umzugsablehung

  • hallo,


    ich bräuchte ganz dringent Hilfe, da ich momentan wirklich nicht mehr weis, was ich machen soll.


    Wohne zur Zeit noch in Sachen-Anhalt in Halberstadt und ziehe im März nach Bayern in den Landkreis Hof um. Das Problem ist, dass der Antrag abgelehnt wurde, weil ich bis jetzt noch keine feste Ausbildung in Ausschicht habe und keine 3 Mietvorschläge vorgelegt habe (was meiner Meinung nach in dem Sinn ja egel ist).


    Obwohl ich bei beiden Ämtern mehrfach wiederholt hatte, dass ich den Umzug auf eigene Kosten finanzieren werde, lehnt mein zuständiges Amt in Halberstadt den Umzug ab und das Amt in Hof sagt mir, ohne die Zustimmung bekomme ich zwar Regelleistungen, aber meine Unterkunftskosten werden gar nicht übernommen.


    Ich verstehe nur nicht warum, da mir doch eigentlich das Geld zu steht, wenn ich auf eigene Kosten umziehe... Da ich das bereits auch schon einmal hatte, als ich innerhalb Halberstadt umgezogen bin.
    Aber auch die Bestättigung meines Arztes, dass es aus Gesundheitlichen Gründen sinnvoll wäre, bringt alles nichts.


    1. Nun ist meine Frage, ob ich wirklich nur die regelleistung von knapp 300€
    bekomme, obwohl ich auf eigene Kosten Umziehe?


    2. Was passiert wenn ich eine Ausbildung ab Semptember Anfangen kann,
    dann hätte ich ja eig. die Auflage des Halberstädter Amts erfüllt, aber bin
    dann schon in Hof gemeldet, bekomm ich bis dahin trotzdem nur die
    Regelleistung?



    Danke bereits schonmal im Vorraus
    lg

  • auch hartz4-empfänger haben niederlassungsfreiheit in deutschland. somit müsste dir die arge im landkreis hof einen angemessene wohnung bezahlen. aber du bist doch ganz offensichtlich noch unter 25 jahre alt, oder? dann ist es schon richtig so, dass du keinen anspruch auf kostenübernahme der wohnung in hof hast.

  • ja ich bin unter 25, aber ich ziehe nicht aus meinem Elternhaus aus, ich wohne bereits seit über 3 Jahren in meiner eigenen Wohnung, dadurch konnte ich ja auch in Halberstadt bereits von meiner ersten Wohnung nochmal in eine andere ziehen, da ich schon zu lang aus dem Elternhaus bin.


    Und zum zweiten Punkt, dass ich kein Alg 2 mehr bekomme, wenn ich eine Ausbildung habe, war anders gemeint.
    Und zwar, wenn ich im März umgezogen bin und nur Regelleistungen bekomme, weil ich noch keine feste Ausbildungszusicherung habe, aber dann z.B im April einen Ausbildungsvertrag für Semptember unterschrieb habe, dann hätte ich ja theoretisch meine "Auflage" erfüllt.

  • Wenn Du dem Jobcenter den Unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen kannst. Kannst Du auch Umziehen.! Nur nach meinen Wissensstand ist es dann auch so, das sie Dir auch den Umzug von Halberstett nach Hof bezahlen müssen.Wenn Du dann in Hof Polizeikich gemeldet bist, und Du angemessenen Wohnraum hast dürfte es keine Probleme mehr geben um die dementsprechenden Leistungen zu beantragen wie zum Beispiel BAFÖG, Mietzuschuss etc.