Beiträge von Hilde01

    Im April/Mai habe ich aufstockend zum ALG I HartzIV beziehen müssen. (BG mit Partner ohne Einkommen)


    Im Leistungsbescheid war mein ALG I in der Spalte des anrechenbaren Einkommens meines Partners aufgeführt gewesen. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass das ja egal sei....


    Zum 01.06. habe ich dann eine Stelle angetreten. Woraufhin ich einen Aufhebungsbescheid erhielt. Da der Regelsatz inkl. KDU für uns bei 1149€ liegt, dachte ich, dass ich mit 1191€ netto halt rund 40€ über dem Satz liege.


    Nun bin ich erneut arbeitslos und wieder aufstockend auf ALG II angewiesen.


    Als ich heute zur Antragstellung beim JC vorstellig wurde, teilte man mir mit, dass doch eigtl. die ganze Zeit Anspruch auf ca. 230€ (+- 20€) bestanden hätte.


    Am 14.10. habe ich den Termin zur Antragabgabe. Die Dame vom JC (die von heute) will mit meiner ehemaligen und auch wieder zukünftigen SB Rücksprache halten, ob und wer nun für diesen Fehler verantwortlich ist.


    Meine Frage nun, soll ich/lohnt es sich, dass ich im Vorfeld bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme? Ist ein Widerspruch überhaupt noch möglich?

    Hier in Flensburg zum Beispiel gibts "Die Treppe". Dort kann man sich anmelden, sodass diese Anschrift als Postanschrift angeben kann. Habe dies auch eine Zeitlang in Anspruch nehmen müssen, daher weiß ich das halt.


    So etwas müßte es bestimmt auch in Deiner Stadt geben. Frag einfach Deinen SB, mir wurde auch vom JC dazu geraten...

    Wer hat denn Schuld, dass du UNGELERNT bist? Hättste in der Schule mal aufgepasst... (dann wüsstest du auch, dass man Adjektive klein schreibt...). Wer will denn bitte heutzutage UNGELERNTE haben? Es bedarf keiner 10 Leute mehr, die den Hof kehren. Dafür gibts Kehrmaschinen und ein Arbeitnehmer reicht da völlig aus.


    Wenn also ZAFs einen Ungelernten noch nehmen, dann ist das schon ein Glücksfall.


    Das ZAF moderne Sklaverei betreiben, müsste hier eigtl jedem klar sein. Und das dies durch das HIV Gesetz noch gefördert wird, auch.


    Und zum Thema, wieso es Personen gibt, die keinen Beruf erlernt haben...ICH gehöre auch dazu! Allerdings gibt es sogar Gründe hierfür.
    Nach dem Fachabi direkt schwanger gewesen, wenn auch ungeplant, dann während der Ausbildung Verkehrsunfall...wodurch meine gesamte berufliche Planung den Bach runter ging. Weil ich in dieser Sparte nicht mehr arbeiten durfte. Hab dann (zu früh, ist mir aber erst sehr viel später klar geworden, geheiratet, noch ein Kind bekommen. Während dessen aber immer gearbeitet, neben Haushalt und Kindern. Wenn auch nur geringfügig, aber immerhin Arbeit...
    Nach der Trennung war ich ca. 1 Jahr auf HartzIV angewiesen, arbeite aber seit über einem Jahr in Vollzeit...und das als UNGELERNTE (weil das Wort hier gern gaaanz groß geschrieben wird). Nach nur 3 Bewerbungen in einer Stadt mit einer recht hohen Arbeitslosenquote.


    Es geht also.

    Demnächst steht meine Steuererklärung an...dass ich, wenn ich Geld zurückerstattet bekomme, das beim JC angeben muss, weiss ich.


    ABER, habe ich durch den Bezug von HartzIV als Aufstocker eher Vor- oder nachteile bei der Steuererklärung? Muss ich das Geld was vom Jobcenter kommt, beim Finanzamt angeben, habe ich dadurch andere Freibeträge dort?


    Als kleine Zusatzinfo : ich stocke nur mit HartzIV auf, weil mein Freund arbeitslos war, und wir als BG eben Kohle vom JC bekommen haben.

    nein, ich habe nichts geerbt, denn ich bin nicht die leibliche enkeltochter von ihnen, sondern nur angeheiratet (heißt das so?)
    und wie ist das wenn man noch kein eigenes konto hat? bekommt man das dann in bar oder als scheck oder erst, wenn man ein konto hat?


    Eingeheiratet passt vllt besser. ;)


    Solange wie Du kein eigenes Konto hat, bekommst Du einen Scheck. War zumindest bei mir so. Diesen kannst Du dann bei der Postbank einlösen kannst. Aber Achtung, hier werden von der Post Gebühren von Deinen Leistngen abgezogen. Besser, Du richtest Dir ein Konto ein.


    Da Dein Sohn aber schon 4 ist, bist Du in Augen des JC arbeitsfähig, und musst Dich ach entsprechend um Arbeit bemühen.

    An den TE : Wurde Dir die Kaution denn als zinsloses Darlehen gewährt, für das Dir raten von Deinen Leistungen einbehalten wurden? Weil dann sollte das Darlehen mittlerweile getilgt sein.


    Ist bei meinem Partner und mir auch so, von den ursprünglich etwas über 800€ sind nach ca. nem Jahr nur noch reund die Hälfte übrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC da später noch die Hände für aufhält.

    Ich hab mal wiedereine Frage an euch....


    Ich bekomme zusätzlich Geld vom JC um das Umgangsrecht mit meinem Sohn wahrzunehmen. Dieses Geld wird mir anteilig jeden Monat überwiesen, allerdings immer gsondert und nicht zusammen mit dem "normalen" Geld vom Amt. Diesen Monat hat meine SB es nun versäumt, dieses Geld anzuweisen.


    Hierdurch sind mir nun Kosten für Rücklastschrift und evtl. eine Sperre meines Telefonanschlusses entstanden.


    Kann ich diese Kosten meiner SB vorlegen um eine Erstattung einzufordern? Im letzten Monat habe ich nämlich Geld für Fahrkarten vorgestreckt, um einen günstigeren Preis bei der Bahnkarte zu nutzen...

    Ach ja, das hier habe ich gerade mal ergoogelt.... :


    !Einkommensgrenzen für die Härtefallregelung bei Zahnersatz
    Für Patienten, die als Geringverdiener gelten und den Eigenanteil für den notwendigen und dringend benötigten Zahnersatz nicht aufbringen können, gilt die Härtefallregelung. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält von der Krankenkasse den doppelten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil vollständig wegfällt. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1008 Euro monatlich fallen unter die Härtefallregelung. Bei Ehepaaren gilt die Verdienstgrenze von 1.386 Euro, die ebenfalls für Alleinerziehende mit einem Kind gilt. Mit jedem weiteren Familienmitglied welches im Haushalt lebt und zu versorgen ist, addiert sich ein Betrag von 252 Euro hinzu. Patienten, die Zahnersatz benötigen und glauben, sich diesen nicht leisten zu können, sollten von daher dringend überprüfen ob sie nicht unter die Härtefallregelung fallen."


    Ich verdien über dem Satz...nämlich 1215€ Brutto, da wir unverhairateter Weise zusammenleben, zählt vllt der Betrag für Ehepaare nicht. Aber schon ätzend, dass das beim Amt zählt, um ergänzend HartzIV zu bekommen.. :-(



    Erst mal Danke für Eure schnellen Antworten.


    Und Horst, nein, ich war noch nicht beim Zahnarzt. Ich in vor 2 Jahren hier in diese Stadt gezogen, und war hier noch nicht beim Zahndoc. Eben weil ich Anfst vor den Kosen habe, und mir meine Beißer ziemlich peinlich sind....



    "Härtefallregelung: Bei bestimmten Personen, wie zum Beispiel Studenten, die Leistungen nach dem BaFög bekommen, und bei niedrigen Einkommen hilft die BKK vor Ort: Wir übernehmen die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses für die Regelversorgung beim Zahnersatz. "


    Das hab ich direkt von der Seite meiner KK kopiert....nur, der Rechner dafür benötigt nen HuKP....den ich noch nicht habe...

    Ich hab mal eine Frage...ich gehe zwar Vollzeit arbeiten, verdiene netto ca.900€. Ich lebe mit meinem Feund in einer BG, der eine vom Jobcenter gefäörderte Maßnahme zur Ausbildung macht, und bekommen deswegen noch ca. 500€ (inkl. Miete) vom Jobcenter.


    Jetzt werd ich demnächst "neue" Zähne bekommen, kann mir aber den Eigenanteil hierzu nicht leisten (noch einige Schulden aus meiner Ehe). Ich habe aber mal gehört, oder sogar hier gelesen, bin mir nich ganz sicher, dass man, wenn man HartzIV bekommt oder gering verdient, dass dann die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt?? Zumal mein Zahnproblem teilweise dadurch verursacht ist, dass als Nebenwirkung von Medikamenten die Zähne brüchig werden, und auch abbrechen.


    Kann mir hier jemand genauere Auskunft geben? Wegen der Kosten hab ich den Gang zum ZA seit einiger Zeit immer weiter hiausgezögert...auch weil ich mich für den schlechten Zustand meiner Zähne doch schäme...

    Da scheint ja einiges falsch rübergekommen zu sein....ich will bestimmt niemanden abzocken, wie mir das hier unterstellt wird.


    Zum einen ist mein Partner nicht mein "Ehe"mann....sind also eine BG.
    Die Arbeit...weil Job ja anscheinend etwas anderes ist, habe ich angenommen. Aerbeitsvertrag ist unterschrieben, mit 12145€ Brutto....macht iwas um 900€ Netto.


    Klar könnten wir jetzt Wohngeld beantragen, würden damit vllt komplett rausfallen aus H4.
    Aber dann wäre halt der Lehrgang meines Freundes gefährdet, und er müßte sich selber krankenversichern. Ausserdem sehe ich nicht ein, sein "faules" Leben zu finanzieren....er soll nach Beendigung des LG auch arbeiten. Dieser ist ihm wichtig, da er dadurch eine gute Quali für einen späteren Arbeitsplatz hätte.Nur würden wir dann, dadurch das die KKV-Beiträge nicht gerade niedrig sind, wesentlich weniger haben als jetzt. Und wer mir jetzt kommt mit "dann heiratet doch...wegen der KKV"...der kriegt direkt nen Tritt, weil DAS für mich nicht zur Debatte steht.

    Ich habs endlich geschafft, und werde heute meinen ersten Arbeitstag haben. :)


    Nun hab ich aber folgendes Problem:


    Uns (meinem partner und mir) stehen für diesen Monat noch Leistungen zu, da ich in meinem 400€-Job weniger verdient habe, als mir jeden Monat per se angerechnet werden. Kann ich die noch einfordern?
    Die Zusage zu dem Job bekam ich auch erst Freitag Mittag, werde gleich noch unserer SB Bescheid sagen.


    Auch benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis, wer übernimmt hierfür die Kosten? Das Amt, mein neuer AG, oder muss ich das selber bezahlen?
    Wenn's auch nur 13€ sind...hab die aber diesen Monat definitiv nicht übrig.


    Und dann würde mich interessieren, wieviel ich verdienen "darf", das wir nicht ganz aus H4 rausfallen? Mein Partner macht nämlich noch bis 12/12 nen vom Amt bezahlten Lehtgang, dessen Kosten dann eventuell nicht mehr übernommen werden würden.....

    Aber ist es nicht so, das das Amt für die Zeit des KH-Aufenthalts die Leistung kürzen kann/soll/muss?


    Denn wär man ja schön blöd, wenn man sowas angibt....

    Würde das Jobcenter die Miete ausschließlich direkt an den Vermieter überweisen, würde diese Sicherheit auch wieder viele Hartzer in Wohnungen bringen.


    Gruß Gawain


    Gawain, jedes JC kann Dir eine Bescheinigung ausstellen, das die Miete von denen direkt an den Vermieter überwiesen wird. So haben wir (nach immerhin 1jähriger Suche) dann auch endlich eine Wohnung bekommen.

    das stinkt natürlich nach verschleiern von vermögen und klappt nicht. da das haus derzeit nicht verwertet werden kann, brauchst du auch nichts zu befürchten, zumal es ja wahrscheinlich auch keine mieteinaehmen gibt. die haben sich nur für den fall schlau gemacht, falls deine mutter stirbt. dann wirst du deinen anteil, an wen auch immer, verwerten müssen und davon deinen lebensunterhalt bestreiten.


    Ich hab ja von Anfang an dem Amt mitgeteilt, das das Haus übertragen werden sollte, ich dieses aber nicht gemacht habe.
    Als einzige unterlage zu meinem Erbanteil hatte ich einen vorformulierten Vertrag vom Notar, den ich hätte unterschreiben müssen....aber gar nicht erst gemacht habe. Und nur, weil unserer SB der Wert zu gering vorkam (weil nur ein geschätzter Wert war), haben die vom Amt jetzt dieses Gutachten gemacht. Wodurch in meiner Familie halt der Eindruck entstand, meine Mutter müßte nun die Leistungen, die ich bekommen habe, zurückzahlen.

    Ich hab einige Jahre vor dem Bezug von Hartz4 1/6 meines Elternhauses geerbt. Meine Mutter lebt dort und hat lebenslanges Wohnrecht.
    Jetzt ist vor kurzem jemand vom Amt bei ihr gewesen, um den Wert des Hauses/Grundstückes zu schätzen.


    Nun denken alle in der Familie, das meine Mutter das Haus verkaufen muß, um mich auszuzahlen.


    Vom Amt wurde mir aber gesagt, das es nur rein theoretisch um den Wert geht, da meine Mutter dort noch lebt, die gar keinen Zugriff darauf haben.


    Was ist denn nun richtig? Trau mich schon gar nicht mehr, meine Mutter (zu der ich eh ein sehr schlechtes Verhältnis habe) anzurufen. Denn kurz bevor ich H4 beziehen mußte, sollte das gesamte Haus meinem ältesten Sohn übertragen werden...was ich dann ja nicht mehr machen konnte. Wodurch ich die "Böse" bin, da das nicht abgeschlossen werden konnte....