Beiträge von ceopard

    Frage:


    Ist eine 24 jährige, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und eine weitere beginnt, für Hartz4 berechtigt?


    Es geht um die Bedarfsgemeinschaft eines Freundes, der mit seiner Freundin in einem Haushalt lebt. Er bekam vom Sozialamt Hartz4 zugesprochen, seine Freundin jedoch nicht. Grund des Sozialamts: Unabhängig davon, die wievielte Ausbildung es ist, sind Auszubildende nicht für Hartz 4 berechtigt. Punkt.


    Ist diese Aussage rechtlich korrekt?

    Anmerkung:


    Sie ist 24, habe mich vertan.


    Es ist ihre zweite Ausbildung, ihre erste hat sie anfang diesen Jahres abgeschlossen.


    Ich glaube sie bekommt Kindergeld, sicher bin ich mir nicht. wrde nachfragen.

    Ergänzung:


    Er hat sich und seine Freundin als Bedarfsgemeinschaft gemeldet. Auf dem berechnungsbogen wurde sie zwar in einer Spalte genannt, die Kosten für Lebensunterhalt oder Unterkunft wurden jedoch nicht für sie eingetragen (0€). Sie haben die Miete in Höhe von 500€ halbiert und ausschließlich ihm zugewiesen. Deshalb fällt am Ende der Leistungsbetrag auch so gering aus.

    Hallo zusammen,


    um meinem guten Freund zu helfen frage ich hier für ihn, ob er zu geringe Leistungen zugesprochen bekam. Er selbst glaubt, dass das Sozialamt "keine Fehler" macht.


    Zusammenfassung:


    Er (25, arbeitslos) lebt mit seiner Freundin (24, Konditorin Abzubine (zweite Ausbildung), 280€ Ausbildungsgehalt brutto) zusammen.


    Ihre Warmmiete: ca. 500 alles in allem, inkl. Heizkosten.


    Er bekam durch seine letzte Arbeit vom Arbeitsamt ein Alg1 in Höhe von 518€ zugesprochen.


    Da dies nicht zum leben reicht, meldete er sich auch beim Sozialamt, um dort den Rest zu erhalten.


    Nach sehr langem hin und her zwecks fehlender Dokumente vom Arbeitgeber etc. lag das Schreiben des Sozialamts in seinem Briefkasten. 101€


    In Summe also rund 620€ für ihn und seine Lebensgefährtin (die 280 Brutto verdient).


    Ist dieser Betrag realistisch?


    Gruß

    So, gestern lag seine Kündigung im Briefkasten. Er hat im Dezember 2011 bei einem Personalunternehmen angefangen, die Arbeit wurde ihm von einem Personalvermittler vermittelt, denn er brauchte schnell Arbeit, um die Miete zu bezahlen. Hat dort im Lager mit irgendwelchen Ex-Sträflingen gearbeitet und ca. 930 Netto verdient. Ihm wurde jetzt also innerhalb der Probezeit gekündigt und nach 2 Wochen ist schluss. Morgen will er sofort zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitlos.


    Er ist 24 und wohnt mit seiner Freundin zusammen. Die Wohnung kostet sie 500 warm. Seine Freundin ist im dritten Lehrjahr ihrer Ausbildung, verdient im Moment aber auch nicht mehr als 400 brutto.


    Davor war er 6 Monate ohne job, ging aber nicht zum Arbeitsamt und lebte von erspartem oder privaten hilfen.


    Vor diesen 6 joblosen Monaten wiederum hat er 2 Jahre durchgehend bei einem Unternehmen gearbeitet und sozialabgaben bezahlt. Netto hat er da auch nicht mehr verdient.


    Also nochmal zusammengefasst:
    - wohnung 500€ warm
    - wohnt mit freundin zusammen, keine eltern in der nähe
    - keine kinder
    - freundin im dritten ausbildungsjahr, ca. 400€ brutto
    - gestern gekündigt worden
    - ca. 2 Monate gearbeitet
    - davor 6 monate ohne arbeit
    - davor 2 Jahr durchgehend gearbeitet

    Folgendes:


    Kollege von mir ist 24, hat noch keine abgeschlossene Ausbildung und arbeitet momentan noch. Ihm wird vermutlich bald gekündigt, hat allerdings einen Ausbildungsvertrag für August bei einem anderen Unternehmen. Wenn ihm jetzt gekündigt wird und er HARTZ 4 anmeldet, bekommt er das dann noch bis zum Beginn seiner Ausbildung? Wird ihm das Arbeitsamt bis zum Beginn seiner Ausbildung eine Arbeitsstelle aufdrücken oder geben sie sich mit dem Ausbildungsvertrag zufrieden?

    Zu meiner Vorgeschichte: Habe vor kurzem ein Duales Studium der Informatik in Kooperation mit einem der größten IT Unternehmen erfolgreich beendet und habe das Unternehmen aus eigenem Wunsch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses verlassen, um in einer anderen Stadt einen neuen Lebensweg zu beginnen. Nun habe ich die ersten Bewerbungen geschrieben, unter anderem an die Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamts. Von einem der Vermittlungsvorschläge wurde ich sofort eingeladen.


    Jetzt frage ich mich was passiert, wenn ich nach der Einladung eine sofortige Zusage erhalte. Muss ich diesen Job dann sofort annehmen oder kann ich noch auf die Antworten anderer Bewerbungen warten, die mir sympathischer erscheinen?