Beiträge von Dagobert

    Wenn Du dem Jobcenter den Unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen kannst. Kannst Du auch Umziehen.! Nur nach meinen Wissensstand ist es dann auch so, das sie Dir auch den Umzug von Halberstett nach Hof bezahlen müssen.Wenn Du dann in Hof Polizeikich gemeldet bist, und Du angemessenen Wohnraum hast dürfte es keine Probleme mehr geben um die dementsprechenden Leistungen zu beantragen wie zum Beispiel BAFÖG, Mietzuschuss etc.

    Hey ich bin Neu auf der Seite
    Und ich könnte echte Hilfe brauchen. Meine Frau u.ich wohnen in einer 4Raum Wohnung und wir haben uns eine nette kleine 2 R.Whg. gesucht .Nun macht das Jobcenter Rügen heck meck .Wir waren beide dort gewesen u. haben mitgeteilt das wir uns selber eine kleinere Whg. gesucht u.gefunden haben . Hatten auch alles an Papiere dabei. Größe der Whg . Gesamtgr. des Wohnhauses ,Saniert etc. Anträge auf Umzugsbeihilfe gestellt u.genemigt. Kosten 660.€ Renovierungsbeihilfe 0 also abgelehnt. Ich mus aber eine Eibauküche kommplet umbauen,mach ich selber um Kosten zu sparen .Renovieren tu ich auch selber um Kosten zusparen.Ich habe Gott sei dank ( Gott kan auch nicht helfen ) die gabe Handwerklich geschickt zu sein, und kan dadurch vieles selber machen . Und was noch dazukommt ich kann doch nicht all meine Möbel auf den Sperrmüll werfen nur weil der Landkreis das so will. Es kommt ja noch dazu stellt man konkrete Fragen gibt es keine Antwort mir kommt es bald so vor , als ob man ( Mitarbeiter ) überhaupt nicht ausreichend Ausgebildet ist . Und den Mitarbeitern egal ist wie man mit dem bischen Geld klar kommt.
    Jeden falls sind wir beide am ENDE der ganze Bürokratismuss macht uns fertig.
    Ich wäre für jede HILFE !!! dankbar. Gute TIPS helfen auch weiter. Bitte nur keine blöden und Unqualifizierte Antworten.:confused:

    hallo zu deinen fragen wenn du am wohnort deiner freundin eine anstellung gefunden hast kanst du umziehen. da du ja wohl an einem anderen ort wohnst.das arbeitsamt zahlt den umzug.allerdings must du den ein av vorlegen und du must den die notwendigkeit nachweisen .z.b.zulangeanfahrt zum ao . die helfen auch bei der wohnungssuche.du must den ja nicht auf die nase binden das du zu deiner freundin ziehst. wohnung: deine freundin hat arbeit und kann wirtschaftlich die wohnung finanzieren da ist es egal wie groß die wohnung ist. anders wäre es bei alg2 da wäre die wohnung zu groß. und ihr müsstet aus der wohnung ausziehen. den ihr bildet nach dem sgb2 eine bedarfsgemeinschaft u.somit , ändern sich eure bedürfnisse.