigrenzen"?


    Und noch eine Frage:
    Der Mann heiratet wieder. Welchen Selbstbehalt hat er jetzt? Die 2. Frau verdient 200 Euro.
    Ich weiß dass der Selbstbehalt gekürzt werden kann auf 770 Euro wenn die 2. Frau was verdient - weil sie ja zum Haushalt beitragen kann und so. Nur was ist bei so einem Verdienst?


    Noch zur Klarstellung:
    Es geht nicht darum, das Kind um sein Geld zu "prellen", aber es geht darum rauszukriegen wozu man gesetzlich verpflichtet ist und wozu nicht.


    Es gibt einen Unterhaltstitel über 100 % des jeweils gültigen Unterhaltes (beim Jugendamt ausgefüllt und unterschrieben).