Eine junge Familie + Meisterlehrgang

  • Hallo Leute!


    Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben - ich sehe überhaupt nicht mehr durch.


    Also: Eine junge Familie - die Mutter und Kind (2 jahre jung) "sitzen" Zuhause, der Vater macht einen Meisterlehrgang.


    Das Kind bekommt Kindergeld, der Vater - Meisterbafög. Wenn man alle Einnahmen zusammenrechnet und die Miete abzieht, bleibt ein Restbetrag, der unterhalb von Existenzminimum liegt.


    Man hat versucht Wohngeld zu beantragen - der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "dies ist ein Fall für Hartz 4, da die Einnahmen unterhalb von Existenzminimum liegen".


    Daraufhin wurde der Antrag auf Hartz 4 gestellt, d.h alle Girokonten etc. wurden überprüft. Auf dem Konto von Eltern liegen etwa 1000 Euro und für das Kind wurde vor etwa einem Jahr ein Sparkonto eröffnet - mittlerweile liegen dort fast 4000 Euro drauf.


    Hartz 4 wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sie sowieso nichts zahlen müssen, außerdem überschreitet der Betrag auf dem Sparkonto von Kind den maximal zulässigen Wert.


    An wen muss man sich denn in so einem Falle wenden? Und für die Hartz4-Empfänger gibt es doch Freibeträge - und die 5000 Euro für eine Familie aus 3 Personen ist doch sowieso ein Klacks!


    Was würdet ihr empfehlen?


    Danke!

  • Das Kind hat sogar 3850 Euro (3100 Euro + 750 Euro). Mit dem übersteigendem Vermögen ist jedoch nur das Kind ausgeschlossen, so dass sich die Ablehnung für den Rest der Familie nicht erklären lässt.


    Gibt es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Wenn ja: bitte anonymisiert einstellen. Wenn nein: anfordern.


    Turtle

  • Das Kind wurde tatsächlich ausgeschlossen - mi der Begründung: Zu hohes Einkommen und daher nicht hilfebedürftig.


    Für das Kind wurde nach der Geburt ein Sparkonto angelegt und es sind 3500 Euro drauf. Also weniger als (3100 + 750) Euro.


    Woher kommen diese 750 Euro eigentlich? Ich habe gelesen, dass der Freibetrag bei 3100 Euro liegt.


    Wenn der Freibetrag für ein kleines Kind bei 3100 + 750 Euro liegt, dann ist die Begründung (das Kind hat zu hohes Einkommen) von der Behörde falsch - sehe ich das richtig? Oder wieso rechnen sie falsch - wissen sie nicht dass der Freibetrag bei 3.850 Euro liegt? Komisch.


    Und selbst wenn der Freibetrag überschritten wurde, dann geht es hier um ein paar Hundert Euro, die nach einem Monat mit Sicherheit aufgebraucht sind - sollte man dann einen neuen Antrag stellen oder jetzt einen Widerspruch einlegen und sie höfflich bitten alle Freibeträge zu berücksichtigen?


    Danke!


  • Woher kommen diese 750 Euro eigentlich? Ich habe gelesen, dass der Freibetrag bei 3100 Euro liegt.


    Ganz unten im Merkblatt 8.2 Freibetrag für notwendige Anschaffungen. pro Person 750€


    Ich dachte aber dass das Vermögen einer BG zusammengerechnet wird, so steht es auch unter 1.2 so:
    Bei einer BG werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren pers. Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen. Das heißt: Einkommen und Vermögen einer Person ist in der Berechnung auch für weitere Personen der BG einzusetzen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt.


    Ich habe auch mal gehört -keine Ahnung mehr wann- dass Studenten die Bafög beziehen kein Anspruch auf ALG2 haben. Vielleicht liegt es daran bin mir aber nicht sicher., du hast auch geschrieben: "dass sie sowieso nichts zahlen müssen"


    Schreib doch mal bitte genau was im Ablehnungsbescheid steht.

  • Einkommen und Vermögen von Eltern/Eheleuten/Partnern werden zusammengenommen. Aber Kinder müssen ihr Vermögen und ihr Einkommen nicht für Geschwister und Eltern einsetzen.


    Zu allem Weiteren kann ich mich nicht äußern, dazu müsste ich den Bescheid incl. evlt. Berechnungsbögen sehen. Denn Rätselraten ins Blaue hinein bringt nichts.


    Turtle