Verminderter Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Hallo zusammen,


    ich erhalte seit April 2009 ALG II, nachdem ich mein Studium ohne Abschluss abgebrochen habe.


    2003 habe ich auf Anraten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.


    Da ich bei Abgabe meines Erstantrages auf ALG II die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen musste und dies auch immer wieder neu getan habe, wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe, war aus meiner Kontoumsatzliste immer klar erkennbar, dass ich jeden Monat einen Beitrag an die Versicherung überweise. Ich weiß auch noch, dass ich bei der persönlichen Abgabe meines Erstantrags gesagt habe, dass ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe.


    Nun habe ich am 13. Januar erneut einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht und bekomme gestern ein Schreiben von meinem Jobcenter, dass man in meinen Kontoauszügen gesehen habe, dass ich monatlich Beiträge an die Versicherung überweise – dies sei bisher nicht bekannt gewesen. (??)


    Desweiteren bin ich aufgefordert, eine Kopie des Versicherungsvertrages mit aktuellem Rückkaufswert einzureichen.


    Jetzt habe ich große Angst, dass ich
    a) nun keinen oder nur noch einen verminderten Leistungsanspruch haben könnte
    b) für die letzten 33 Monate eventuell zu viel erhaltenes ALG II zurückzahlen muss (wovon?) und mich dadurch erstmalig in meinem Leben verschulde.


    Weiß jemand darüber Bescheid??


    Ich zahle derzeit 55 € für meine Berufsunfähigkeitsversicherung - was beileibe nicht einfach ist, zumal ich auch noch 50 € Bafög-Raten zurückzahle (bis April) - durch einen Fehler des Studentenwerks wurde mir damals zu viel Geld ausbezahlt und ich muss dieses seit drei Jahren zurückzahlen.



    Vielen, vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!!


    Mahsa

  • Die isolierte Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Es fällt also kein Sparbeitrag an. Einzig die relative Verteilung der Versicherungsfälle zum Ende der Laufzeit hin, lassen am Anfang Stornogewinnen anfallen. Der Punkt ist aber,dass da überhaupt einen Rückkaufswert bzw. Überschüsse, die Ausgezahlt werden.


    Aber, es ist durchaus möglich, dass der Vertrag eine Schlusszahlung vorsieht. Manche Versicherer haben diese Konstellation. Den aktuellen Rückkaufswert während der Laufzeit kann der Versicherer i. d. R. auf Knopfdruck mitteilen. Das ist bei vielen Gesellschaften telefonisch möglich. Ohne weitere Kenntnis über den Vertrag (es könnte auch eine BU mit Verwendung der Überschussanteile in Investmentfonds oder eine BU-Zusatzversicherung sein, die an eine LV oder Rentenversicherung angehängt ist) ist eine genaue Einschätzung nicht möglich.

  • Hallo Lacki,


    vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!! :)


    wer war der Schuft?:D


    *lach* Mein Vater! ;)


    Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was für einen Vertrag ich da eigentlich genau unterschrieben habe. Ich habe (mit 19 Jahren) einfach darauf vertraut, dass mein Vater schon weiß, was für mich “das Beste“ ist. Und bis heute habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert - ich weiß, so etwas ist ein großer Fehler.


    Leider befinden sich meine kompletten Versicherungsunterlagen auch noch bei meinem Vater, den ich telefonisch bislang nicht erreichen konnte, deswegen kann ich im Moment leider keine aktuellen Zahlen nennen bzw. etwas zu den genauen Konditionen sagen.


    Den aktuellen Rückkaufswert während der Laufzeit kann der Versicherer i. d. R. auf Knopfdruck mitteilen. Das ist bei vielen Gesellschaften telefonisch möglich.


    Ich habe gestern schon eine Email an meine Versicherung geschrieben, aber es kam noch keine Antwort. Vielleicht sollte ich es besser telefonisch versuchen. Gute Idee! ;)


    Ich melde mich dann wieder, wenn ich Näheres weiß!


    Für den Augenblick schon einmal ganz herzlichen Dank!!


    Mahsa

  • so oder so, selbst wenn es eine versicherung ist, die eine schlusszahlung vorsieht, wird die summe (rückkaufswert) nach 9 Jahren sehr minimal sein. du brachst denen nur den vertrag und die bescheinigung von der versicherung vorlegen. damit hat sich der fall dann erledigt.

  • Puh, da fällt mir aber ein großer Stein vom Herzen!! :D


    Pi mal Daumen werde ich wohl so 5500 € eingezahlt haben, denke ich.


    Aber unglaublich, dass dem Jobcenter so etwas plötzlich nach 3 Jahren auffällt...

  • Hallo, noch mal!


    Mir wurde zwischenzeitlich von anderer Stelle gesagt, dass ich mit 27 Jahren einen Freibetrag von 4800 € habe, den das Jobcenter nicht anrechnen darf. Sollte die Rückkaufsumme meiner Versicherung diese Freigrenze allerdings zwischenzeitlich überschritten haben, wäre mein ALG II-Anspruch ab diesem Zeitpunkt weggefallen.


    Stimmt das?


    Vielen herzlichen Dank,


    Mahsa

  • nochmals: das ist eine reine risikoversicherung ohne rückkaufswert.
    und wenn du 5500 € eingezahlt hast, wäre sogar bei einer kapitallebensversicherung der rückkaufwert gerade mal bei etwa 2500 €. denkst du etwa, dass die versicherungen nichts verdienen wollen. mach dir mal keine sorgen. du hast nichts zubefürcheten.