Anspruch auf Hartz4 in zweiter Ausbildung?

  • Frage:


    Ist eine 24 jährige, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und eine weitere beginnt, für Hartz4 berechtigt?


    Es geht um die Bedarfsgemeinschaft eines Freundes, der mit seiner Freundin in einem Haushalt lebt. Er bekam vom Sozialamt Hartz4 zugesprochen, seine Freundin jedoch nicht. Grund des Sozialamts: Unabhängig davon, die wievielte Ausbildung es ist, sind Auszubildende nicht für Hartz 4 berechtigt. Punkt.


    Ist diese Aussage rechtlich korrekt?


  • Gem. § 7 Absatz 5 SGB II

    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    muss nur die Ausbildung an sich förderungsfähig sein; wenn Sie dies ist, dann ist die Aussage erstmal grundsätzlich nicht verkehrt.



    Im nachfolgenden Absatz sind zwar noch Ausnahmen benannt,

    Zitat


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1.die aufgrund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben,
    2.deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 62 Absatz 1 oder § 124 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder
    3.die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.


    aber da kann ich keine bei dir zuordnen.
    dms

  • .... Für eine Ausbildung gibt es BAB. Allerdings weiß ich nicht, ob es die auch bei einer zweiten Ausbildung gibt.



    Ein Sechser im Lotto ist da fast wahrscheinlicher.:cool:


    Hier aber würde ich ein klares NEIN sagen (aufgrund der vorliegenden Informationen)

    Zitat

    Ist eine 24 jährige, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat


    dms

  • Zitat

    (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.

    Das Kind nennt sich dann meist Umschulung, und ist grade bei mir ein Thema da ich ja über reichlich Zahntechnische Grundkenntnisse verfüge, beim AA hieß es vor Jahren noch das man mindestens 5 Jahre als Arbeitsuchender nicht vermittelt werden konnte, wenn man dagegen dann sieht das jeder der Arbeitslos wird dies sofort dem AA mitteilen muss um so schnell wieder wie möglich in Arbeit zu kommen, muss man sich fragen ob die in Nürnberg noch ganz frisch in der Birne sind, wo ist wohl die Motivation am ehesten gegeben wenn es um vernünftige Lösungen geht lässt die BA vermutlich hinterm Mond denken von irgendwelchen kleinen grünen Männchen! :D


    Ein Sechser im Lotto ist da fast wahrscheinlicher. - das sehe ich auch so !