Beiträge von Kai N

    Fahrkosten sind nicht im Regelsatz enthalten . Diese müssen beantragt werden. Sind die nicht beantragt bekommst die auch nicht. Fahrkosten sind bereits vor Termin zu beantragen und nicht im nachhinein. Beruft man sich auf die Urteile ohne die Fahrkosten beantragt zu haben und das gilt, kannst alles Streichen mit einer Beantragung, weil es dann überflüssig wäre.

    unerheblich ob das eine Leistungserbringung oder Erstattung ist. Das was gilt ist, dass Leistungen nach dem SGB II erbracht werden. Damit Verbunden sind auch die Fahrkosten.

    Horst WOW. Braucht doch nur jeder nachzulesen unter den Angaben oben das man den Antrag vor dem ereigniss Stellen muss. Lese doch unter § 37 SGB II. Was ist denn daran falsch ?? IQ smile welchen hast Du denn wenn man Fragen darf, und ich dabei Hoffe das Du das nicht als Beleidigung aufnimmst, wie Du meinst Dich versuchst mitzuteilen.


    Sind die Fahrkosten denn keine Leistungen nach dem SGB II ?? (1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht.

    Möglich ist auch, dass man diesen Antrag stellt, vor Termin der Einladung mit der bitte zur Überweisung, weil man sonst den Termin nicht Einhalten kann. Überweist das Jobcenter nicht, dürfte demnach auch keine Pflichtverletzung vor Liegen wenn man den Termin nicht wahr nimmt.

    Ist das selbe wenn man die Nebenkosten Abrechnung erhält und man ist nicht im Leistungsbezug, und es sollte eine Nachzahlung vorhanden sein, ist diese selber zu Tragen. Im Leistungsbezug wird die übernommen.

    dms smile was sind das den für Beträge die Du da rein setzt ?? was Du unter Zitat stellst.


    20 % v.H aus 76 EUR sind 35,20 EUR nicht 15,20 EUR !!!


    UPS Fehler von mir !!!!!!!!!!!!!!!!!! stimmt !!!!!!!!!!!!!


    So ist das Korrekt !


    Grundfreibetrag 100 EUR ( Verdienst 176 EUR , 20 % v.H aus 76 EUR )
    20% v.H aus 76 EUR = 15,20 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 15,20 EUR = 115,20 EUR Freibetrag
    176 EUR Verdienst - 115,20 EUR Freibetrag = 60,80 EUR anrechenbares Einkommen
    Regelbedarf 374 EUR + 176 EUR Verdienst - 60,80 EUR anrechenbares Einkommen = 489,20 EUR Auszahlungsbetrag

    Grundfreibetrag 100 EUR ( Verdienst 400 EUR 20 % v.H aus 300 EUR )
    20 % v.H aus 300 = 60 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 60 EUR = 160 EUR Freibetrag
    400 EUR Verdienst - 160 EUR Freibetrag = 240 EUR anrechenbares Einkommen
    Regelbedarf 374 EUR + 400 EUR Verdienst - 240 EUR anrechenbares Einkommen = 534 EUR Auszahlungsbetrag
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    Grundfreibetrag 100 EUR ( Verdienst 176 EUR , 20 % v.H aus 76 EUR )
    20% v.H aus 76 EUR = 35,20 EUR Freibetrag
    Grundfreibetrag 100 EUR + 35,20 EUR = 135,20 EUR Freibetrag
    176 EUR Verdienst - 135,20 EUR Freibetrag = 40,80 EUR anrechenbares Einkommen
    Regelbedarf 374 EUR + 176 EUR Verdienst - 40,80 EUR anrechenbares Einkommen = 509,20 EUR Auszahlungsbetrag
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    534 EUR - 509,20 EUR = 24,80 EUR /// 160 EUR - 135,20 EUR = 24,80 EUR

    Horst Lache. Stimmt doch. Wenn ich Eigentum habe, ich habe festgestellt das an meinem Abwasserrohr ein Schaden ist das unter einer öffentlichen Strasse liegt rufe ich die Stadt an und sage denen. Leute hört mal hier steht eine Reparatur an an dieser Stelle ihr müsst die Strasse Aufreißen damit man an diesem Rohr kommt. Schließlich ist das ja eure Strasse die mein Rohr bedeckt, und ich keinen Zugang habe.

    Horst wie sieht das denn aus wenn man, die Stadt in Kenntnis setzt leute hört mal, hier ist das Rohr da und da Kaputt das muß Repariert werden. Bitte seit doch so nett und beseitigt den teil der Strasse damit wir den zugang zu diesem Rohr haben.

    Horst das mit der Haftung ist eh so eine Sache. Für meine Begriffe ist es falsch, wenn bei eis und Schnee auf dem Bürgersteig jemanden etwas passiert weil kein Schnee geschaufelt wurde, das der Mieter oder der Vermieter haftet. Eigentümer des Bürgersteigst ist die Stadt nicht der Eigentümer oder Mieter. Wäre das selbe wenn wer Haftet für fremde Grundstücke