24Jahre alt-Masterstudium-Praktikum+Masterarbeit-400€ pro Monat -- Kindergeld ?

  • Hallo Zusammen !
    Nach dem Bachelor-Studim habe ich das Masterstudium direkt angeschlossen.
    Auch hier sind nun alle Prüfungen abgeschlossen und im folgenden Wintersemester 2012/13 wird die Masterarbeit erstellt. In dieser Masterarbeit wird die Effizienz von Entwicklungsprojekten in Entwicklungsländern durchleuchtet. Um nicht nur am Schreibtisch oder in der Biblothek die Arbeit rein theoretisch anzugehen, werde ich Rahmen dieser Masterarbeit gleichzeitig ein ausgeschriebenes Praktikum in einer Entwicklungshilfe-Organisation über 6 Monate anstreben. In dieser Zeit lerne ich praktisch die Details bei der Projektierung kennen und arbeite gleichzeitig an meiner Masterarbeit und stehe in ständigem Kontakt mit meinem Professor.
    Ich erhalte in dieser Zeit 400€ / pro Monat
    Als Wohnsitz muss ich mich dann in Berlin anmelden.
    Meine Eltern erhalten bisher Kindergeld für mich.


    Mir ist es nun nicht ganz klar wie es sich dann mit dem Kindergeld verhält, da ja meine "Arbeitszeit" in der Organisation über diese 6 Monate mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt (schreibe in dieser Arbeitszeit auch einen Großteil meiner Masterarbeit)


    Für eine Hilfestellung betreff Kindergeldanspruch wäre ich sehr dankbar !


    Liebe Grüße
    dadada

  • Die Frage wird wohl sein ob dieses Studiumverlängernde Projekt so zu sehnen ist wie Wehrdienst oder soziales Jahr die den Bezug von Kindergeld ja eventuell nach hinten hinaus verlängern könnten! Damit habe ich mich aber noch nicht beschäftigt, weil die Fragestellung in anderen Threads meist so ist das Wehrdienst oder Zivildienst irgendwo früher gelegen haben und dann dern Kindergeldbezug noch nach hinten hinaus verlängert wurde. Bei Dir ist das ja quasi eine Verlängerung des Studiums - und wenn man es richtig darstellt auch zu einem Großteil die Phase der Masterarbeit - denke mal das da der weitere Bezug von Kindergeld nicht mehr abgesichert ist, aber vielleicht kommt ja hier eine Antwort die etwas anderes bestätigt!

  • Danke für die Stellungnahme.
    Die Sachlage ist etwas anders als von Dir beschrieben.
    Es liegt keine Studiumsverlängerung vor.
    Dieses letzte Semester (WS 2012/13) ist ein vorlesungsfreies Semester und dient alleine zur Erstellung der Masterarbeit. So sieht es auch der Lehrplan vor.
    Und in eben diesem "Mastersemester" will ich diese wissentschaftliche Masterarbeit mit Hilfe dieses freiwilligen Praktikums auch aus Sicht der real damit erhaltenen Erfahrungen und Kenntnissen untermauern. Somit bleibt nach meiner Auffassung dieses Praktikum ein Teil meiner Ausbildung.
    Das Kindergeld wäre für mich schon ein wichtiger Teil der Finanzierung, da ich kein Bafög bekomme.


    Freue mich auf weitere Stellungnahmen.


    Ein schönes Wochenende wünscht
    dadada

  • Zitat

    will ich diese wissentschaftliche Masterarbeit mit Hilfe dieses freiwilligen Praktikums

    darin wird wohl der Grund liegen warum da eben nichts zu erwarten ist!? Man muss das ja mal so sehen, regulär geht es ja auch ohne dieses Praktikum, auch wenn das sicherlich alles im Rahmen Deiner Masterarbeit begründbar und auch sicherlich sehr positiv zu beurteilen ist aber es ist eben keine zwingende Notwendigkeit ich vergleich das mal jetzt ziemlich plump mit einem Vorstellungsgespräch in meiner Branche. Da wäre es sicherlich auch sehr Positiv, wenn ich da z.B. an meinen alten AG denke, wenn man mit einem Jaguar zum Termin vorgefahren kommt statt mit einem Ford Fiesta oder VW Golf, es macht ja gleich einen ganz anderen Eindruck, nur ist das natürlich nicht zwingen notwendig, so sehr man das selbst auch so sehen mag! Selbst wenn Du und ich sehr wohl wissen das sowas natürlich Pluspunkte bringt wenn man erfolgreich zum Abschluss kommen will. Aber wie hier auch schon andere User geschrieben haben: Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert!


    Was die Studienverlängerung betrifft, so ist das nicht auf irgendwelche Versäumnisse von mir bezogen gewesen sondern einzig das die Bezugsdauer/der Bezugstermin z.B. durch den Wehrdienst oder das Soziale Jahr nach hinten verschoben würde. In Deinem Fall könnte man die 6 Monate jetzt vielleicht auch so sehen, aber der Zeitraum für diese Einbeziehung liegt ja schon nach dem dafür letzten Termin einer möglichen Bezugsdauer, denke ich mal - muss ja nicht richtig sein, evtl. findet ja noch jemand eine diesbezügliche Regelung die Dir die 6 Monate noch nach hinten hinaus zugesteht!

  • Hier kann man die neue Kindergeld - Dienstanweisung 2012 als pdf-Datei runterladen


    http://nl.steuerlinks.de/redirect.php?id=8721688&U=Nzc3NjQ%3D&V=Tg%3D%3D&PCT=false&x5f5f626c6f62=publicationFile


    Die Seite 38 ist hierbei für mich interessant und läßt mich hoffen was bezüglich Praktika steht. Meine Praktikanten-Tätigkeit bezieht sich. Hier steht geschrieben:


    Das Praktikum muss für das angestrebte Berufsziel förderlich sein (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 843). 3Dies gilt unabhängig davon, ob es nach der maßgeblichen Ausbildungs-oder Studienordnung vorgeschrieben ist.


    Was meint Ihr dazu :)


    Gruß