Beiträge von Mahsa

    wieder so eine unverschämte anfrage. nichts leisten, aber es sich auf kosten anderer in eine 90 qm-wohnung bequem machen wollen.
    die anfrage zeigt zudem auch, dass ihr es wohl dauerhaft auf staatliche unterstützung abgesehen habt. aber daraus wird allerdings nichts, denn ihr seit nicht die ersten, die auf diese art und weise abzocken wollen.
    nach einem jahr werdet ihr nämlich als bedarfsgemeinschaft eingestuft, also 60 qm gibt es dann. daher wird euch auch kein jobcenter den traum einer kostenlosen größen wohung genehmigen. auch ein verantwortungsvoller mieter würde sowas nicht machen, denn da ist ein mietausfall vorprogrammiert.
    und denkt mal bitte daran, dass in der regel eine 5-köpfige familie auskommen muss.


    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.


    Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.


    Die Unterstellung, dass wir quasi Schmarotzer und Abzocker wären, habe ich mal überlesen... Du kennst uns doch gar nicht und weißt nichts über uns, aber glaubst, uns sofort durchschaut zu haben! Es ist immer einfach, alle HartzIV-Empfänger über einen Kamm zu scheren, gell??

    Hallo zusammen!


    Mein bester Freund und ich spielen mit dem Gedanken, aus praktischen Gründen zusammen in eine Wohnung zu ziehen.


    Wir sind beide Empfänger von ALG II. Er macht zur Zeit einen Deutschkurs an der Volkshochschule, ich habe einen 400€ Job. Im Herbst will ich eine Ausbildung beginnen und er sich nach abgeschlossener Schule einen Job suchen.


    Mein Freund musste Anfang des Jahres aus seiner alten Wohnung ausziehen und ist nun quasi obdachlos. Er hat vom Jobcenter die schriftliche Genehmigung, dass er sich eine neue Wohnung suchen darf.


    Bei uns bedeutet das: maximal 45m², maximal 450€ Warmmiete.


    Bis jetzt hat er allerdings noch keine passende Wohnung gefunden. Kleine 1-Zimmer-Wohnungen sind hier bei uns leider rar gesät und viele Vermieter haben Vorbehalte gegen Arbeitslose, Ausländer, wollen keinen Hund etc. pp. Hürden über Hürden.


    Mein Freund und ich haben nun überlegt, dass uns eine große gemeinsame Wohnung weitaus günstiger käme und natürlich auch mehr Wohnqualität bieten würde. Wir könnten dann auch abwechselnd auf seinen Hund aufpassen und den Haushalt erledigen und da wir sowieso jeden Tag zusammenhocken und unsere Freizeit miteinander verbringen, wäre das die ideale Lösung.


    Wie gesagt, wir sind nur gute Freunde, kein Paar. Wir möchten keine Bedarfsgemeinschaft schließen, sondern lediglich eine 2er WG eröffnen.



    Nun meine Frage:


    Werden wir als WG vom Jobcenter getrennt betrachtet oder als eine Art Haushaltsgemeinschaft?


    D.h. haben wir zusammen quasi 2x45m² Wohnfläche und 2x450€ Miete zur Verfügung oder besteht für zwei Leute automatisch ein anderer Satz? Welcher?


    Und ist es ok, wenn wir beide gemeinsam einen Mietvertrag für eine größere Wohnung unterschreiben, und das Jobcenter rechnet dann aus, was jedem an Geld für Miete und Heizkosten zusteht, oder brauchen wir zwei getrennte Mietverträge bzw. Bescheinigungen vom Vermieter?



    Und was meint Ihr, wie sind unsere Chancen, dass das Jobcenter unsere “WG“ genehmigt? Wie gesagt, mein Freund hat die Erlaubnis umzuziehen, ich für meinen Teil würde auch das ok bekommen, aber das bedeutet natürlich noch lange nicht, dass auch eine große gemeinsame Wohnung genehmigt wird.


    Als Paar hätten wir da womöglich mehr Chancen. Wir könnten uns theoretisch ja auch einfach als Paar ausgeben, aber wir möchten halt nicht als Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamen Konto etc. gesehen werden. Jeder hat im Grunde sein Leben, sein Konto, ich verdiene mir jetzt im Gegensatz zu ihm noch etwas dazu, im Herbst haben wir dann wieder andere Einnahmen. Das soll einfach klar getrennt bleiben.



    Was sagt Ihr dazu??



    Vielen, vielen herzlichen Dank für Eure Ratschläge und Tipps,


    Mahsa

    Hallo, noch mal!


    Mir wurde zwischenzeitlich von anderer Stelle gesagt, dass ich mit 27 Jahren einen Freibetrag von 4800 € habe, den das Jobcenter nicht anrechnen darf. Sollte die Rückkaufsumme meiner Versicherung diese Freigrenze allerdings zwischenzeitlich überschritten haben, wäre mein ALG II-Anspruch ab diesem Zeitpunkt weggefallen.


    Stimmt das?


    Vielen herzlichen Dank,


    Mahsa

    Hallo Lacki,


    vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!! :)


    wer war der Schuft?:D


    *lach* Mein Vater! ;)


    Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was für einen Vertrag ich da eigentlich genau unterschrieben habe. Ich habe (mit 19 Jahren) einfach darauf vertraut, dass mein Vater schon weiß, was für mich “das Beste“ ist. Und bis heute habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert - ich weiß, so etwas ist ein großer Fehler.


    Leider befinden sich meine kompletten Versicherungsunterlagen auch noch bei meinem Vater, den ich telefonisch bislang nicht erreichen konnte, deswegen kann ich im Moment leider keine aktuellen Zahlen nennen bzw. etwas zu den genauen Konditionen sagen.


    Den aktuellen Rückkaufswert während der Laufzeit kann der Versicherer i. d. R. auf Knopfdruck mitteilen. Das ist bei vielen Gesellschaften telefonisch möglich.


    Ich habe gestern schon eine Email an meine Versicherung geschrieben, aber es kam noch keine Antwort. Vielleicht sollte ich es besser telefonisch versuchen. Gute Idee! ;)


    Ich melde mich dann wieder, wenn ich Näheres weiß!


    Für den Augenblick schon einmal ganz herzlichen Dank!!


    Mahsa

    Hallo zusammen,


    ich erhalte seit April 2009 ALG II, nachdem ich mein Studium ohne Abschluss abgebrochen habe.


    2003 habe ich auf Anraten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.


    Da ich bei Abgabe meines Erstantrages auf ALG II die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen musste und dies auch immer wieder neu getan habe, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, war aus meiner Kontoumsatzliste immer klar erkennbar, dass ich jeden Monat einen Beitrag an die Versicherung überweise. Ich weiß auch noch, dass ich bei der persönlichen Abgabe meines Erstantrags gesagt habe, dass ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe.


    Nun habe ich am 13. Januar erneut einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht und bekomme gestern ein Schreiben von meinem Jobcenter, dass man in meinen Kontoauszügen gesehen habe, dass ich monatlich Beiträge an die Versicherung überweise – dies sei bisher nicht bekannt gewesen. (??)


    Desweiteren bin ich aufgefordert, eine Kopie des Versicherungsvertrages mit aktuellem Rückkaufswert einzureichen.


    Jetzt habe ich große Angst, dass ich
    a) nun keinen oder nur noch einen verminderten Leistungsanspruch haben könnte
    b) für die letzten 33 Monate eventuell zu viel erhaltenes ALG II zurückzahlen muss (wovon?) und mich dadurch erstmalig in meinem Leben verschulde.


    Weiß jemand darüber Bescheid??


    Ich zahle derzeit 55 € für meine Berufsunfähigkeitsversicherung - was beileibe nicht einfach ist, zumal ich auch noch 50 € Bafög-Raten zurückzahle (bis April) - durch einen Fehler des Studentenwerks wurde mir damals zu viel Geld ausbezahlt und ich muss dieses seit drei Jahren zurückzahlen.



    Vielen, vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!!


    Mahsa