Beiträge von Hamadryad

    Danke für die Antwort. So ähnlich habe ich auch gedacht. Deswegen wundere ich mich auch über meine Aufhebungsbescheid, in dem steht, dass ich vor November 2015 keinen neuen Antrag stellen kann. Dann hätte ich ja insgesamt fast noch weniger Geld zur Verfügung als mit ALG 2.


    Gruß zurück von Hamadryad

    Hallo, ich habe folgende Frage. Ich beziehe als allein stehender Mann (59) seit einigen Jahren Hartz 4. Im März d. J. ist nun mein Vater verstorben und ich habe einen Pflichtteil von gut 22.000 Euro geerbt. Das habe ich im September, als ich das Geld erhalten hatte, bei der ARGE auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Ich erhielt nun von der ARGE einen Aufhebungsbescheid, mit er gleichzeitigen Mitteilung, dass ich erst ab im November 2015 einen neuen Antrag stellen kann.


    Die Frage ist nun, ist das so in Ordnung? Nach meiner Kenntnis wird eine Erbschaft ab 6 Monaten als Vermögen gerechnet. Und spätesten dann sollte doch ein erneutes Gespräch mit der ARGE möglich sein. Die zwei Jahre erscheinen mir doch sehr lang und sie widersprechen meinen bisherigen Informationen. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke für Hinweise!

    Hallo,


    ich habe in der Zeit vom Oktober 2011 bis Oktober 2012 einen Ein-Euro Job (20 Wochenstunden) geleistet. Meine Aufwandsentschädigung habe ich regelmäßig montlich beim Träger in bar abgeholt. (kein eigenes Konto vorhanden). Den letzten Monat (September 2012) habe ich komplett Urlaub genommen (zwei Tage pro Monat stehen ja zu). Für diesen Zeitraum habe ich vom Träger nun trotzdem eine Abrechnung bekommen, obwohl man ja eigentlich für Urlaub keine Aufwandsentschädigung erhält. Ich bin jetzt im Zweifel, ob ich mir das Geld ohne Bedenken abholen kann, oder ob ich später Ärger bekommen könnte. Kann es sein, dass manche Träger auch Urlaubszeit bei Ein-Euro-Jobs vergüten?


    Danke für Hinweise!