Beiträge von marc45


    Woher kommen diese 750 Euro eigentlich? Ich habe gelesen, dass der Freibetrag bei 3100 Euro liegt.


    Ganz unten im Merkblatt 8.2 Freibetrag für notwendige Anschaffungen. pro Person 750€


    Ich dachte aber dass das Vermögen einer BG zusammengerechnet wird, so steht es auch unter 1.2 so:
    Bei einer BG werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren pers. Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen. Das heißt: Einkommen und Vermögen einer Person ist in der Berechnung auch für weitere Personen der BG einzusetzen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt.


    Ich habe auch mal gehört -keine Ahnung mehr wann- dass Studenten die Bafög beziehen kein Anspruch auf ALG2 haben. Vielleicht liegt es daran bin mir aber nicht sicher., du hast auch geschrieben: "dass sie sowieso nichts zahlen müssen"


    Schreib doch mal bitte genau was im Ablehnungsbescheid steht.

    Wenn die Geschäftsführung festlegt, dass alle Vermittler alle Altersgruppen zu betreuen haben, dann wird man wohl keine Ausnahme machen und nur für dein Kind einen U25 Vermittler einstellen... Das eine hat doch jetzt überhaupt nichts mit dem anderen zu tun.


    Turtle


    Ok, sagen wir mal meine Tochter wird der Einladung folgen, ihre Unterlagen dabei haben (Bewerbungen für 2013), mit der SB sprechen über ihre berufl. Werdegang usw, und dann; Sie dürfen gehen.


    Jetzt soll mir doch bitte jemand realistisch den SINN dieser Einladung/dieses Gespräch sagen.


    Das eine mit dem anderen ergibt sich hiraus: viele arbeitslose/arbeitsuchende, "nein wir haben viel zeit, wir beschäftigen uns (auch) mit den anderen die keine arbeit suchen oder im moment nicht arbeiten können".

    das finde ich nun aber sehr merkwürdig!!!


    finde ich auch


    Wenn die SB nur für Kinder/Schüler oder unter 25jährige zuständig ist kann ich das etwas verstehen aber wenn sie doch volles program hat, also jede Altersgruppe, dann ist das doch chikane, "komm zu meine Füße"


    Es gibt viele arbeitslose/arbeitsuchende z.B. ich, statt die zu rufen und Arbeitt zuvermitteln beschäftigen die sich mit Kinder/Schüler:confused:

    Bist du dir wirklich sicher, dass deine Tochter das nicht weiß. Dann ist sie mit 17 Jahren sehr naiv. Meine Tochter hätte wissen wollen, wovon wir leben.



    Na klar bin ich mir sicher, mit naiv hat das nichts zu tun. Ich geh alleine hin und beanztage es für meine Bedarfsgemeinschaft, wie soll sie was mitkriegen wenn ich es nicht will.
    Meine Tochter soll es nicht wissen wovon wir vorübergehend leben. Ist auch schwer für mich zu erklären..

    Hallo,
    beziehe seit einem Monat ALG2 für mich und meine Bedarfsgemeinschaft. Meine 17 jährige Tochter geht in die 12. Kl. der Gymn.Oberstufe. Sie weiß nicht dass wir Hartz4 beziehen und ich möchte auch nicht das sie es weiß. Jetzt kommt eine Einladung für sie vom Jobcenter zur pers.Meldung. In dem Heftchen SGBll (72 seiten) steht unter 13.2 Pflicht zur persönlichen Meldung: "Solange Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beanspruchen, sind Sie auch verpflichtet sich persönlich zu melden."
    Nun meine Tochter ist minderjährig, Schülerin und NICHT arbeitssuchend. Muß sie sich trotzdem pers. melden, obwohl Schulbescheinigung usw vorliegt. Diese ganzen paragraphe und absätze gelten doch eigentlich für erwerbsfähige-arbeitssuchende, oder nicht?
    Vielen Dank im voraus.


    Marc