Beiträge von Mahsa

    Hallo, nochmal!!


    Ich habe gerade mit dem offiziellen ALG-Rechner der Agentur für Arbeit ausgerechnet, dass mir monatlich ca. 710 € ALG I zustehen würden (60% meines bisherigen, durchschnittlichen Gehalts)!!


    Darüber hinaus hat meine weitere Recherche ergeben, dass ich wohl zusätzlich einen Antrag auf Wohngeld stellen kann – laut Wohngeldrechner hätte ich einen Anspruch auf etwa 110 € pro Monat!


    Macht in der Summe also eine monatliche Unterstützung von 820 €!! So weit, so gut!!


    Was mich nur stutzig macht: Vom Jobcenter hatte ich zuletzt 860 € ALG II erhalten!!


    (Wie) Kann das sein??



    Noch einmal vielen herzlichen Dank und ganz liebe Grüße,


    Mahsa

    Hallo GG52!!


    Super!! Vielen, vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe!! Jetzt sehe ich endlich ein wenig klarer!! :)


    Hmmm, dann sieht es ja ganz danach aus, als ob ich noch einmal richtig Glück gehabt hätte!! Hätte ich die Stelle nur 3 Tage später angetreten, würde ich wieder beim Jobcenter landen!! :cool:



    Man kann die Anwartschaft auch erfüllen, wenn man die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern und auch mit Unterbrechungen hatte. Wichtig ist: 360 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre.


    Das ist wirklich gut zu wissen!! Irgendwie glaubt zwar jeder um einen herum zu wissen, wie der Hase läuft, aber am Ende hört man dann doch von jedem etwas anderes und es werden völlig falsche Dinge in die Welt gesetzt!!


    Toll, dass es dieses Forum und so nette, hilfsbereite Menschen wie Dich gibt!!



    Noch einmal vielen, vielen herzlichen Dank und ganz liebe Grüße,


    Mahsa

    Hallo nochmal!!


    Kann mir wirklich niemand von euch helfen??



    Ich habe mittlerweile noch einmal ein wenig auf den Internetseiten der Arbeitsagentur recherchiert, muss aber ehrlich gestehen, dass manche der amtlichen Formulierungen für mich etwas schwierig zu verstehen sind... Vielleicht liegt es daran, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist...


    Aus diesem Grund würde ich gerne noch einmal etwas genauer nachhaken und hoffe, dass ihr mir vielleicht doch noch bei meinen Verständnisfragen weiterhelfen könnt!!



    Verstehe ich es richtig, dass ich einen Anspruch auf ALG I habe, wenn ich innerhalb der letzten 2 Jahre für mindestens 12 Monate einen versicherungspflichtigen Job gehabt habe und mich rechtzeitig (d.h. spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) bei der Arbeitsagentur arbeitslos melde??


    Bedeutet das also, es kommt nur darauf an, dass ich 12 Monatsgehälter für einen versicherungspflichtigen Job vorweisen kann?? Aber wie viele Tage (Stunden) ich gearbeitet habe und wie hoch das Gehalt letztendlich war, ist unerheblich?? (Also auch, dass mein Vertrag erst am 3. des Monats begonnen hat?)


    Wäre es dann theoretisch auch egal, wenn ich die 12 Monate nicht an einem Stück gearbeitet hätte oder bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt gewesen wäre?? (Und was ist, wenn man zwischendurch ALG II bezogen hat?)



    Ich danke euch ganz herzlich für eure Hilfe!!



    Viele liebe Grüße,


    Mahsa

    Hallo, ihr Lieben!!


    Nachdem ich leider mehrere Jahre lang arbeitslos und Empfängerin von ALG II gewesen bin, habe ich Ende letzten Jahres endlich eine Vollzeitstelle annehmen können!!


    Ich bekam einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit vom 03.11.2014 – 31.10.2015 mit einem Gehalt von 1700 € brutto / 160 Stunden monatlich.


    Nun sieht es aber leider ganz danach aus, als ob mein Vertrag nicht weiter verlängert werden würde (das Unternehmen will Personal einsparen) und ich ab dem nächsten Monat wieder arbeitslos bin.



    Meine Frage ist nun:


    Sollte mein Vertrag nicht verlängert werden, kann ich dann einen Antrag auf ALG I stellen??
    (Und wenn ja, wie viel Prozent meines bisherigen Gehalts würde ich dann bekommen und für wie viele Monate?)


    Oder muss ich mich wieder beim Jobcenter melden und erneut ALG II beantragen??



    Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass man mindestens 1 Jahr voll gearbeitet haben muss, um einen Anspruch auf ALG I zu erhalten.


    Ich frage mich jedoch, ob es ein Problem darstellt, dass ich das Kalenderjahr nicht ganz voll bekommen habe, da mein Vertrag ja erst am 3. Tag des Monats begonnen hat, oder ob es ausreicht, dass ich 12 Monatsabrechnungen vorweisen kann (wobei ich im ersten Monat 70 € weniger erhalten habe)?!



    Ich würde mich sehr freuen und wäre euch äußerst dankbar, wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen und ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könntet!!



    Vielen, vielen herzlichen Dank und liebe Grüße,


    Mahsa



    PS: Falls ich nicht immer gleich auf eure Beiträge antworten kann, so ist dies kein Zeichen von Unhöflichkeit, sondern liegt daran, dass ich momentan leider nur im Internetcafé online gehen kann...

    Hallo nochmal, in die Runde!


    Das mit der WG hat sich erledigt – mein Kumpel hat eine Wohnung gefunden.


    Und was soll ich Euch sagen: das Jobcenter hat ihm eine 60qm Wohnung genehmigt!!! Für 1 Person!! Und eine neue Küche, Waschmaschine etc. bekommt er auch vom Amt.


    DARÜBER dürft Ihr Euch jetzt aufregen, wenn Ihr wollt...

    lacki


    Und ich habe dann am 19.04. versucht, meine (zugegebenermaßen) missverständliche Ausdrucksweise zu korrigieren, und habe folgendes geschrieben:

    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.


    Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.


    Ich hatte ja offensichtlich auch nicht so ganz unrecht mit meiner Überlegung.


    “Allein stehende Personen in einer Wohngemeinschaft sind wie ein 1-Personen- Haushalt zu betrachten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen rechtfertigt keinen Abschlag von der angemessenen Quadratmeterzahl.“


    Wenn man vom Jobcenter als WG anerkannt wird, hat man also nach wie vor einen Anspruch auf bis zu 45m² Wohnfläche. Ich hatte lediglich den Denkfehler gemacht, dass Küche und Bad natürlich nicht doppelt gerechnet werden, aber darauf hat Horst mich ja bereits aufmerksam gemacht.


    Einige Leute haben mir leider gleich unterstellt, dass ich diese Regelung ausnutzen möchte, um möglichst viel Profit herauszuschlagen. Aber mein Kumpel und ich sind nun mal nur Freunde, d.h. es gibt kein gemeinsames Schlafzimmer, sondern jeder soll sein eigenes Zimmer bekommen. Nur Küche und Bad werden geteilt.


    Und letztlich ist es sowieso nur zu der Überlegung gekommen, zusammenzuziehen, weil es fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, eine passende 1-Zimmer-Single-Wohnung zu finden (Studentenstadt). Größere Wohnungen, die verhältnismäßig auch noch um einiges günstiger sind, gibt es dafür an jeder Ecke.



    Ich habe übrigens dieses Thema auch noch in einem anderen HartzIV-Forum gepostet. Seltsamerweise hat mich dort niemand missverstanden und ich bin auch von niemandem angegriffen worden. Stattdessen hat jemand den Vorschlag gemacht, dass wir uns doch noch einen weiteren Mitbewohner suchen und einfach eine 3erWG eröffnen könnten, um Spekulationen vorzubeugen. Keine schlechte Idee, oder?

    da haben wir wieder deine unverschämte denkensweise. 60 qm für ca 450 € sind also keine lebensqualität. das ist aber das, was sich die vielen normalverdiener in diesem land leisten können. richtig, aber dann sollte man auch ein wenig demut und bescheidenheit an den tag legen, wenn man auf der nehmerseite ist und selbst nichts gegen kann oder will! du hast hier nach 90 qm und 900 € miete gefragt.


    @ lacki


    DU hast mich anscheinend immer noch nicht verstanden! 60m² für 2 Personen halte ich für absolute Lebensqualität, mehr will und brauche ich überhaupt nicht!! Ich habe 2 Jahre auf 13m² gelebt (Bad/ Küche waren auf dem Flur und wurden mit anderen geteilt), seit 7 Jahren lebe ich auf 20m² in einem uralten Haus, das seine besten Zeiten schon lange hinter sich hat. Ich bin sehr genügsam, habe keinen Fernseher, kein Smartphone etc. pp., nur einen alten PC, der noch aus meiner Studienzeit stammt.


    ((Ich übe übrigens seit vielen Jahren ein Ehrenamt aus, ich gebe also sehr wohl und engagiere mich für die Gesellschaft.))


    lass es lieber gleich sein, sonst wird das wahr mit der blutigen nase!


    denk an meine worte, ihr macht eine bauchlandung, so oder so!


    Danke, ich passe auf!!

    @ Gawain


    Vielen, vielen herzlichen Dank für Deinen netten Beitrag!! Ich habe mich sehr darüber gefreut, da Du anscheinend verstanden hast, dass ich ehrliche Absichten verfolge und hier weder den Staat noch die vielen Steuerzahler dahinter ausnutzen möchte.


    Von mir aus kann uns das Jobcenter auch ruhig als Bedarfsgemeinschaft einstufen – solange wir beide zwei getrennte Konten haben dürfen. Aber laut Horst ist das ja anscheinend kein Problem. Mein Kumpel hat nämlich leider bis heute nicht gelernt, mit seinem Geld richtig und verantwortungsvoll zu haushalten, und leider hat er auch an mehreren Stellen Schulden. Da möchte ich einfach außen vor bleiben.


    Ich danke Dir auch sehr herzlich für den Hinweis, dass ich ebenfalls bedenken sollte, was geschieht, wenn das Vorhaben aus irgendeinem Grund nach einiger Zeit scheitern sollte. Natürlich ist es noch einmal etwas anderes, wenn man unter einem Dach zusammen lebt. Vielleicht verkracht man sich und die Freundschaft ist nach 5 sehr schönen Jahren plötzlich vorbei. Oder einer von uns lernt den Partner fürs Leben kennen und möchte ausziehen. Und der andere steht dann mit einer unbezahlbaren Wohnung da. Daran muss natürlich auch gedacht werden, da hast Du vollkommen Recht!!



    @ Horst und lacki


    Ich finde es einfach schade, dass viele Leute (Steuerzahler) den HartzIV-Empfängern jegliche Lebensqualität versagen wollen. Klar, es gibt sicherlich so einige schwarze Schafe unter den Arbeitslosen, diese Paradebeispiele werden im Fernsehen ja nur allzu gern zur Schau gestellt. Aber es gibt auch viele Leute, die unverschuldet plötzlich in diese Notlage gekommen sind und alles versuchen, um schnellstmöglich wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Dürfen die nicht trotz allem Mist auch noch ein wenig “leben“?


    LG,
    Mahsa

    Da ist es dann auch sinnvoll von Mitbewohner zu sprechen und nicht von "bestem Freund" oder wohlmöglich wie hier auchschon gehabt plötzlich rein zufällig von diesem auch noch schwanger werden, denn das kann dann böse Folgen haben weil hier dann offensichtlich ein vorsätzliches Erschleichen von Leistungen dann vorgelegen hat.


    Und trotz bestem Freund sollte man dann auch nicht in der Öffentlichkeit eng Umschlungen, knutschend fotographiert werden und sich bei Facebook wiederfinden in der neuen Jahres-Galerie°


    Das wird alles nicht passieren! ;)

    @ Horst


    Vielen herzlichen Dank für Deine sehr ausführlichen Erklärungen!! Damit hast Du für mich endlich Licht ins Dunkle gebracht!!

    Um diese ganze, nicht gerade von Lebenserfahrung getragene "Idee" zu einem Ende zu bringen:


    @ Gawain
    Das hat wohl weniger mit Lebenserfahrung zu tun, sondern vielmehr damit, wie viel Erfahrung man bereits mit den Ämtern, insbesondere dem Jobcenter hat. Und in meinem (jungen) Alter ist es normal, noch nicht so viel Lebenserfahrung zu haben. Man möge mir das nachsehen...

    Sucht euch eine Wohnung, welche max. 60m² haben darf!
    Wenn Du Dein Vorhaben so schilderst wie hier im Forum, steckt man euch beide sofort in eine BG. Solltest Du dennoch das Glück haben, eine der Realität etwas entrückte SB zu bekommen, gewährt man euch eventuell für die ersten 12 Monate jeweils € 374 Regelleistung, danach noch € 337.


    Danke, das ist doch mal eine Information, mit der ich etwas anfangen kann!!


    Was ändert sich noch, wenn man als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird??
    (Krankenversicherung etc.)


    Viele Grüße,


    Mahsa

    Hallo, noch mal!


    Ich bin über einen anderen Forumseintrag auf folgende Seite gestoßen
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    und habe dort in den für meine Stadt zutreffenden Regelungen folgenden Eintrag gefunden:


    „Bei einem 1-Personenhaushalt ist eine Wohnungsgröße bis zu maximal 45 m²
    anzuerkennen. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind bis zu maximal 15
    m² zugrunde zu legen.


    Wohngemeinschaften sind nicht wie Bedarfsgemeinschaften oder Haushaltsgemeinschaften
    i.S.d. § 9 Abs. 5 zu behandeln. Allein stehende Personen in einer Wohngemeinschaft sind
    wie ein 1-Personen- Haushalt zu betrachten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen
    rechtfertigt keinen Abschlag von der angemessenen Quadratmeterzahl.
    Die tatsächlichen
    Wohnkosten sind aus den vertraglichen Regelungen zu ermitteln. Fehlt eine vertragliche
    Regelung (z.B. ein Untermietvertrag) werden die Wohnkosten grundsätzlich nach Köpfen
    aufgeteilt (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06 R).“


    Bei einem 1-Personenhaushalt darf der qm (Kaltmiete) 7,26 € kosten.



    Viele Grüße,


    Mahsa

    Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne noch mal einen Punkt auffassen, den einige Leute hier angesprochen haben.


    Mein bester Freund und ich sind wie gesagt nur Freunde, kein Paar. Und wir haben auch nicht die Absicht, jemals ein Paar zu werden. Wir leben im Hier und Jetzt und wissen nicht, was die Zukunft bringt. Vielleicht hat er in einem Jahr eine Freundin, mit der er eine Familie gründen will, vielleicht ergeht es mir so mit einem Mann. Who knows. Außerdem haben wir beide vor, so schnell wie möglich aus HartzIV zu kommen, dann sind die einzelnen finanziellen Positionen sowieso völlig verschieden.


    Deswegen ist es doch wohl verständlich, dass wir zwar die Miete und das Haushaltsgeld teilen wollen, nicht aber unsere Konten zusammenlegen möchten. Jeder hat nach wie vor sein Leben, auch wenn wir aktuell viel Zeit miteinander verbringen. Aber jeder hat andere Prioritäten, für was er sein Geld ausgibt, ob und für was er spart etc. Das ist doch normal, oder etwa nicht?!



    Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass man als Bedarfsgemeinschaft einen anderen Satz “zum Lebensunterhalt“ bekommt als ein alleinstehender Single??
    Bin ich automatisch ein Schmarotzer, wenn ich (unter den oben genannten Umständen) gerne weiterhin “den vollen Betrag“ (374€) für meinen Lebensunterhalt haben möchte?


    Viele Grüße,


    Mahsa

    7 antworten am stück!?:confused::o hätteste das nicht in einer machen können, zumal ja immer das gleiche drin steht!


    Sorry! Ich wollte einfach jedem kurz persönlich antworten und hatte gehofft, dass die Antworten (wie in anderen Foren machbar) sofort unter dem jeweiligen Posting landen und nicht alle unten drunter.


    du hast doch von 90 qm und 900 € warmmiete geschrieben. dann wundere dich nicht gefälligst über ein derartiges feedback!:rolleyes:



    Wie gesagt, ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt, das gebe ich zu! (Deutsche Sprache, schwere Sprache *lach*). Ich wollte nur wissen, ob wir auch in einer WG vom Amt getrennt betrachtet werden (deswegen 2x 45m², 2x 450€) oder ob es für ein "2er Team“ automatisch einen anderen Satz gibt. Ich glaube, jetzt hat jeder verstanden, was ich sagen wollte, den 7 Postings sei dank...

    zu den kosten der unterkunft: im bundesdurchschnitt gibt es für 2 personen 450 € warmendmiete. ballungsräume wie München oder Frankfurt/M zahlen da schon mal 150 -200 € mehr.
    also doch bescheiden sein und demütig bleiben. ihr könnt übrigens alles machen und mieten, nur bezahlen tut man das euch nicht:


    Also in unserer Stadt bezahlt das Jobcenter für einen Single (!) schon bis 450€ warm, da hier die Mietpreise sehr, sehr hoch sind.

    Das ist ja ne echt Coole Rechnung. Richtig wäre aber für zwei Personen 60 m². Miete garantiert keine 900 €.!?


    60m² wären ja auch mehr als ausreichend!! (Ich begnüge mich seit meiner Studentenzeit mit 20m²!! Zeitweise hatte ich sogar nur 13m² in einer 4er WG!) Aber wie hoch darf die Miete sein?? Ich wohne leider in einer sehr, sehr teuren Studentenstadt...

    Ihr könnt euch auch ein Häuschen suchen mit Swimmingpool, bezahlt alles das Jobcenter. Sag mal, gehts euch noch gut? Wir gehen jeden Tag malochen und können uns gerade mal eine 75 qm Wohnung leisten und du meinst, der Staat finanziert euch eine 90 qm Luxusbude für 900 Euro. Dafür braucht ihr beide dann auch nix weiter tun, als in den Tag hinein zu leben. Auf welchem Mond lebt ihr denn? Eine Frechheit ist das.


    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.


    Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.


    Die Unterstellung, dass wir quasi Schmarotzer und Abzocker wären, habe ich mal überlesen... Du kennst uns doch gar nicht und weißt nichts über uns, aber glaubst, uns sofort durchschaut zu haben! Es ist immer einfach, alle HartzIV-Empfänger über einen Kamm zu scheren, gell??

    schade eigentlich, dass die Marsha kein feedback gibt zu ihrer ersten frage, die ich umfangreich beantwortet hatte. aber undank ist der welten lohn. die typen kommen hier nur her, wenn sie etwas abfassen wollen!:o


    Ich hatte leider keine Benachrichtigung per Email bekommen, dass bereits Antworten eingegangen sind. Außerdem hänge ich nicht (wie einige hier wahrscheinlich vermuten) den ganzen Tag vor dem PC bzw. im Internet (oder wahlweise vor dem Fernseher)...

    Da kann ich lacki nur beipflichten! Besser gleich eine auch für die Zukunft passende Wohnungsgröße suchen, denn nach 1 Jahr wird man euch als eheähnliche Gemeinschaft betrachten und zusammen in eine BG stecken.


    Hallo Gawain!


    Vielen Dank für Deine (im Gegensatz zu lacki) seriöse Antwort!!


    Genau darauf zielte meine Anfrage eigentlich ab – inwiefern zwei Personen getrennt oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.


    Jetzt weiß ich also: nach 1 Jahr wird man als Bedarfsgemeinschaft angesehen und hat dann einen Anspruch auf 60m²!


    Größer braucht die Wohnung nun auch wirklich nicht zu sein, wir sind keine verwöhnten Luxusmenschen!


    Wenn ich bei uns in der Tageszeitung gucke, gibt es viele Wohnungen, die 60m² haben und entweder zwei große oder drei kleine Zimmer haben. Perfekt!! Wie teuer darf die Wohnung denn sein? Hier läuft es meist auf ca. 600-700€ Kaltmiete hinaus. Ich schätze mal, dass man zusätzlich noch mit etwa 100€ Nebenkosten rechnen muss, oder?


    Vielen herzlichen Dank,


    Mahsa