Beiträge von dadada

    Hier kann man die neue Kindergeld - Dienstanweisung 2012 als pdf-Datei runterladen


    http://nl.steuerlinks.de/redirect.php?id=8721688&U=Nzc3NjQ%3D&V=Tg%3D%3D&PCT=false&x5f5f626c6f62=publicationFile


    Die Seite 38 ist hierbei für mich interessant und läßt mich hoffen was bezüglich Praktika steht. Meine Praktikanten-Tätigkeit bezieht sich. Hier steht geschrieben:


    Das Praktikum muss für das angestrebte Berufsziel förderlich sein (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 843). 3Dies gilt unabhängig davon, ob es nach der maßgeblichen Ausbildungs-oder Studienordnung vorgeschrieben ist.


    Was meint Ihr dazu :)


    Gruß

    Danke für die Stellungnahme.
    Die Sachlage ist etwas anders als von Dir beschrieben.
    Es liegt keine Studiumsverlängerung vor.
    Dieses letzte Semester (WS 2012/13) ist ein vorlesungsfreies Semester und dient alleine zur Erstellung der Masterarbeit. So sieht es auch der Lehrplan vor.
    Und in eben diesem "Mastersemester" will ich diese wissentschaftliche Masterarbeit mit Hilfe dieses freiwilligen Praktikums auch aus Sicht der real damit erhaltenen Erfahrungen und Kenntnissen untermauern. Somit bleibt nach meiner Auffassung dieses Praktikum ein Teil meiner Ausbildung.
    Das Kindergeld wäre für mich schon ein wichtiger Teil der Finanzierung, da ich kein Bafög bekomme.


    Freue mich auf weitere Stellungnahmen.


    Ein schönes Wochenende wünscht
    dadada

    Hallo Zusammen !
    Nach dem Bachelor-Studim habe ich das Masterstudium direkt angeschlossen.
    Auch hier sind nun alle Prüfungen abgeschlossen und im folgenden Wintersemester 2012/13 wird die Masterarbeit erstellt. In dieser Masterarbeit wird die Effizienz von Entwicklungsprojekten in Entwicklungsländern durchleuchtet. Um nicht nur am Schreibtisch oder in der Biblothek die Arbeit rein theoretisch anzugehen, werde ich Rahmen dieser Masterarbeit gleichzeitig ein ausgeschriebenes Praktikum in einer Entwicklungshilfe-Organisation über 6 Monate anstreben. In dieser Zeit lerne ich praktisch die Details bei der Projektierung kennen und arbeite gleichzeitig an meiner Masterarbeit und stehe in ständigem Kontakt mit meinem Professor.
    Ich erhalte in dieser Zeit 400€ / pro Monat
    Als Wohnsitz muss ich mich dann in Berlin anmelden.
    Meine Eltern erhalten bisher Kindergeld für mich.


    Mir ist es nun nicht ganz klar wie es sich dann mit dem Kindergeld verhält, da ja meine "Arbeitszeit" in der Organisation über diese 6 Monate mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt (schreibe in dieser Arbeitszeit auch einen Großteil meiner Masterarbeit)


    Für eine Hilfestellung betreff Kindergeldanspruch wäre ich sehr dankbar !


    Liebe Grüße
    dadada